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Nachrichten zum Thema Landespolitik

 

14.03.2021 in Landespolitik

Landtagswahl 2021 – Wahlergebnisse

 

Die Wahlergebnisse des Wahlkreises Nr. 7 Diez/Nassau liegen mittlerweile vor. Sie können über die Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden:

Ergebnisübersicht via vgdiez.de

 

21.02.2021 in Landespolitik

Landtagswahl 2021 – Enorme Nachfrage nach Briefwahl

 

Zu Beginn der zurückliegenden Woche sind die Wahlbenachrichtigungen an die 19.035 Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Diez verschickt worden, und bereits in diesen ersten fünf Tagen hat die Verwaltung schon mehr als 4.000 Anträge auf Briefwahl erhalten. Weit über 3.000 Wahlscheine wurden im Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde erstellt und mitsamt Stimmzettel auf den Postweg gebracht oder zur Abholung vorbereitet.

Das im Briefwahlbüro tätige Team der Verwaltung wird auch in den nächsten Tagen mit dem Bearbeiten der Anträge und Versenden der Briefwahlunterlagen enorm ausgelastet sein.  Bei der Landtagswahl 2016 hatten landesweit etwa 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler auf diese Weise ihre Stimme abgegeben. Für eine genaue Einschätzung ist es noch zu früh, doch schon heute zeigt sich sehr deutlich, dass die Corona-Pandemie den schon seit Jahren zu beobachtenden Trend ganz erheblich verstärkt. „Dass derart viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, ist für mich als Kreiswahlleiter deswegen zu begrüßen, weil diese kontaktlose Möglichkeit der Stimmabgabe jegliches Infektionsrisiko vermeidet – auch und besonders für alle Wahlhelfer in den Wahllokalen und für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Bürgermeister Michael Schnatz. Die Briefwahl leiste insofern einen wichtigen Beitrag zum gegenwärtig gebotenen Gesundheitsschutz.  

Briefwahl kann noch bis 18 Uhr am Freitag, dem 12. März, beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Nur in besonderen Aus-nahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. Bei allen Fragen rund um die Landtagswahl 2021 steht das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung: wahlen@vgdiez.de

 

12.02.2021 in Landespolitik

Landtagswahl 2021 - Hinweise zur Briefwahl-Beantragung

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am 14. März 2021 findet die Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages statt. In der 7. Kalenderwoche haben oder werden Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Muster-Stimmzettel:

Die Durchführung der diesjährigen Landtagswahl ist mit Blick auf das Pandemiegeschehen eine große Herausforderung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mit einem detaillierten Hygienekonzept und weiteren umfangreichen Vorkehrungen in allen Wahllokalen werden wir den Infektionsschutz für alle Beteiligten sicherstellen. 

Gleichwohl empfehle ich gemeinsam mit meinem Wahl-Team, dass Sie von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, denn so können wir persönliche Kontakte vermeiden und jegliches Infektionsrisiko ausschließen.   

Für die Briefwahl ist ein Antrag erforderlich – auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Vordruck, den Sie ausfüllen, unterschreiben und dann per Post an die Verwaltung schicken oder dort einwerfen können. Ein formloser Antrag per Brief, Mail oder Fax ist ebenso möglich. Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“ über unsere Homepage: www.vgdiez.de/oliwa. Nicht möglich jedoch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS.

Eine grafische Übersicht der Möglichkeiten zur Briefwahl-Beantragung finden Sie nachstehend:

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Unser Briefwahlbüro befindet sich in der Wilhelmstraße 37 in Diez, eine persönliche Abholung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung ist leider nicht möglich.  

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. Bitte versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.  

Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, per Urnengang in Ihrem Wahllokal oder vorzugsweise per Briefwahl! Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. 

Ihr Michael Schnatz
Bürgermeister

 

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