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Hauptamtliche/r Erste/r Beigeordnete/r der Verbandsgemeinde Diez – sieben Bewerbungen liegen vor

Kommunales

Nach der gültigen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Diez ist die/der erste Beigeordnete hauptamtlich tätig. Die Amtszeit der amtierenden Ersten Beigeordneten Claudia Schäfer endet mit Ablauf des 22.07.2023. Die Stelle war daher durch die Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endete am vergangenen Freitag, dem 16.12.2022. 

Fristgerecht beworben haben sich sieben Personen, und zwar

  • Markus Hies, Holzheim
  • Heiko Hofmann, Dörnberg
  • Torsten Loosen, Holzappel
  • Marco Rosso, Diez
  • Claudia Schäfer, Holzappel (derzeitige Stelleninhaberin)
  • Tim Schneider, Biebergemünd
  • Konrad Schuler, Altendiez 

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nun allen im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Auf Vorschlag der Verwaltung wird außerdem zurzeit ein Termin abgestimmt, zu welchem die Bewerberin und die Bewerber sich persönlich vorstellen können. 

Bürgermeister Michael Schnatz hierzu: „Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 mit deutlicher Mehrheit einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde Diez auch zukünftig eine oder einen hauptamtliche/n Erste/n Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich haben wird. Mit Blick auf die seit 1972 bestehende Verwaltungsstruktur und -organisation halte ich diese Entscheidung für absolut richtig. Und ich freue mich angesichts nicht weniger als sieben eingegangener Bewerbungen über das große Interesse an dieser Stelle und Funktion, die neben dem Bürgermeister das Verwaltungshandeln entscheidend prägen soll.“ 

Gewählt wird die/der neue Erste Beigeordnete in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.03.2023. Für eine Wahl müssen aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen die Kandidaten nach § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz aus der Mitte des Rates vorgeschlagen werden.  

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 III S.1 GemO). Erhält keiner der Bewerber beim ersten Wahlgang die Stimmenmehrheit, so ist die Wahl gemäß § 40 Abs. 3 S. 2 GemO zu wiederholen, d.h. es wird ein zweiter Wahlgang bei unveränderten Wahlvorschlägen durchgeführt. Erreicht auch hierbei kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl gemäß § 40 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 GemO. § 22 Gem0 über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei der Wahl (§ 36 Abs. III Satz 2 Nr. 1 GemO).  

Die Sitzung des Verbandsgemeinderats am 16.03.2023 ist öffentlich.

 
 

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