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Landtagswahl 2021 - Hinweise zur Briefwahl-Beantragung

Landespolitik

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am 14. März 2021 findet die Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages statt. In der 7. Kalenderwoche haben oder werden Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Muster-Stimmzettel:

Die Durchführung der diesjährigen Landtagswahl ist mit Blick auf das Pandemiegeschehen eine große Herausforderung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mit einem detaillierten Hygienekonzept und weiteren umfangreichen Vorkehrungen in allen Wahllokalen werden wir den Infektionsschutz für alle Beteiligten sicherstellen. 

Gleichwohl empfehle ich gemeinsam mit meinem Wahl-Team, dass Sie von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, denn so können wir persönliche Kontakte vermeiden und jegliches Infektionsrisiko ausschließen.   

Für die Briefwahl ist ein Antrag erforderlich – auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Vordruck, den Sie ausfüllen, unterschreiben und dann per Post an die Verwaltung schicken oder dort einwerfen können. Ein formloser Antrag per Brief, Mail oder Fax ist ebenso möglich. Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“ über unsere Homepage: www.vgdiez.de/oliwa. Nicht möglich jedoch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS.

Eine grafische Übersicht der Möglichkeiten zur Briefwahl-Beantragung finden Sie nachstehend:

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Unser Briefwahlbüro befindet sich in der Wilhelmstraße 37 in Diez, eine persönliche Abholung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung ist leider nicht möglich.  

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. Bitte versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.  

Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, per Urnengang in Ihrem Wahllokal oder vorzugsweise per Briefwahl! Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. 

Ihr Michael Schnatz
Bürgermeister

 
 

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