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Corona-Virus (31): Warn- und Aktionsplan RLP

Gesundheit

In Deutschland nimmt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli leider wieder zu. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des damit einhergehenden vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein.

Gemeinsam mit den Kommunen hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz den „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ erarbeitet. Dieser sieht regionale Aktions-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor.

Das Überschreiten der Inzidenz-Werte löst keine Automatismen aus.

Land und Kommunen waren sich einig, dass zunächst regional sehr differenziert auf mögliche Veränderungen der Lage reagiert werden muss, um die daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten.


Warnstufe Gelb:
wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Maßnahmen:

  • erhöhte Aufmerksamkeit
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und Corona-Regeln über Presse und Social Media sowie über corona.rlp.de und auf den Homepages der Landkreise und Städte

Gefahrenstufe Orange:
wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Maßnahmen:

  • verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag
  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm
  • Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks
  • Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern
  • keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität
  • Verbot von Kontaktsport

Alarmstufe Rot:
wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Zusätzliche Maßnahmen:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm
  • Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen
  • Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
  • Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen, Etablierung von Notbetreuungen
  • Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen
  • weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern
  • Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche
  • Entscheidung über Sperrstunden

Den aktuellen Stand der Corona-Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz können Sie aufrufen unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/

Grafiken: © Landesuntersuchungsamt RLP / MdI RLP

 
 

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