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Corona-Virus (16)

Gesundheit

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 20. April eine erste Änderungsverordnung zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie eine Auslegungshilfe dazu erlassen, gültig ab 21. April 2020. Eine zweite Änderungsverordnung wurde am 24. April 2020 beschlossen, sie gilt ab 27. April 2020 und verpflichtet insbesondere zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und im öffentlichen Personenverkehr.

Eine konsolidierte Fassung der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche alle Änderungen der ersten und der zweiten Änderungsverordnungen enthält, können Sie hier downloaden, dazu wurde außerdem eine neue Bußgeldübersicht mit Auslegungshilfe veröffentlicht.

 
 

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