Antrag für Soforthilfen ab Montag, 30. März 2020, online verfügbar - Die WfG Rhein-Lahn informiert:
Ab Montag, 30. März 2020, ist der Antrag für Soforthilfen online verfügbar:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona
Wenn möglich, ist der zeitnahe Download samt Speicherung des Blanko-Antrags zu empfehlen – es ist zu befürchten, dass zumindest in den ersten beiden Tagen der Server den Ansturm nicht verkraftet – so war es beispielsweise in Bayern.
Die Soforthilfe greift als Hilfe bei Liquiditätsengpass, verursacht durch die Corona-Krise. Der Zuschuss wird als Hilfe gezahlt, wenn dieser Liquiditätsengpass nicht durch liquide Mittel, Entschädigungsleistungen z. B. durch Versicherungszahlungen, Steuerstundungen, Liquiditätsmaßnahmen oder Eigen- und Fremdmittel ausgeglichen werden kann! Siehe auch o.g. Link.