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Corona-Virus (11)

Gesundheit

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge - Die WfG Rhein-Lahn informiert:

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen, wenn Liquiditätsnot besteht und ggf. auch schon weitere Maßnahmen ergriffen wurden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in dem beiliegenden Rundschreiben Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen angekündigt, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Diese Hilfestellungen gelten auch für freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige. Bei Selbstständigen ist allerdings zu prüfen, ob vor einer Stundung auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenhaften Gewinneinbruchs in Betracht kommt.

Um eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen, müssen sich die Unternehmer an ihre Krankenkasse wenden, an die sie als Unternehmer die Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Hierzu haben wir ein formloses Musteranschreiben (*.doc) beigefügt.

Achtung: Um die Beiträge für März noch stunden zu lassen, ist etwas Eile geboten, da es aufgrund der erteilten SEPA-Mandate für den Einzug der Beiträge Fristen zu beachten gibt. Unternehmer sollten sich am besten schnellstmöglich formlos und unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, welche die Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Für weitergehende Fragen stehen der Geschäftsführer der WFG Rhein-Lahn, Herr Wolf-Dieter Matern (Telefon: 02603-972 262, Mail: wolf-dieter.matern@rhein-lahn.rlp.de)  und die stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Tanja Steeg (Telefon: 02603-972 194, Mail: tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de ) zur Verfügung.
 
 

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