Header-Bild

www.michael-schnatz.de

Corona-Virus (10)

Gesundheit

Soforthilfen von Bund und Land - Die WFG Rhein-Lahn informiert:

Das Land Rheinland-Pfalz hat gestern abend weitere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfe veröffentlicht, über die wir Sie hier direkt informieren möchten.

Dieses Programm ergänzt die Maßnehmen des Bundes zur Unterstützung der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich, wird aber zeitnah möglich sein – so die Aussage aus dem Ministerium in Mainz von heute Morgen.

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
    9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes
    zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.

    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021  zins- und tilgungsfrei.

Zur gesamten Meldung mit allen Inhalten kommen Sie hier:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Newsletter-Anmeldung:
https://www.subscribepage.com/wfg-newsletter

Aufgrund diverser Nachfragen möchten wir Ihnen gerne mitteilen, dass die anderen Bundeländer größtenteils deutlich umfangreichere Soforthilfen auf Landesebene beschlossen haben und teilweise bereits seit 1 ½ Wochen aktiv agieren (hier: Bayern). Wir adressieren insbesondere auch Beschwerden von Unternehmen hierüber an das Wirtschaftsministerium, Herrn Dr. Wissing, nach Mainz. Auch Herr Landrat Frank Puchtler setzt sich stark für unsere heimischen Unternehmen ein und wird nicht müde, Anliegen der Unternehmer und von uns, der WFG, gesammelte Vorgänge zu adressieren. 

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen der Geschäftsführer der WFG Rhein-Lahn, Herr Wolf-Dieter Matern (Telefon: 02603-972 262, Mail: wolf-dieter.matern@rhein-lahn.rlp.de)  und die stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Tanja Steeg (Telefon: 02603-972 194, Mail: tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de ) zur Verfügung.

→ http://newsletter.wfg-rheinlahn.de/kernpunkte-der-soforthilfen-zuschuesse

→ https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/schutzschild-fuer-rheinland-pfalz-nachtragshaushalt-und-soforthilfefonds-fuer-bevoelkerung-und-wirtsch

 
 

Aktuelle Artikel

 

Wer ist Online

Jetzt sind 10 User online