Im aktuellen Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die "Tunnellösung" für die Stadt Diez aus dem "vordringlichen" in den "weiteren Bedarf" herabgestuft worden.
Tunnellösung Diez - Stellungnahme
Kommunales
Bekanntlich soll der geplante Tunnel den Hauptverkehr aus der Innenstadt herausführen und so die Anlieger der Kanalstraße, des Ernst-Scheuern-Platzes und der Schaumburger Straße entlasten und die neue Innenstadtgestaltung abschließen: An der Felswand zum Schläfer beginnend, würde der Tunnel an der Aarbrücke / Kanalstraße enden.
Nun ist das Bauprojekt im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans weit nach hinten gerutscht - dies, obwohl bereits das Planfeststellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und die Planungen nunmehr unanfechtbare Rechtskraft besitzen. Die Herabstufung in den "weiteren Bedarf" lässt einen Baubeginn völlig offen, trotz vorliegend bestehende Baureife des Projekts. Stadt und Verbandsgemeinde Diez, der Rhein-Lahn-Kreis und der Landesbetrieb Mobilität (LBM Diez) zeigen sich gleichermaßen verwundert und enttäuscht, denn mit Blick auf die bestehende Rechtskraft der Planung entspricht die erfolgte Herabstufung keineswegs dem Erwartbaren.
Bürgermeister Michael Schnatz hat zum neuen Bundesverkehrswegeplan entsprechend Stellung genommen.
Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages,Infrastruktur, Mobilität und Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der ländlichen Regionen als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume. Beruflich wie privat sind auch und besonders die Menschen in ländlichen Regionen auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen, denn Ärzte, Therapeuten und Apotheken, soziale und kulturelle Angebote und weiterbildende Schulen liegen in den Mittelzentren und sind häufig nur motorisiert zu erreichen. Ähnliches gilt für die Arbeitsplätze und mancherorts auch für die Grundschulen. Zusätzlich haben sich in den letzten Jahren viele Lebensmittelgeschäfte, Bankfilialen und die Post aus den traditionellen Ortszentren zurückgezogen.
Vor diesem Hintergrund wende ich mich nach der im März dieses Jahres erfolgten Vorstellung Entwurfes des Bundesverkehrswegeplanes 2030 an Sie, um im Beteiligungsverfahren die Möglichkeit zu nutzen, hinsichtlich der im Planentwurf getroffenen Annahmen und Aussagen zum Projekt B 417n Ortsumgehung Diez (Projektnummer B417n-G10-RP) Stellung zu nehmen.
Das Projekt ist eines der Kernprojekte der Region und wird seit vielen Jahrzehnten mit großem Engagement verfolgt. Denn die Bundesstraße B 417, verbindet die Oberzentren Koblenz im Westen und Wiesbaden/Mainz im Südosten miteinander. Zudem führt sie in ihrem nordöstlichen Verlauf zur Bundesautobahn A 3 und zur Bundesstraße B 49, die in den regionalen Ballungsraum Wetzlar/Gießen führt. Dementsprechend hoch ist der Gesamtverkehr pro 24 Stunden auf der B 417. Für das Mittelzentrum Diez ist die Infrastrukturmaßnahme Tunnel Diez mit Blick auf die erforderliche Verkehrsentlastung der Innenstadt essentiell.
Wie bedeutsam das Infrastrukturprojekt für die Bürgerinnen und Bürger von Diez ist, zeigt, dass der Plan im Planfeststellungsverfahren nicht angefochten wurde. Zumal von Seiten der Kommunalpolitik sowie der Straßen- und Verkehrsbehörde immer wieder verdeutlicht werden konnte, dass die verkehrlichen, städtebaulichen und stadtgestalterischen Defizite in der Stadt Diez sich nur durch ein Paket von drei Maßnahmen lösen lassen. Dies sind:
- Die innerstädtische Verkehrsentflechtung mit der Verlegung der Bundesstraße B 417 als Interimslösung (in 2007), um die Voraussetzungen für die Neugestaltung der Straßen, Plätze und Gehwege im Kontext des Stadtumbaus in der Kernstadt von Diez beginnen zu können.
- Die Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt. Dies hat für die Lebensqualität eine entscheidende Bedeutung, werden sie doch von den Bürgerinnen und Bürgern durch die tägliche Nutzung besonders intensiv wahrgenommen.
- Die Tunnellösung, mit der nach Verwirklichung der vorgenannten Maßnahmen die verkehrlichen Defizite in der Innenstadt ausgeglichen und die anvisierten Entwicklungsziele für das Mittelzentrum Diez erreicht werden sollen.
Es war von Beginn an klar, dass die drei dargestellten Maßnahmen nacheinander realisiert, im Planungsprozess allerdings nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Vor diesem Hintergrund wurden in einem planungs-, fach- und trägerübergreifenden Abstimmungsprozess alle drei Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt und zu einem geschlossenen Planungskonzept verbunden. Dabei stellte die Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung einen wesentlichen strategischen Grundsatz dar.
So komplex wie die Planung, Vorbereitung und Durchführung der drei Projekte des Maßnahmenbündels, so komplex und vielschichtig waren und sind auch die anvisierten Entwicklungsziele. Bei allen kommunalpolitischen und finanziellen Anstrengungen geht es nämlich darum, negative Entwicklungstendenzen zu stoppen, die erheblichen funktionellen, strukturräumlichen und verkehrlichen Defizite im Kernstadtbereich von Diez zu beheben und die zweifelsfrei vorhandenen städtebaulichen, die stadtgestalterischen und die räumlichen Entwicklungspotenziale zu nutzen.
Im Vertrauen auf den aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan und die dort erfolgte Einstufung des Tunnel Diez im „Vordringlichen Bedarf“ sowie die Einschätzung von Experten der Straßen- und Verkehrsverwaltung zum Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Ende 2013 hatte die Stadt Diez Teilmaßnahmen im Kontext des Stadtumbaus – beispielsweise die Brücke über die Aar als Verbindung zwischen Wilhelmstraße und Schaumburger Straße – zurückgestellt, um diese als Baustellenzufahrt und/oder -abfahrt während der Tunnelbaumaßnahme nutzen zu können.
Nunmehr habe ich aber lesen müssen, dass für den heute im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuften Tunnel Diez im Zuge der Bundesstraße B 417 im vorliegenden Planentwurf 2030 des Bundesverkehrswegeplanes eine Einstufung lediglich im „Weiteren Bedarf“ vorgesehen ist. Dies verwundert und irritiert umso mehr, als der Planungsstand für das Projekt mit der internen Nummer 85 mit „Vorentwurf genehmigt (VEG)“ angegeben wird. Tatsächlich ist das Planfeststellungsverfahren aber mit dem Beschluss durch die Planfeststellungsbehörde Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erfolgreich abgeschlossen worden. Weil der Planfeststellungsbeschluss während der Rechtsbehelfsfrist nicht angefochten wurde, ist er mit dem Ablauf des 17. März 2016 unanfechtbar geworden.
Nach Mitteilung des Leiters der Planfeststellungsbehörde tritt der Beschluss außer Kraft, wenn mit der Durchführung des Planes nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen wird. Dies wird aber eintreten, wenn das Projekt, wie im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehen, im weiteren Bedarf eingestuft bleibt.
Ich gehe insofern davon aus, dass der im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 falsch dargestellte Planungsstand in „Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar (PU)“ zu berichtigen ist und sich allein daraus bereits die folgerichtige Konsequenz ergeben müsste, die Maßnahme im „Vordringlichen Bedarf“ einzustufen. Ein Blick in die Projektliste „Straße“ (Anlage 1 des BVWP 2030) zeigt nämlich, dass alle fünf mit dem Planungsstand „Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar (PU)“ versehenen Projekte – Projekte in den Bundesländern Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden sind.
Darüber hinaus erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes für das Tunnelprojekt in Diez zugrunde gelegten Grund- und Kenndaten in Teilen nicht nachvollziehbar sind und mitunter stark von den im Planfeststellungsverfahren für das Projekt bewerteten Daten, Zahlen und Fakten abweichen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, zwei in Kenntnis der Inhalte der Planfeststellungsunterlagen nicht nachvollziehbare Themenkomplexe: Zum einen die Bewertung der Entlastungswirkung des Projektes und damit einhergehend die konstatierte „unbedeutende“ städtebauliche Wirkung und zum anderen die vermeintlichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes sowie der Hinweis auf den Eingriff in das Überschwemmungsgebiet.
Im Erläuterungsbericht des Landesbetriebs Mobilität für das erfolgreich abgeschlossene Planfeststellungsverfahren ist zu lesen, dass nach einer Verkehrsuntersuchung aus 2002 und einer ergänzenden Untersuchung in 2011 im Kontext der Erteilung des Gesehen-Vermerkes durch das BMVBS Verkehrszahlen noch einmal neu ermittelt wurden. Für das Prognosejahr 2020 ist von einer Belastung der Tunnelstrecke der Bundesstraße B 417 von 16.500 Fahrzeugen pro 24 Stunden und einem Schwerverkehrsanteil von 9,1 Prozent auszugehen. Außerhalb der Tunnelstrecke geht der Landesbetrieb Mobilität ausschließlich von Ziel- und Quellverkehr aus, sodass durch die Realisierung des Tunnels die entsprechenden positiven Effekte für den Kernstadtbereich sich ergeben werden. Dies sind unter anderem die Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastungen – insbesondere für die Anwohner der Kanalstraße, des Ernst-Scheuern-Platzes, des Schläferweges und der Schaumburger Straße – sowie ein Mehr an Verkehrssicherheit und Lebensqualität.
Im Zusammenhang mit den vermeintlichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes möchte ich lediglich aus der Anlage 19.6 Vorprüfung zum Planfeststellungsbeschluss zitieren. Hier wird festgestellt, dass „erhebliche Beeinträchtigungen von für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen sicher ausgeschlossen werden kann“ und „für die maßgeblichen Arten entstehen keine erheblichen funktionalen Beeinträchtigungen der Habitat Qualität. Eine eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.“
Nach diesem Exkurs möchte ich zum Schluss meiner Stellungnahme dafür werben, dass die auf dem derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan basierende Ressourcenplanung und der bisherige Ressourcenverbrauch – personell und finanziell – der Stadt Diez auch mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem diesen Plan konkretisierenden und vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ihre Verlässlichkeit behält. Darauf müssen die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Handlungsakteure in Stadt, Verbandsgemeinde und der gesamten Region vertrauen dürfen, nicht zuletzt, weil nach jahrzehntelangen kommunalpolitischen Bemühungen seit März 2016 ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich, Ihnen mit meinen Ausführungen Argumente dargelegt zu haben, die eine Einstufung des Projektes B 417n Ortsumgehung Diez (Projektnummer B417n-G10-RP) im Bundesverkehrswegeplan 2030 im „Vordringlichen Bedarf“ unabdingbar machen.
Die Einstufung im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wäre eine wichtige Weichenstellung für unsere gesamte Region und würde das Erreichen des gemeinsamen Zieles von Land und Kommunen ermöglichen, das Projekt möglichst zeitnah zu realisieren.
Gemeinsam mit Herrn Stadtbürgermeister Frank Dobra und Herrn Landrat Frank Puchtler lade ich Sie sehr herzlich zu einem persönlichen Gespräch in die Grafenstadt nach Diez ein, um Ihnen aus Sicht und im Interesse der Region die Notwendigkeit einer zügigen Realisierung der Infrastrukturmaßnahme darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schnatz
Bürgermeister
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