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Landtagswahl 2021 - Appell der Kreiswahlleiter der Wahlkreise Nr. 7 und Nr. 8: Briefwahl nutzen!

Kommunales

Am 14. März 2021 findet in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl statt. Auf Grund der weiterhin vorherrschenden Infektionslage im Rhein-Lahn-Kreis werden allerorts Stimmen laut, für die Wahlkreise 7 (Diez/Nassau) und 8 (Koblenz/Lahnstein) beim Landeswahlleiter die Durchführung der Landtagswahl 2021 Rheinland-Pfalz in Form einer reinen Briefwahl zu beantragen.  

Auch wenn die Entscheidung über einen solchen Antrag frühestens am 45. Tage vor der Wahl, mithin am 28. Januar 2021, erfolgen kann, ist das Thema für die beiden Kreiswahlleiter der Wahlkreise 7 (Diez/Nassau) und 8 (Koblenz/Lahnstein) von hohem Interesse.  

Dabei haben es sich die beiden Kreiswahlleiter im WK 7 Bürgermeister Michael Schnatz (Verbandsgemeinde Diez) und im WK 8 Oberbürgermeister Peter Labonte (Stadt Lahnstein) nicht leicht gemacht. Sie haben sich bereits frühzeitig und sehr intensiv mit der Thematik befasst und haben nunmehr das weitere Vorgehen gemeinsam abgestimmt. So wurde unter anderem auch mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium Kontakt aufgenommen und vor Antragstellung um eine gründliche Vorab-Prüfung des Sachverhalts gebeten.  

Die Grundlagen für eine ausschließliche Briefwahl hatte der Gesetzgeber im vergangenen Dezember geschaffen. So heißt es im neu formulierten § 88 LWahlG, dass der Landeswahlleiter unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt ist, eine ausschließliche Briefwahl in Stimmbezirken oder Wahlkreisen anzuordnen. Jedoch sind die verfassungsrechtlichen Hürden sehr hoch. So müsste das öffentliche Leben am Wahltag in der betroffenen Region insgesamt weitgehend zum Erliegen gekommen und die Stimmabgabe müsste in den Wahlräumen wegen erheblicher gesundheitlicher Gefahren unmöglich sein.  

Dies wurde durch den Staatsminister des Innern nochmals bestätigt. Er zitiert den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin: „Solange Supermärkte noch geöffnet sein dürfen, solange der Einkauf beim Bäcker und beim Metzger noch möglich ist, müssen auch Wahllokale geöffnet sein“. Dem Recht des Wählers, ob und in welcher Weise er wählen möchte, werde eine hohe Bedeutung beigemessen.  

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, so Innenminister Roger Lewentz, seien keine Hinweise auf lokale oder regionale Inzidenzwerte erkennbar, die eine reine Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder in einem Wahlkreis begründen könnten.  

Insofern habe ein Antrag nach § 88 LWahlG derzeit keine Aussicht auf Erfolg, stellen die beiden Kreiswahlleiter Michael Schnatz und Peter Labonte übereinstimmend fest. „Wir müssen und werden jetzt und auch weiterhin sehr genau beobachten, wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Tagen entwickelt“, so Schnatz. „Unlängst wurde im benachbarten Limburg eine COVID-Mutante nachgewiesen, und vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Diskussion über mögliche Verschärfungen des Lockdowns werden die Entwicklungen der nächsten Tage maßgeblich dafür sein, ob wir ungeachtet der erhaltenen Auskünfte einen Antrag auf ausschließliche Briefwahl stellen werden.“ 

Die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen ist personalintensiv, und bei den letzten Wahlen war es ohnehin zusehends schwieriger geworden, Wahlhelfer in ausreichender Anzahl gewinnen zu können. „Nun inmitten der Pandemie verschärft sich diese Problematik natürlich, und dies bei einem nochmals erhöhten Bedarf an Hilfskräften, die nötig sind, um das Hygienekonzept des Landeswahlleiters auch tatsächlich umsetzen zu können“, so geben Schnatz und Labonte die aktuelle Situation in den Wahlämtern ihrer Verwaltungen wieder.  

Dabei macht Labonte aus seinem Herzen keine Mördergrube: Mit Blick auf das aktuell immer noch sehr hohe Infektionsgeschehen hätte er es persönlich lieber gesehen, wenn die Landtagswahl komplett als Briefwahl durchgeführt worden wäre. Es wird in diesem Super-Wahljahr mit Landtags-, Bundestags- und – in der Stadt Lahnstein – im Herbst zusätzlich noch einer Oberbürgermeisterwahl nur schwer möglich sein, alle Wahlvorstände, insbesondere unter den geänderten und strengen Hygienebestimmungen, zu besetzen. Es hagelt Absagen von bisher bewährten und „kampferprobten“ Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die mit Blick auf COVID-19 um ihre Gesundheit fürchten und für diesen Ehrendienst im Stimmbezirk dieses Mal leider nicht zur Verfügung stehen. „Wahlen ohne Wahllokale wären“, so Labonte, „wegen der Corona-Pandemie aus meiner Sicht durchaus denkbar gewesen. Und die Kommunalwahlen in Bayern im letzten Jahr, als die Menschen eine reine Briefwahl akzeptieren mussten, haben gezeigt, dass die Beteiligung in vielen Städten und Gemeinden im Vergleich zum ersten Wahlgang sogar angestiegen ist.“ 

Die beiden Kreiswahlleiter der Wahlkreise Nr. 7 und Nr. 8, Bürgermeister Michael Schnatz und Oberbürgermeister Peter Labonte, appellieren daher an alle Wählerinnen und Wähler, statt des Urnengangs in die einzelnen Wahllokalen im März von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen. Die Verwaltungen bitten darum, möglichst von einer persönlichen Vorsprache in den Wahlämtern der jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltungen abzusehen. Denn wegen der unverändert anhaltenden Corona-Pandemie sollen persönliche Kontakte auch in den Rathäusern auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in der 6. oder 7. Kalenderwoche den Wählerinnen und Wählern durch einen Versanddienstleister zugestellt. Dieser Benachrichtigung ist bereits ein Antragsformular für Briefwahl beigefügt. Daneben ist ein Antrag auch als formloser Brief, per Fax oder per E-Mail möglich, nicht jedoch telefonisch. In Kürze kann ein Antrag auf Briefwahl auch online über die Homepages der Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.  

Wer gleichwohl per Urnengang wählen möchte, dem wird durch umfangreiche Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen in den einzelnen Wahllokalen am Wahltage eine größtmögliche Sicherheit garantiert. Dasselbe gilt für alle Wahlvorstände und Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die mit Masken, Schutzwänden und Desinfektionsmaterial ausgestattet und für die großzügige Abstände zueinander im Wahllokal gewährleistet werden. 

Die beiden Kreiswahlleiter abschließend: freiwillige Helferinnen und Helfer für die ehrenamt-liche Arbeit auch im Wahlvorstand sind jederzeit herzlich willkommen!

 
 

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