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Corona-Virus (43)

Gesundheit

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, gültig ab 25. Januar 2021. Sie tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft. 

Im Wesentlichen handelt es sich - neben der Verlängerung der bisher geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 - um folgende Änderungen:

Verschärfte Maskenpflicht/Medizinische Masken
Ein höherer Standard bei Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken) wurde in folgenden Bereichen gesetzt:

  • in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien
  • in allen öffentlichen Verwaltungen, Bürgercenter, Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen (jedoch nur in Bereichen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind)
  • in ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr
  • in Lebensmittelgeschäften
  • in Drogeriemärkten
  • in Sparkassen und Banken
  • in Tankstellen
  • in der Rechtspflege dienenden Einrichtungen
  • bei Gottesdiensten
  • im ÖPNV
  • im Taxi- und Mietwagenverkehr
  • beim freigestellten Schülerverkehr
  • in Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten (Ausweitung): nicht nur für Besucher*innen, sondern nunmehr auch alle Mitarbeitenden

Religionsausübung
Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekanntzugeben, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden.

Die 1. Änderungsverordnung kann hier heruntergeladen werden.

 
 

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