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Corona-Virus (78)

Gesundheit

Mit der Ersten Landesverordnung zur Änderung der Dreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz werden die ersten Schritte des Öffnungsplans umgesetzt. Ziel ist es, wieder in Richtung Normalität zu gehen. Lockerungen seien nun möglich und berechtigt, weil der Scheitelpunkt der Omikron-Welle erreicht sei. Nunmehr werden sinkende Infektionszahlen erwartet. 

Seit Freitag, dem 18. Februar, ist die zulässige Zahl an Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Veranstaltungen erhöht; § 5 Abs. 5 CoBeLVO.

Zudem ist die 2G-Regelung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie die Personenbegrenzung weggefallen. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht bleiben bestehen. In diesem Kontext wird das Tragen einer FFP2-Masken oder einer Maske eines vergleichbaren Standards empfohlen; § 7 CoBeLVO.

Darüber hinaus wird die Option zur Überschreitung der Maximalzeit für Vertretungskräfte in Kindertageseinrichtungen bis zum 18. März 2022 verlängert; § 15 Abs. 4 CoBeLVO

Die Erste Landesverordnung zur Änderung der Dreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die Elfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie die Erste Landesverordnung zur Änderung der Absonderungsverordnung können heruntergeladen werden (*.pdf) auf www.vgdiez.de/corona

 

 
 

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