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Corona-Virus (55)

Gesundheit

Die Landesregierung hat am 23. April die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) verkündet. Diese ist zum 24. April in Kraft getreten und wird mit Ablauf des 23. Mai 2021 außer Kraft treten.  

Mit der 19. Verordnung werden die landesrechtlichen Regelungen an die Vorgaben des Bundes durch das neue Infektionsschutzgesetz angepasst. Insoweit sind Infektionsschutzgesetz und die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zusammen zu lesen.  

Ab einer Inzidenz 100 greift in verschiedenen Lebenslagen die Bundesnotbremse. Das bedeutet nunmehr in Rheinland-Pfalz 

  • Ausgangsbeschränkungen ab 22 statt 21 Uhr. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden geahndet. 
  • Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165: Fernunterricht und Notbetreuung. Kita weiter Notbetreuung. 
  • Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege sind ab einer Inzidenz ab 100 nur noch mit FFP2-Maske erlaubt.
  • Für Besuche beim Friseur, der Fußpflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle Tests erforderlich (nicht älter als 24 Stunden). 
  • Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden in Rheinland-Pfalz nunmehr geahndet. Bei Anlass kann nun kontrolliert werden, ob sich mehr Menschen als erlaubt in privaten Räumen treffen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.  

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind im ebenfalls angefügten Dokument des Gemeinde- und Städtebundes (Wesentliche Änderungen) zusammengestellt. Alle Dokumente können hier als *.pdf heruntergeladen werden.

 
 

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