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Corona-Virus (54)

Gesundheit

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis ist auch am Dienstag und damit den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen. Daher muss der Kreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Freitag, 16. April 2021, 0:00 Uhr, in Kraft.

Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 25.April 2021 gelten und enthält folgende weitere Schutzmaßnahmen:

  • Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr
    Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie z.B. Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Versorgung unterstützungsbedürftigen Person
     
  • verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gelten auch für den Sport
     
  • Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen), ausgenommen von den Schließungen sind u.a. Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
     
  • Schließung von Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
     
  • Schließung von Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen
     
  • Schließung der Außengastronomie
     
  • Schließung von Verkaufsstellen ab 21 Uhr
    Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig

Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut kann hier heruntergeladen werden (*.pdf).

 
 

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