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Corona-Virus (5)

Gesundheit

Aktuelle Informationen für Unternehmer - Förderungen durch Bundes- und Landesprogramm

Gemeinsam mit den Einschränkungen und Verboten, die gestern zum Schutz der Menschen in Deutschland verhängt wurden, hat das Bundesamt für Finanzen (http://bit.ly/Bundesfinanzministerium2020) nun auch schnell umsetzbare Maßnahmen für unsere Unternehmen bereitgestellt.

Die Einschränkungen und Verbote, die den Unternehmen auferlegt wurden, fordern in vielen Fällen eine umgehende Handlung in den Betrieben. Neben dem Schutz der Mitarbeiter_Innen geht es für Unternehmen nun um die Erhaltung der Liquidität und die langfristige Absicherung des Unternehmensfortbestandes.

Nachfolgend haben wir Ihnen die aktuellsten Informationen kompakt zusammengestellt. Wir bitten Sie, diese auch an Ihre Bürgermeister und – sofern Sie einen Verteiler haben – auch an betroffene Unternehmen weiterzuleiten. Wir werden heute ebenfalls einen Newsletter mit den Inhalten versenden. Stand der u.g. Information ist 17.03.2020 10:00 Uhr.  

Hilfen aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium des Bundes – 4 Säulen

Säule 1: Kurzarbeitergeld flexibilisieren!

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen können. So können. So können auch Arbeitsplätze gesichert werden.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden dazu erleichtert:

Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Regulär muss sonst mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort. Anzeigen von Kurzarbeit können ab sofort abgegeben werden!

Unsere Hinweise dazu:

Wenn Unternehmen wegen Corona Kurzarbeit anordnen müssen und es zu Entgeltausfällen kommt, können diese Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt beantragen. Voraussetzung: Die Unternehmer reduzieren die üblichen Arbeitszeiten für eine bestimmte Phase, weil weniger produziert werden kann oder die Nachfrage zurückgeht. (Kurzarbeitergeld: http://bit.ly/Arbeitsagentur-Corona-Kurzarbeitergeld)

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20.  Bundesarbeitsministerium: http://bit.ly/Corona-Bundesarbeitsministerium

 

Säule 2: Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen!

Steuerstundungen in Milliardenhöhe für Unternehmen

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

 

Säule 3: Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben die Kreditprogramme über die Investitionsstrukturbank (ISB) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) modifiziert, konkret die Gruppe der Bezugsberechtigten erweitert durch Lockerung der Anspruchskriterien und erweiterte Haftungsfreistellungen. Die ISB hat dazu eine Bündelung der vorhandenen und modifizierten Programme auf der folgenden Internetseite zusammengefasst:

Die Maßnahmen des Bundes werden über die KfW abgebildet. Konkret handelt es sich hier um Liquiditätshilfen für Unternehmen die kürzer als 5 Jahre am Markt agieren, länger als 5 Jahre am Markt agieren und Sonderprogramme, wo es im Wesentlichen um Maßnahmen zu Haftungsfreistellungen geht.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier:  
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html. Auch hier steht die Abdeckung des unmittelbaren Finanzbedarf im Fokus. Für Risikoübernahmen im Rahmen der Förderkredite stehen sowohl die ISB als auch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH (www.bb-rlp.de) – für Bürgschaften bis 1,25 Millionen Euro – zur Seite.

Wir werden Sie weiterhin informiert halten über neue Maßnahmen und Fördergelder. Insbesondere für die rd. 1,4 Millionen Freiberufler und 2,3 Millionen Selbständigen Unternehmer ist eine Art „Rettungsschirm“ in Berlin im Gespräch und wird gefordert, da die bisher genannten und bereits konkret formulierten Maßnahmen für diese Unternehmergruppe nur eingeschränkt greift.

 

Säule 4: Sonderprogramme zur Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können (lt. Schreiben des Bundesministerium Finanzen, Bundesministerium Wirtschaft und Energie: Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) Quelle: http://bit.ly/Bundesfinanzministerium2020

 

Weiterhin geben wir Ihnen hier eine Liste hilfreicher Links und Hotlines:

Allgemeine Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag:
http://bit.ly/DIHK-Corona  

Stets aktuelle Informationen des Rhein-Lahn-Kreises finden Sie hier:
https://www.rhein-lahn-kreis.de/aktuelles/corona 

Das Kreisgesundheitsamt erreichen Sie unter:
Telefonnummer 02603/ 972-555, E-Mail:
Infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de 

Bei Fragen rund um das Coronavirus hat das Land Rheinland-Pfalz eine Hotline unter der Tel. 0800 575 81 00 eingerichtet. Täglich erreichbar 8 - 18 Uhr, am Wochenende 10 - 15 Uhr.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist erreichbar unter 116 117.

Außerdem ist eine Hotline für Fragen zur Kita-Betreuung eingerichtet worden, mit der Tel. 06131 967 500.
Erreichbar täglich 8 - 18 Uhr und am Wochenende 10 - 15 Uhr.

Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld: http://bit.ly/Arbeitsagentur-Corona-Kurzarbeitergeld

Die KFW zur Coronakrise: http://bit.ly/KFW-Coronahilfe  und die ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz  http://bit.ly/ISB-Corona

Über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) können Sie Infografiken und Hygienetipps besorgen – auch in Fremdsprachen Echtzeitkarte der weltweiten Corona-Fälle: http://bit.ly/Echtzeitkarte-Corona  

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen der Geschäftsführer der WFG Rhein-Lahn, Herr Wolf-Dieter Matern (Telefon: 02603-972 262, Mail: wolf-dieter.matern@rhein-lahn.rlp.de)  und die Wirtschaftsförderin Tanja Steeg (Telefon: 02603-972 194, Mail: tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de ) zur Verfügung.

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf https://www.vgdiez.de/corona
sowie auf https://www.rhein-lahn-kreis.de/corona-spezial

 
 

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