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Corona-Virus (30)

Gesundheit

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, gültig ab 16. September 2020. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:

Für den Einzelhandel bedeutet die 11. CoBeLVO, dass statt der bisher zehn Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person nunmehr fünf Quadratmeter gelten, sodass mehr Menschen gleichzeitig in Läden einkaufen können. An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind künftig 250 Menschen statt der bisher erlaubten 150 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien sind unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln in Zukunft 500 Menschen erlaubt. Bisher waren 350 Menschen zugelassen. Für Kinos, Theater und andere Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen und Stuhlreihen reicht es ab Mittwoch statt dem bisherigem Abstand von 1,50 Meter aus, wenn der Nebenplatz sowie die Plätze vor und dahinter frei bleiben. Nach wie vor bleiben Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, verboten.

Die 11. CoBeLVO kann hier heruntergeladen werden (*.pdf).

 

 
 

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