Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 3. Änderungsverordnung zur 10. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, gültig ab 26. August 2020. Wesentliche Regelung ist die Verlängerung der Gültigkeit der 10. CoBeLVO: sie gilt nunmehr bis 15. September (zuvor 31. August) 2020.
Die 3. Änderungsverordnung kann hier heruntergeladen werden (*.pdf).