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Wahl des Landrats des Rhein-Lahn-Kreises am 13. März 2022

Kommunales

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am 13. März 2022 findet die Wahl des Landrats des Rhein-Lahn-Kreises statt.                  

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mit­glied­staaten der Europäischen Union, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten im Rhein-Lahn-Kreis ihre Hauptwohnung haben.

Einen Muster-Stimmzettel finden Sie hier.

Die Durchführung dieser Wahl ist – wie bereits bei der Landtagswahl Rheinland-Pfalz und bei der Bundestagswahl – mit Blick auf die aktuell immens hohen Inzidenzwerte eine ganz besondere Herausforderung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mit unserem bewährten Hygienekonzept und umfangreichen Vorkehrungen stellen wir den Infektionsschutz für alle Beteiligten auch bei der Landratswahl in allen Wahllokalen sicher.

Gleichwohl empfehle ich gemeinsam mit meinem Wahl-Team, dass Sie von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, denn so können wir persönliche Kontakte vermeiden und Infektionsrisiken ausschließen. Für die Briefwahl ist jedoch ein Antrag erforderlich.

Mitte Februar wird die Kommunale Datenzentrale Mainz die Wahlbenachrichtigungen versenden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck zu finden, mit dem Sie Briefwahl beantragen können.

Schon jetzt ist die Beantragung von Briefwahl formlos per Brief, Mail oder Fax möglich.
Bei Beantragung für mehrere – maximal vier – andere Personen ist eine Vollmacht erforderlich.

Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“, der ab 14. Februar über die Homepage der Verwaltung unter www.vgdiez.de/oliwa gestellt werden kann.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS ist nicht möglich.

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Bei Bedarf können Briefwahlunterlagen persönlich in unserem Briefwahlbüro in der Wilhelmstraße in Diez abgeholt werden, auch ein Antragsformular liegt dort bereit; eine Abholung in der Verbandsgemeindeverwaltung ist nicht möglich.

Unser Briefwahlbüro befindet sich nun in der Wilhelmstraße 18 in Diez (neben Friseur Goldwert Nicole, ehemals Schuhhaus Held) und ist wie folgt geöffnet:

vormittags:       Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags:    Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 11. März 2022 um 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Bei Antragstellung nach dem 9. März müssen die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro abgeholt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (13. März) beantragt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – innerhalb Deutschlands unfrankiert – in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. Vor allem für Rücksendungen aus dem Ausland bitten wir, Ihren Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Louise-Seher-Straße 1 abgegeben werden. 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – wählen Sie vorzugsweise per Briefwahl!  

Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team gerne zur Verfügung.
Kontakt: wahlen@vgdiez.de, Telefon 06432/501-257 oder -161 oder -202

Ihr Michael Schnatz
Bürgermeister

 

Das Wahl-Team der Verbandsgemeinde Diez ist – in der Wilhelmstraße 18: ab dem 14. Februar – gerne für Sie da!

v.l.n.r.: Oliver Schäffer, Karin Stahl, Natallia Lotz, Bürgermeister Michael Schnatz, Eva Lohaus , Annelie Deiler und Maik Kurtz; zum Wahl-Team zählt außerdem Katrin Bay

 
 

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