Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez versucht, in dieser schweren Situation geflüchteten Menschen aus der Ukraine bestmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Wo müssen sich Geflüchtete nach der Ankunft melden?
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Verbandsgemeinde Diez neu ankommen und die sofort nach der Einreise durch Vermittlung von Verwandten, Bekannten oder sonstigen Dritten bereits eine dauerhafte Unterkunft* gefunden haben, sollen sich zeitnah beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Diez anmelden.
Dazu sind folgende Unterlagen nötig:
- Passdokument
- ein aktuelles Foto
- Impfnachweis - bei fehlendem Impfstatus: tagesaktueller Coronatest
Das Bürgerbüro leitet im Anschluss an die Anmeldung Ihre Daten an die zuständige Ausländerbehörde weiter (Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises).
Weiterer Ablauf in der Ausländerbehörde (gilt nur für ukrainische Schutzbedürftige mit dauerhafter Unterkunft in der Verbandsgemeinde Diez bzw. im Rhein-Lahn-Kreis):
⇒ Erfassung im Ausländerzentralregister
⇒ Bearbeitung Ihres Antrages auf Aufenthaltserlaubnis
⇒ Ausstellung Fiktionsbescheinigung mit ArbeitserlaubnisFür Kriegsflüchtlinge, die über keine dauerhafte Unterkunft* verfügen, ist eine Notunterbringung seitens des Landes Rheinland-Pfalz u.a. in Speyer und in Trier organisiert.
Weitere Informationen:
→ https://add.rlp.de/de/ueber-uns/kontakt-und-anfahrt/aufnahmeeinrichtungen-fuer-asylbegehrendeWährend der regulären Öffnungszeiten können Sie sich zudem direkt an die Kreisverwaltung Rhein-Lahn in Bad Ems wenden:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau
56130 Bad Ems
→ https://www.rhein-lahn-kreis.de
E-Mail: info@rhein-lahn.rlp.deAußerhalb der Öffnungszeiten, am Abend oder in der Nacht wenden Sie sich bitte an die
Polizeidienststelle Diez
Goethestraße 9
65582 Diez
0 64 32 / 60 10Am 03.03.2022 wurde per EU-Ratsbeschluss der „vorübergehende Schutz“ für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen. Dieser Schutz wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann je nach Bedarf auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden. Eine Antragstellung auf Asyl ist nicht erforderlich!
* Dauerhafte Unterkunft bedeutet, dass die Unterbringung in dieser Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert sein muss.
Wie und wo erhalte ich materielle Unterstützung?
Beim Sozialamt der Verbandsgemeinde Diez kann ein Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt werden.
Hierbei geht es lediglich um die finanzielle Unterstützung - dieser Antrag ist kein Antrag auf Asyl.
Ein solcher Antrag ist auch nicht erforderlich.Bedürftige Asylsuchende erhalten unmittelbar Anspruch auf Leistungen des täglichen Bedarfs.
Wie erhalte ich medizinische Versorgung?
Nach Stellung des Antrags auf Asylbewerberleistung besteht sofort ein Anspruch auf medizinische Versorgung.
Bei akutem Bedarf nach einer medizinischen Leistung muss ein Krankenbehandlungsschein angefordert werden.
Für weitere Untersuchungen, zum Beispiel bei Fachärzten, sind bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Krankenbehandlungsscheine anzufordern:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau
56130 Bad Ems
→ https://www.rhein-lahn-kreis.de
E-Mail: info@rhein-lahn.rlp.de
Gibt es eine Arbeitserlaubnis?
Nach der Anmeldung wird zunächst eine Fiktionsbescheinigung und dann ein Aufenthaltstitel, zunächst befristet auf 1 Jahr, erteilt.
Für beide Varianten ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen und bedarf keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mehr.
(Ausnahme: bei ungeklärter Identität)Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels wird die Ausländerbehörde die im Rahmen der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrierten Personen anschreiben und einen Vorsprachetermin zur Abarbeitung des weiteren Verfahrens vergeben.
Bitte beachten Sie: dabei kann es zu Wartezeiten kommen.
Wo kann ich einen Corona-Test machen?
Muss ich in Quarantäne?
Wo kann ich mich impfen lassen?
Es besteht keine Quarantäne-/ oder Absonderungspflicht bei Einreise aus der Ukraine.
Generell gilt jedoch eine Testpflicht. Bei der Einreise werden freiwillige Tests angeboten. Bei vorhandenen COVID-Symptomen wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder eine medizinische Facheinrichtung.
Weitere Informationen zu Corona: www.vgdiez.de/corona
Geflüchtete können sich in allen dafür zugelassenen Einrichtungen, auch bei Ärzten, impfen lassen. Hierfür muss jedoch der Antrag auf Asylbewerberleistungen bereits gestellt sein.
Aufklärungsbögen in ukrainischer Sprache sind vorhanden, eine Begleitperson als Übersetzungshilfe ist gleichwohl ratsam.
*** Am 2. April zwischen 10 und 17 Uhr
ist der Impfbus auf dem Marktplatz in Diez! ***
Wo erhalte ich weitere Hilfe wie Kleidung oder Möbel?
Der Willkommenskreis Diez e.V. leistet im "Bündnis Frieden" gemeinsam mit weiteren ehrenamtlichen Organisationen aktiv weitere Hilfe. Bitte wenden Sie sich an
Christiane Beule
Telefon 0171 9649740
E-Mail: c.beule@willkommenskreis-diez.de
Postanschrift: C. Beule - Willkommenskreis Diez, Mittelstraße 5, 65582 Diez
Die Liegenschaft des Willkommenskreises befindet sich im
Wilhelm-von-Nassau-Park 11
65582 Diez
→ https://willkommenskreis-diez.de