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Neue Fördermöglichkeiten im LEADER-Programm

Kommunales

Neue Fördermöglichkeiten im LEADER-Programm: Ehrenamtliche Bürgerprojekte und Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können eine Unterstützung beantragen

Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren erstmalig die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen. Zudem stellt das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr weitere 3,13 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung.  

Neue Fördermöglichkeit der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte
Was kann gefördert werden?
Ehrenamtliche Projekte von gemeinnützigen Organisationen, NGO, Vereinen, Privatpersonen, die zu mindestens einem der folgenden Entwicklungsziele des Entwicklungskonzepts der LAG Lahn-Taunus passen:

Natur, Umwelt und Klima

  • Die wertvollen Kulturlandschaften sichern, das Bewusstsein für den Wert von Natur und Landschaft und dem „Leben auf dem Land“ stärken
  • Die regionalen Energie-Ressourcen nachhaltig entwickeln, Energieverbräuche optimieren

Arbeit mit, für und am Menschen

  • Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung für alle Generationen ausbauen
  • Bürgerschaftliches Engagement stärken/sinnvolle neue Bereiche erschließen
  • „Füreinander da sein“ neu organisieren /Gemeinschaft stärken
  • Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen stärken
  • Geschichte und Brauchtum bewahren, neue kulturelle Impulse setzen

Umsetzungszeitraum ist der Sommer 2017.

Wie hoch ist die Förderung?
100 Prozent der Projektkosten, jedoch maximal 2.000 Euro pro Projekt.

Wie bewerbe ich mich?
Erstellung einer Projektskizze mit geplantem Projektinhalt und Kostenschätzung und diese beim Regionalmanagement einreichen.

Alle Interessierte können ab sofort ihre Vorschläge einreichen. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de oder telefonisch 06432/501-248 (LEADER Regionalmanagement).


Förderaufruf des Landes Rheinland-Pfalz für Investitionen in Grundversorgung des ländlichen Raums

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes stellt das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr weitere 3,13 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Damit werden die Strategien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) unterstützt, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht zu unterstützen. Diese Auswahl der Vorhaben liegt nach dem Bottom-up-Prinzip bei der LAG. Sie legen außerhalb der typischen Pflichtaufgaben den regionalen Bedarf fest.

Die "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung" stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen (etwa im Bereich des Ernährungshandwerks) in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten zur Verfügung.

Mit dem Baustein "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" werden Investitionen (kleinere Nahversorgungseinrichtungen) gefördert, die einen Gemeinnutzen haben. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.

Mit dem Förderaufruf im LEADER-Ansatz des Entwicklungsprogramms EULLE der ELER-Verwaltungsbehörde werden diese zwei neuen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit den bisherigen Ansätzen des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung im LEADER-Ansatz zu dem neuen FLLE 2.0 zusammengefasst.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.eler-eulle.rlp.de unter „Förderaufrufe“ oder telefonisch 06432/501-248 (LEADER Regionalmanagement).

 
 

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