Header-Bild

www.michael-schnatz.de

Dieselfahrverbote sind zulässig

Kommunales

Ein Statement von Bürgermeister Michael Schnatz zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

             
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte künftig Dieselfahrzeuge aussperren können, wenn nur dadurch die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten sind.

Auf das Leipziger Urteil gibt es sehr unterschiedliche Reaktionen: Während die Umweltverbände jubeln und die Aktienkurse der Autohersteller sinken, müssen die betroffenen Dieselfahrer fürchten, ihre Fahrzeuge zu deutlich sinkenden Preisen verkaufen zu müssen.

Aus meiner Sicht wird sich die aus dem Urteil genährte Erwartung, dass die Fahrverbote morgen bereits kommen werden, allerdings nicht erfüllen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten Fahrverbote lediglich als letztes Mittel. Und deswegen sind im Raum Diez und Limburg nach wie vor Wille und Engagement erforderlich, um alle weiteren Instrumente zu nutzen, die einen Beitrag leisten, die Schadstoffbelastung in der Luft wirksam zu senken und die Grenzwerte einzuhalten. Zugleich muss der Bund zu seiner Verantwortung stehen und die wirkungsvolle Nachrüstung von Dieselfahrzeugen durch die Automobilindustrie durchsetzen.

 
 

Aktuelle Artikel

 

Wer ist Online

Jetzt sind 3 User online