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Corona-Virus (82)

Gesundheit

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) erlassen, die am 3. April in Kraft getreten ist, sowie die geänderte Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) nebst den Begründungen. Mit den Verordnungen werden auch und besonders der Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen und die Einführung der sogenannten Arbeitsquarantäne umgesetzt.

Die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht lediglich noch vor:

  • die Maskenpflicht in Arztpraxen in Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen

  • die Maskenpflicht in folgenden medizinischen Bereichen:
    o Krankenhäusern,
    o Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    o Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
    o Dialyseeinrichtungen,
    o Tageskliniken,
    o Rettungsdienste

  • die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs

  • die Maskenpflicht in Obdachlosenunterkünften

  • die Maskenpflicht in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.

Darüber hinaus sieht die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung in § 2 Abs. 4 eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, vor.

Eine Testpflicht ist nunmehr lediglich für das Betreten von Krankenhäusern vorgesehen (§ 3 der 33. CoBeLVO).

Auch wenn ab dem 3. April 2022 nunmehr die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend aufgehoben sind, ist das Coronavirus leider immer noch präsent und verbreitet sich aktuell weiter in hoher Geschwindigkeit. Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht aktuell aufgrund der „milden Verläufe“ nicht, gleichwohl sind die Infektionszahlen hoch und wirken sich unter anderem mit hohen Krankenständen auch auf die Arbeitsabläufe in der Wirtschaft und der Verwaltung aus.

Alle Dokumente können hier heruntergeladen werden (*.pdf).

 
 

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