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Corona-Virus (81)

Gesundheit

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Reihe neuer Verordnungen verkündet.

  • 32. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO)    
  • Dritte Landesverordnung zur Änderung der Absonderungsverordnung    
  • Dreizehnte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen    
  • Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen 

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen der 32. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die am Freitag, 18. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 02. April 2022 außer Kraft tritt, ist durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erstellt worden und ebenfalls als Download verfügbar

Im Wesentlichen wurden die Regelungen der 31. CoBeLVO bis zum 02. April 2022 verlängert und den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Infolge der geänderten bundesgesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen entfallen:     

  • das Abstandsgebot    
  • die Kontaktbeschränkung für ungeimpfte Personen    
  • die Kapazitätsbeschränkung für Veranstaltungen    
  • die Kontaktdatenerfassung (die nur noch im Bereich der Krankenhäuser vorgesehen war).

Alle Dokumente können hier heruntergeladen werden (*.pdf).

 

 
 

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