Header-Bild

www.michael-schnatz.de

Corona-Virus (71)

Gesundheit

Verschärfte Regelungen ab 4.12.2021:

Ab Samstag, 4. Dezember 2021, wird in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die „2G“-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen.

 
 

Aktuelle Artikel

 

Wer ist Online

Jetzt sind 2 User online