Die zweite Landesverordnung zur Änderung der Sechsundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz wurde am 8. Oktober 2021 verkündet und gilt bis zum 7. November 2021.
Darüber hinaus ist die
- Zwölfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
sowie die
- Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen
ebenfalls am 08. Oktober 2021 verkündet worden.
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