Landesinzidenz seit Tagen über 50 - Verschärfte Corona-Regeln: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz ist auch am Samstag und damit den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen.
Auch im Rhein-Lahn-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin über dem Wert von 50 Neuinfektionen. In Folge dessen muss der Kreis gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am Dienstag, 16. März 2021, in Kraft.
- Der Einzelhandel muss zum Terminshopping zurückkehren. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine/ ein Kundin/ Kunde zeitgleich im Laden aufhalten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter, Drogerien, Apotheken, Buchhandlungen sowie Baumärkte, Gärtnereien und Blumenfachgeschäfte.
- Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes im Außenbereich zulässig.
- Auch der Kulturbereich ist betroffen. Hier ist der Proben- und Auftrittsbetrieb untersagt.
Die Allgemeinverfügung kann hier (*.pdf) heruntergeladen werden.