Header-Bild

www.michael-schnatz.de

Corona-Virus (50)

Gesundheit

Landesinzidenz seit Tagen über 50 - Verschärfte Corona-Regeln: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz ist auch am Samstag und damit den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen.

Auch im Rhein-Lahn-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin über dem Wert von 50 Neuinfektionen. In Folge dessen muss der Kreis gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung erlassen.  Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am Dienstag, 16. März 2021, in Kraft.     

  • Der Einzelhandel muss zum Terminshopping zurückkehren. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine/ ein Kundin/ Kunde zeitgleich im Laden aufhalten.    
    Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter, Drogerien, Apotheken, Buchhandlungen sowie Baumärkte, Gärtnereien und Blumenfachgeschäfte.
     
  • Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes im Außenbereich zulässig.
     
  • Auch der Kulturbereich ist betroffen. Hier ist der Proben- und Auftrittsbetrieb untersagt.

Die Allgemeinverfügung kann hier (*.pdf) heruntergeladen werden.

 
 

Aktuelle Artikel

 

Wer ist Online

Jetzt sind 3 User online