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Corona-Virus (37)

Kommunales

Rhein-Lahn-Soforthilfe für Vereine:

Der Rhein-Lahn-Kreis fördert Vereine und Kulturinitiativen mit dem Rhein-Lahn-Corona-Soforthilfeprogramm.    

Förderzweck ist die Abdeckung Pandemie-bedingter finanzieller Folgen.

Grundlagen für die Förderung sind:

  • Pandemie bedingter Netto-Einnahmenausfall, der nicht auf der Ausgabenseite abgedeckt werden kann.
  • Netto-Kosten abgesagter Veranstaltungen / Projekte, die nicht auf der Ausgabenseite abgedeckt werden können.
  • Netto-Einnahmeausfälle und Netto-Kosten müssen eine Folgewirkung der Corona-Pandemie 2020 sein.
  • Auf die Gewährung der Corona-Soforthilfe besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der nachgewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto-Einnahmeausfälle, bis max. 2000 Euro pro antragstellenden Verein.
  • Die Förderung fließt an Vereine und Kulturinitiativen aus dem Rhein-Lahn-Kreis.

Die Anträge für die Rhein-Lahn-Corona Soforthilfe für Vereine und Kulturinitiativen können jetzt gestellt werden.

→ Antragsformular  Corona Soforthilfe für Vereine


Bildmotiv: WfG Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn

 
 

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