Rhein-Lahn-Soforthilfe für Vereine:
Der Rhein-Lahn-Kreis fördert Vereine und Kulturinitiativen mit dem Rhein-Lahn-Corona-Soforthilfeprogramm.
Förderzweck ist die Abdeckung Pandemie-bedingter finanzieller Folgen.
Grundlagen für die Förderung sind:
- Pandemie bedingter Netto-Einnahmenausfall, der nicht auf der Ausgabenseite abgedeckt werden kann.
- Netto-Kosten abgesagter Veranstaltungen / Projekte, die nicht auf der Ausgabenseite abgedeckt werden können.
- Netto-Einnahmeausfälle und Netto-Kosten müssen eine Folgewirkung der Corona-Pandemie 2020 sein.
- Auf die Gewährung der Corona-Soforthilfe besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der nachgewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto-Einnahmeausfälle, bis max. 2000 Euro pro antragstellenden Verein.
- Die Förderung fließt an Vereine und Kulturinitiativen aus dem Rhein-Lahn-Kreis.
Die Anträge für die Rhein-Lahn-Corona Soforthilfe für Vereine und Kulturinitiativen können jetzt gestellt werden.
Bildmotiv: WfG Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn