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Corona-Virus (33) Verwaltungsalltag bleibt von Corona geprägt

Kommunales

Nach einem Sommer mit geringen Infektionszahlen ist die Dynamik des gegenwärtigen Infektionsgeschehens sehr beunruhigend. Seit Dienstag befinden wir uns auch im Rhein-Lahn-Kreis in der „Warnstufe rot“, und seit Mittwoch stehen nach den Beschlüssen von Bund und Ländern die Vorgaben für den kommenden Monat November fest. Insofern weist die Verbandsgemeindeverwaltung Diez erneut auf einige bestehende und außerdem auf neu hinzugekommene Regelungen hin, die unabhängig von den ab 2. November wirkenden Beschränkungen gelten.

Mund-Nasen-Schutz

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch alle Besucherinnen und Besucher müssen eine Alltagsmaske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und zwar jederzeit und überall im Verwaltungsgebäude. Lediglich am Schreibtisch (mit Schutzwand) oder an den speziell eingerichteten Bürgerarbeitsplätzen darf darauf verzichtet werden. Besonders in den Fluren und im Treppenhaus ist aber das Tragen einer Maske zwingend erforderlich, weil es dort jederzeit zu unbeabsichtigten, aber unvorhersehbaren Be-gegnungen kommen kann; baulich bedingt kann dort jedoch ein Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Desinfektionsmittelspender sind zahlreich vorhanden.  

Telefonische Terminvereinbarung

Alle Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, stets zu prüfen, ob das persönliche Erscheinen in der Verwaltung wirklich erforderlich ist: Während eines Telefonats im Vorfeld lässt sich leicht abklären, ob der persönliche Besuch der Verwaltung wirklich notwendig ist oder ob das Anliegen nicht auch mündlich, per Brief oder per Mailverkehr bearbeitet werden kann. Wer Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber aufweist, sollte ohnehin im eigenen und im Interesse der Mitmenschen vom Besuch – nicht nur – der Verwaltung Abstand nehmen. Es gilt der Grundsatz, dass nur nach vorheriger Terminvereinbarung die Verbandsgemeindeverwaltung aufgesucht und spontane Fahrten in die Louise-Seher-Straße vermieden werden sollen. „Wir versuchen natürlich, in jedem Fall weiterzuhelfen, auch wenn kein Termin vereinbart worden ist. Jedoch halten wir – genau wie viele andere kommunale Verwaltungen – am Prinzip der Terminvereinbarung als wesentlichem Element in unserem Dienstalltag fest, wir wollen und dürfen im Gebäude keinen unkontrollierten Besucherverkehr zulassen“, stellt Bürgermeister Michael Schnatz klar.  Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Bürgerbüro haben, melden sich an der Sprechsäule am Eingang an und können, sofern nötig, im Pavillon-Vorbau des Bürgerbüros warten. Sie werden dann von den Bediensteten in Empfang genommen. Ein entsprechendes Hinweisschild „Termin im Bürgerbüro? Anmeldung und Wartebereich“ weist den Weg.

Die Größe des Pavillon-Vorbaus erlaubt maximal nur zwei Personen oder nur Personen aus zwei Haushalten, sich gleichzeitig dort aufhalten zu dürfen. Weil dies an Tagen mit hoher Besucherfrequenz nicht ausreichen wird, soll vor dem Pavillon demnächst noch ein entsprechender Wetterschutz errichtet werden. Im Bürgerbüro werden künftig zwei Arbeitsplätze in Vollzeit für die Wahrnehmung von Terminen genutzt, ein dritter Arbeitsplatz dient zur Erledigung weiterer Verwaltungshandlungen im Bürgerbüro. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht im Bürgerbüro, sondern in einem der anderen Fachbereiche im Verwaltungsgebäude haben, werden termingerecht am ehemaligen Haupteingang abgeholt. Eine Anmeldung an der Zentrale ist für diese Termine nicht erforderlich. Auch dort ist ein Hinweisschild angebracht worden.

Terminwahrnehmung 

Ob im Bürgerbüro oder bei einem anderen Ansprechpartner:  Um Wartezeiten zu verhindern, sollten alle Besucher möglichst pünktlich zu ihrem vereinbarten Termin zu erscheinen. Pünktlich bedeutet insofern Uhrzeit-genau. Wer weit vor der verabredeten Uhrzeit erscheint, wird warten müssen. Wer zu einem Termin deutlich verspätet erscheint, benötigt unter Umständen einen neuen.   „Wir alle können und müssen mit unserem Verhalten dazu beitragen, dass niemand unnötigen Risiken ausgesetzt wird. Dies gilt aber nicht nur für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern darum bitte ich auch alle, die unsere Verwaltung besuchen“, so der Bürgermeister weiter. „Mit Blick auf die Dynamik des Infektionsgeschehens müssen wir wieder verstärkt wachsam sein und umsichtig handeln. Es liegt nun, mehr noch als im Frühjahr, an jeder und jedem Einzelnen von uns, dass wir das gegenwärtig sich verschärfende Infektionsgeschehen unbeschadet überstehen“, erläutert Schnatz. 

„Eine Infektion mit COVID-19 kann zwar symptomfrei bleiben, aber der spezifische Verlauf ist im Einzelfall stets unvorhersehbar. Bereits `bloß´ eine monatelange Störung des Geruchs- oder Geschmackssinnes ist sicherlich nichts, das man sich wünschen mag, von anderen denkbaren Krankheitsbildern und der Gefahr, selber die Infektion – womöglich völlig unbemerkt – an Risiko-Gruppen weiterzugeben, ganz zu schweigen“, gibt der Bürgermeister zu bedenken und richtet sich an alle Einwohner der Verbandsgemeinde Diez: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir sind in unserer Verbandsgemeinde bis jetzt wirklich gut durch die Pandemie gekommen. Das liegt ganz sicher auch an unser aller umsichtigen Handeln und Verhalten in den letzten Monaten, sei es beim Arbeiten, beim Einkaufen oder privat. Im Monat November sind wir alle ganz besonders gefordert, unsere Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Lassen Sie uns also weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen, jeder für sich und wir alle füreinander. Ich bin mir sicher, dass wir das hinbekommen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung werden weiterhin gerne für Sie da sein.“ 

 

 
 

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