Am 13. Mai wurde die Erste Landesverordnung zur Änderung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die ab 15. Mai gilt und deren Änderungen sich auch und besonders auf die Personen beziehen, die bei Bestattungen in geschlossenen Räumen als Trauergäste teilnehmen dürfen, sowie auf den Personenkreis, der neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen bei standesamtlichen Trauungen teilnehmen dürfen.
Die Änderungsverordnung finden Sie hier.