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22. Februar bis 28. Februar 2021

Montag, 22. Februar 2021
Auch wenn ich am Wochenende viele Stunden in meinem Arbeitszimmer verbracht habe, lässt die To-Do-Liste des ersten Wochentags erahnen, dass ein intensiver und bis in die Abendstunden dauernder Arbeitstag auf mich wartet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Überlegungen und das Entwickeln von Konzeptbausteinen, um nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, dass ab dem 1. März 2021 alle Bürgerinnen und Bürger die unbegrenzte Möglichkeit haben sollen, sich jederzeit anlasslos und kostenfrei mittels Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen, und dem daraufhin vom Land aufgesetzten Projekt „Testen für Alle“ die Voraussetzungen zu schaffen. Das Thema beschäftigt aber nicht nur die erste Beigeordnete und mich, sondern alle Kommunalverwaltungen im Land. Insofern finden heute eine Vielzahl digitaler Meetings mit den Hauptamtlichen im Rhein-Lahn-Kreis, mit Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Institutionen statt. Es gibt noch vieles zu klären, viele offene Fragen, auf die wir Antworten brauchen. Am Abend war dann aus Berlin zu hören, dass die Bundeskanzlerin und das Corona-Kabinett zumindest den Beginn der anlassfreien und kostenlosen Tests für alle um mindestens eine Woche nach hinten verschoben hat, weil das das weitere Vorgehen in der Bund-Länder-Konferenz erörtert und abgestimmt werden soll. Auch wenn ich erst am Abend dazu komme, ist es mir wichtig, mich nach dem Beginn des Unterrichts in den rheinland-pfälzischen Grundschulen bei unseren Schulleiterinnen nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen zum Start des Wechselunterrichts zu erkundigen. Ich freue mich sehr über den guten und zielorientierten Austausch und das überaus positive Feedback.

Dienstag, 23. Februar 2021
Ein Auszug aus meinem heutigen Terminkalender

  • 08.00 Uhr: Jour fixe mit der ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde 
  • 09.00 Uhr: Gesprächstermin mit den für Gremienarbeit zuständigen Mitarbeiterinnen
  • 09.30 Uhr: Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und dem Landrat
  • 11.00 Uhr: Meeting zur Verzahnung des Masterplans Glasfaserausbau mit den Infrastrukturprojekten der Verbandsgemeindewerke, der Stadt Diez und der Ortsgemeinden
  • 13.00 Uhr: Projektgespräch
  • 13.30 Uhr: Informations- und Gedankenaustausch mit der ersten Beigeordneten zu kommunalen Testzentren
  • 14.30 Uhr: Projektgespräch mit dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung
  • 16.00 Uhr: Digitales Meeting der Verwaltungsspitze mit den drei ehrenamtlichen Beigeordneten
  • 18.00 Uhr: Besprechung in Holzappel mit den Ortsbürgermeistern der Gemeinden Holzappel, Laurenburg und Scheidt im Kontext der Kindertagesstätten-Entwicklung Esterau
  • 20.00 Uhr: Telefonschaltkonferenz

Und auch heute gibt es rund um diese festen Termine wieder eine Vielzahl klassischer Verwaltungstätigkeiten zu erledigen, Telefonate zu führen und natürlich auch die Tagesakten sowie die Korrespondenz zu bearbeiten.

Mittwoch, 24. Februar 2021
Zwei Nistkästen für Mauersegler habe ich gemeinsam mit unserem Bauhofleiter Peter Fleck an der Fassade einer Fahrzeughalle auf dem kommunalen Bauhof im Bahnhofsweg angebracht. Mit unseren Nistkästen für Mauersegler setzen wir als Verbandsgemeinde einen weiteren kleinen, aber wichtigen Baustein im Klima-, Natur- und Umweltschutz. In den zurückliegenden Jahren haben wir erfolgreich viele Einzelprojekte angesteuert und realisiert, sei es die Verwendung eines regionalen und in Glasflaschen abgefüllten Mineralwassers in unseren Sitzungen und Kaffeemilch in Glasflaschen statt Plastikbehältern, die Umstellung unserer Dienstwagen auf Hybridtechnik mitsamt dazugehörigen Ladesäulen im Innenhof oder die energetische Sanierung des gesamten Verwaltungsgebäudes. Und zuletzt haben wir den Schottergarten rund um unser Verwaltungsgebäude umgewandelt. Mit der Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers – die Bewerberinterviews finden in der kommenden Woche statt – und dem Erarbeiten eines Klimaschutzkonzeptes werden wir als Kommunalverwaltung konsequent die nächsten Schritte gehen. In den nächsten Wochen werden außerdem Nistkästen für Fledermäuse hergestellt, die dann ebenfalls an der Wand des Wirtschaftsgebäudes auf dem Bauhof angebracht werden. Wie die Mauersegler, so leiden auch die Fledermäuse unter der Sanierung von Gebäuden, denn Spalten, Schuppen und Dachstühle sind eigentlich ihr Zuhause. Von den 25 Arten, die in Deutschland vorkommen, sind 22 in Rheinland-Pfalz zu finden. Etwa zehn sind an das Leben in und um Gebäude angepasst. Alle Arten fressen beachtliche Mengen an Schadinsekte, und ihr Kot ist ein hervorragender Pflanzendünger. Bei den Kästen handelt es sich um Flachkästen für Spaltenbewohner und Großraumhöhlen für Arten die etwas mehr Platz benötigen. Die Kästen sind Selbstreinigend. Gerade die Arten wie Zwerg- oder Mückenfledermaus sind bei der Verbesserung unserer Lebensqualität von Interesse, zeichnen sie sich doch durch das Vertilgen großer Mengen lästiger Mücken aus. Alle Fledertiere stehen unter Schutz und man kann bereits mit wenigen Kleinigkeiten diese tollen Tiere fördern und beobachten. Für das Engagement im Projekt „Nistkästen“ danke ich Kathrin Roßtäuscher als Ideengeberin, Axel Wagner vom Bauhof der Stadt Diez und meinem Bauhofleiter Peter Fleck sehr herzlich.

Donnerstag, 25. Februar 2021
Sportstättenentwicklung, Wiederkehrende (Straßenausbau)Beiträge, barrierefreie Bushaltestellen, Feuerwehrhaus Birlenbach, Landtagswahl 2021, Personalentwicklung, Personalplanung und Personalentscheidungen, Klima-, Umwelt- und Artenschutz, Kommunale Schnelltestzentren, Perspektiven für die Aartalbahn, Multiprojektmanagement Hochbau, Impfungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen und in Kindertagesstätten – Themen, die einen langen und intensiven Arbeitstag füllen.

Freitag, 26. Februar 2021
Landtagswahl 2021 – Seit zwei Wochen können die 19.035 Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Diez Briefwahlanträge stellen. Als ich mir heute Abend einmal die Zahlen der täglichen Statistik anschaue, bin ich richtig stolz – und das gleich doppelt. Nach Ende der zweiten Woche noch kein Rückgang der Nachfrage nach der Briefwahl spürbar. Offenbar wurde der Aufruf von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, den ich als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Diez/Nassau gemeinsam mit Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte, Kreiswahlleiter des Wahlkreises Nr. 8, veröffentlicht hatte, von den Wählerinnen und Wählern gehört. Mehr als 6.500 Wählerinnen und Wähler haben bis Freitagnachmittag einen Antrag auf Briefwahl gestellt! Mit Blick auf die aktuellen und leider nicht mehr ganz so erfreulichen Infektions- und Inzidenzzahlen im Rhein-Lahn-Kreis freue ich mich sehr darüber, denn die Briefwahl leistet gerade in diesen Tagen und Wochen einen nach wie vor wichtigen Beitrag zum gebotenen Gesundheitsschutz. Stolz macht mich auch, dass das Wahl-Team der Verwaltung nahezu alle eingegangenen Anträge bereits abarbeiten konnte. Hunderte von Briefen mit Briefwahlunterlagen befinden sich zurzeit auf dem Postweg zu den Menschen. Ein ganz herzliches Dankeschön! Briefwahl kann noch bis 18 Uhr am Freitag, dem 12. März, beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. Bei allen Fragen rund um die Landtagswahl 2021 steht das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung: wahlen@vgdiez.de

Samstag, 27. Februar 2021
Gestern wurde die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (16. CoBeLVO) verkündet. Die neue Verordnung wird am 01. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 14. März 2021 außer Kraft treten. Und was sind die wesentlichen Änderungen der heute geltenden Verordnung? Ab dem 1. März dürfen gewerbliche Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die einem Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird (Private Shopping). Der Zeitraum von fünfzehn Minuten, der zwischen zwei Einzelterminen liegen muss, ist für die Vornahme von Hygienemaßnahmen, insbesondere eine gründliche Lüftung des Ladenlokals zu nutzen. Zudem werden Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck zulässig sein. Ebenso wird der Verkauf auf Außenbereichen von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen gestattet, soweit der Verkauf sich auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Neben den bereits bestehenden Zugangsmöglichkeiten zu notwendigen medizinischen Behandlungen sollen nunmehr auch notwendige Hygienebehandlungen möglich sein, zu denen auch Maßnahmen der Nagel- und Fußpflege zählen können. Sofern die Art der Dienstleistung es zulässt, gilt die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Kosmetische Dienstleistungen oder Wellnessbehandlungen dienen hingegen nicht medizinischen oder körperhygienischen Gründen in diesem Sinne. Ganz explizit werden genannt wird in der Verordnung auch die Öffnung der Friseure – es dürfen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht werden, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Für Schulen wird die Erweiterung des Präsenzunterrichts ab dem 8. März angekündigt. Hier soll es eine gesonderte Bekanntmachung des Bildungsministeriums geben. Darüber hinaus sind nunmehr auch die Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts und die  Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer oder deren Auditierung auch in Präsenzform zulässig. Mit Blick auf das sonnige Frühlingswetter und den Wunsch vieler Menschen nach Tagesausflügen ist es gut zu wissen, dass ab dem 01. März die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Um den Zutritt zu steuern, gilt allerdings eine Vorausbuchungspflicht. Auch gelten das Abstandgebot und die Maskenpflicht. Unter www.corona.rlp.de sind zur 16. Corona-Bekämpfungsverordnung in den FAQs die sich ab dem 01. März 2021 ergebenden Änderungen als Fragen mit den dazugehörigen Antworten dargestellt. Zudem sind dort von A bis Z sehr übersichtlich Hinweise gegeben, was im Frühjahr geht und was nicht geht.

Sonntag, 28. Februar 2021
Während ich gestern nach dem Wocheneinkauf am frühen Morgen trotz des sonnigen Frühlingswetters nur unterbrochen von zwei Präsenzterminen nahezu den ganzen Tag in meinem Arbeitszimmer am Schreibtisch gesessen und gearbeitet habe, schalte ich heute schon am späten Vormittag das Tablet aus – das hatte ich meiner Frau versprechen müssen. Bei einer Wanderung mit unseren Hunden genießen wir das tolle Wetter und können dabei Kraft für die kommende Arbeitswoche und die anstehenden Herausforderungen tanken.

 
 

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