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08 Februar bis 14. Febraur 2021

Montag, 08. Februar 2021
Montag. Bevor ich ab 8.30 Uhr an der ersten digitalen Sitzung des Kreisausschusses teilnehme, bearbeite ich digitale Akten und bereite die weiteren heute ausschließlich als Video- und Telefonkonferenzen stattfindenden Gesprächstermine und Team-Meetings vor. Die rund drei Stunden dauernde Sitzung des Kreisausschusses bestätigt, dass digitale Ratsarbeit auch und besonders Disziplin und ein hohes Maß an Konzentration erfordert. Insofern bin ich froh, als der Landrat die Sitzung nach rund drei Stunden schließt. Ohne Pause geht es anschließend mit einem großen und bunten Strauß an Themen und Aufgaben bis in die Abendstunden weiter. Es schließt sich ein letzter Präsenztermin mit einer Vertreterin und einem Vertreter einer Ortsgemeinde an, bevor ich mich auf den Weg nach Hause mache.

Dienstag, 09. Februar 2021
Was für ein Tag. Vom frühen Morgen bis in den frühen Abend hinein folgt ein Gespräch dem nächsten, lediglich die Formate wechseln: digitale Meetings wechseln sich ab mit Telefonkonferenzen, Telefonaten und Präsenzbesprechungen. Die Themen sind ebenso vielfältig wie wichtig und so habe ich lediglich um die Mittagszeit einmal die Gelegenheit, einige persönliche Worte mit meiner Büromanagerin zu wechseln. Am Abend widme ich mich noch der digitalen Aktenarbeit und strukturiere meine kommenden Arbeitstage. Und weil ich dies ohne Unterbrechungen durch Telefonate tun kann, komme ich heute einmal früher als erwartet nach Hause.

Mittwoch, 10. Februar 2021
Mit Spannung erwarten wir heute alle die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen über die Corona-Lage. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen. Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens 2 nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern. In Rheinland-Pfalz starten die Grundschulen am 22. Februar in den Wechselunterricht. Weitere Öffnungen gibt es zunächst nur für Friseure ab dem 01. März.

Donnerstag, 11. Februar 2021
Nach der gestern stattgefundenen Beratung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder werden wir als Schulträger der Grundschulen heute über das weitere Vorgehen informiert. Bereits in den letzten Beschlüssen wurde auf die besondere Bedeutung geöffneter Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen für Kinder und Eltern im Hinblick auf Bildung, soziale Teilhabe und Vereinbarkeit von Familie und Beruf hingewiesen. Und je jünger die Schülerinnen und Schüler sind, desto wichtiger ist es, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder in Präsenz in die Schulen zu kommen. Deshalb sollen die Schulen für die Jüngsten im System unter strengen Hygieneauflagen und mit geteilten Klassen geöffnet werden. Ab dem 22. Februar werden die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen wieder in Präsenz unterrichtet. Der Unterricht findet als Klassenunterricht statt. Wo ein Mindestabstand von 1,5 m aufgrund der räumlichen Situation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Präsenzphasen teilzunehmen. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht. Deshalb ist auf regelmäßige Maskenpausen zu achten. Die Lehrerinnen und Lehrer und die Betreuungspersonen an den Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für die Grundschülerinnen und -schüler werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Das Bildungsministerium führt dazu aus, dass die jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind. Nachdem die Grundschulen sich intensiv auf den ursprünglich bereits für Januar geplanten Wechselunterricht vorbereitet hatten, dieser aber pandemiebedingt verschoben werden musste, werden sich die Grundschülerinnen und -schüler gemeinsam mit ihren Eltern auf den 22. Februar freuen.  
Liebegewordene und traditionsreiche Aktionen der Brauchtumspflege weichen seit gut einem einem Jahr Maßnahmen, die uns allen Sicherheit und Zuversicht bei der Bewältigung der weltweiten Corona-Pandemie bieten soll. Und dennoch bemühen wir uns Tag für Tag „das Beste daraus zu machen“ und wir möchten das uns am Herzen liegende regionale Brauchtum auch in dieser Zeit pflegen, heißt es in einem Schreiben von Generalstabsarzt und Schlossherr Dr. Armin Kalinowsiki, mit dem er an Weiberfastnacht zu einer digitalen (Karnevals)Ordensverleihung einlädt. Eine tolle Idee des Kommandos Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Schloss Oranienstein! Schön, dass ich die eine und den anderen in dieser Zeit des veränderten Miteinanders auf diesem Wege einmal wieder sehen konnte.

Freitag, 12. Februar 2021
Am 14. März 2021 findet die Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages statt. In der kommenden Woche werden Sie die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Durchführung der diesjährigen Landtagswahl ist mit Blick auf das Pandemiegeschehen eine große Herausforderung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mit einem detaillierten Hygienekonzept und weiteren umfangreichen Vorkehrungen in allen Wahllokalen wird der Infektionsschutz für alle Beteiligten sichergestellt. Gleichwohl empfehle ich gemeinsam mit meinem Wahl-Team, dass die Wählerinnen und Wähler von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, denn so können in der Zeit der Pandemie Kontakte vermieden und ein Infektionsrisiko ausgeschlossen werden. Denn: Wir sind trotz der zurückgehenden Anzahl der Neuinfektionen noch lange nicht am Ziel, was die Eindämmung von Covid-19 angeht. Für die Briefwahl ist ein Antrag erforderlich – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden die Wahlberechtigten einen entsprechenden Vordruck, der auszufüllen, zu unterschreiben und dann per Post an die Verwaltung zu schicken ist oder dort eingeworfen werden kann. Ein formloser Antrag per Brief, Mail oder Fax ist ebenso möglich. Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“ ab kommenden Montag (15. Februar 2021) über unsere Homepage: www.vgdiez.de/oliwa. Nicht möglich jedoch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS. Nach Eingang und Bearbeitung des Antrags erhalten die Wahlberechtigten ihre Briefwahl-Unterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Unser Briefwahlbüro befindet sich in der Wilhelmstraße 37 in Diez, eine persönliche Abholung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung ist nicht möglich. Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung geschickt werden. Wichtig ist, dass der Wahlbrief so rechtzeitig versandt wird, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Natürlich kann der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Ich hoffe sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger von Ihrem demokratischen Grundrecht auf freie und geheime Wahlen Gebrauch machen – per Urnengang im Wahllokal oder vorzugsweise per Briefwahl. Bei Fragen rund um die Landtagswahl steht das Wahl-Team meiner Verwaltung gerne zur Verfügung.

Samstag, 13. Februar 2021
Samstag. Und es gilt das geflügelte Wort „Und täglich grüßt das Murmeltier“, das vom Titel einer amerikanischen Filmkomödie stammt, in der der Protagonist in einer Zeitschleife feststeckt. Für mich heißt das: Zusammen mit meiner Frau erledige ich den Wocheneinkauf für meine Eltern und uns selbst. Danach fahren wir die Besorgungen für meine Eltern nach Holzappel und freuen uns mit Abstand, dass es beiden gut geht. Bevor ich mich auch heute wieder ans Tablet setze, machen wir trotz der Kälte einen ausgedehnten Spaziergang mit unseren Hunden. Am Schreibtisch stehen heute die Landtagswahl, eine Presseinformation und die gestern in Mainz verkündeten Rechtsverordnungen im Mittelpunkt: Die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung, die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, die Zweite Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen sowie die Zehnte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken. Die wesentlichen Änderungen in der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung sind: Die verschärfte Maskenpflicht (Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske) wurde ausgeweitet und gilt nun auch für erlaubte körpernahe Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sofern eine verschärfte Maskenpflicht gilt, wurde ergänzend noch die Zulässigkeit eines vergleichbaren Standards zu FFP2 aufgenommen. Neu ist die Anordnung der verschärften Maskenpflicht bei öffentlichen Wahlen in Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen. In der geänderten Absonderungsverordnung ist nunmehr vorgeschrieben ist, dass die Absonderung stets mindestens 14 Tage dauert. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands müssen einen PCR-Test vornehmen lassen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. Im Falle einer Virus-Mutation ist zum Beenden der Quarantänezeit ein zusätzlicher PCR-Test nötig, der frühestens am elften Tag vorgenommen werden kann. Ist der Test positiv, muss der Infizierte nochmals eine Woche in Quarantäne. Diese beginnt mit dem zweiten Test, frühestens am 15. Tag der Absonderung. Generell müssen alle positiv Getesteten, Krankheitsverdächtige, Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person sowie Kontaktpersonen der Kategorie I unverzüglich in Absonderung und sich einem PCR-Test unterziehen.

Sonntag, 14. Februar 2021
Sonntag. Leider habe ich es gestern nicht geschafft, alles das, was ich erledigen wollte, auch tatsächlich zu erledigen. Und weil ich am Montag und Dienstag nicht in der Verwaltung sein werde, muss ich mich heute Vormittag trotz des tollen Wetters noch einmal an den Schreibtisch setzen. Nachdem ich die digitalen Vorgänge bearbeitet und auch meine digitale Post erledigt habe, gehört der verbleibende Sonntag der Familie. Einfach mal zurücklehnen, entspannen und den sonnigen aber kalten Wintertag genießen.
Die tägliche Information der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zur Corona-Entwicklung bestätigt die leicht rückläufigen Infektionszahlen. In den vergangenen fünf Tagen liegt die Anzahl der Neuinfektionen in der Verbandsgemeinde Diez bei 3. Seit Beginn der Pandemie gibt es in der Verbandsgemeinde Diez 575 laborbestätigte Infektionen. Derzeit sind 41 Menschen infiziert. Leider sind 19 Menschen im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben; 515 Menschen gelten als genesen. Der Inzidenzwert für den Rhein-Lahn-Kreis der letzten 7 Tage beträgt aktuell 58,1. Damit ist der Rhein-Lahn-Kreis in der Warnstufe Rot. Ich vertraue auch weiterhin auf die Umsicht der Menschen und hoffe sehr, dass die sich der Trend bei den Infektionszahlen nicht durch Virus-Mutationen ändern wird.

 
 

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