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04. Januar bis 10. Januar 2021

Montag, 04. Januar 2021
Der erste Arbeitstag des neuen Jahres ist gleich ein intensiver und abwechslungsreicher Tag. Neben den guten Wünschen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heute in der Verwaltung sind, stehen eine Vielzahl verwaltungsinterner Besprechungen, ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristen-Verbandes sowie Telefonate mit ehrenamtlichen Bürgermeistern und meinem ehemaligen Bürgermeisterkollegen und heutigen Bundestagsabgeordneten Josef Oster auf meiner Agenda. Nach ein paar freien Tagen, die einmal nicht verplant waren, hat der Alltag mich wieder. Zudem kümmere ich mich über das heute gestartete Terminvergabesystem des Landes Rheinland-Pfalz um einen Termin für die Corona-Schutzimpfung meines über 80-jährigen Vaters.

Dienstag, 05. Januar 2021
Mit Spannung schauen wir heute alle auf die Bund-Länder-Beratungen über die Corona-Lage. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sprechen heute über die Auswirkungen des Lockdowns vom Dezember und das weitere Vorgehen für den Januar. Bereits am Wochenende hatten sich einige Ministerpräsidentinnen und -präsidenten für eine Verlängerung der geltenden Regeln bis Ende Januar ausgesprochen, weil derzeit nicht seriös abzuschätzen sei, wie das Infektionsgeschehen sich tatsächlich darstelle. Aufgrund der Feiertage sei zum Jahresende hin nämlich weniger getestet worden. Am Abend ist es dann soweit: In den Pressekonferenzen wird verkündet, dass Bund und Länder sich angesichts der weiter hohen Infektionszahlen auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis Ende Januar verständigt haben und die Beschränkungen teilweise noch verschärft werden. So soll in Städten und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden. Zudem soll wie bereits im März nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen. Anders als heute, sind Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Mittwoch, 06. Januar 2021
Der Mittwoch ist ein langer und sehr abwechslungsreicher Arbeitstag. Neben klassischen Verwaltungstätigkeiten, administrativen Aufgaben und den für einen Mittwoch typischen Jours fixes in Präsenzform stehen auch Teambesprechungen und Meetings im virtuellen Raum sowie eine Reihe Telefonate auf meiner Agenda. Als Wahlleiter für den Wahlkreis Nr. 7 Diez/Nassau leite ich am späten Nachmittag die Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der wir über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge zu beschließen haben. Die in der Sitzung am zugelassenen Wahlkreisvorschläge für den Wahlkreis Nr. 7 Diez/Nassau werden anschließend gemäß § 43 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 32 Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht:

Nr., Partei oder Wählervereinigung, Kurzbezeichnung,
Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Geburtsort,
Beruf oder Stand,
Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD;
Bewerber: Denninghoff, Jörg, 1966 in Allendorf
Landtagsabgeordneter
Hauptstraße 38, 56370 Allendorf
Ersatzbewerber: Liguori, Manuel, 1980 in Nassau
Diplom-Handelslehrer
Oberer Hallgarten 23, 56377 Nassau
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
Bewerber: Lammert, Matthias, 1968 in Tübingen
Landtagsabgeordneter
Limburger Straße 122/36, 65582 Diez
Ersatzbewerber: Schoor, Paul, 1997 in Bad Ems
Student
Bachbergweg 5, 56377 Nassau
3. Alternative für Deutschland - AfD
Bewerber: Eberhardt, Michael, 1960 in Rettert
Polizeibeamter i.R.
Kirchstraße 14, 56357 Pohl
Ersatzbewerber: Reindl, Ralf, 1964 in Siegen
Kaufmann
Bornstraße 8, 65582 Hambach
4. Freie Demokratische Partei - FDP
Bewerber: Khan, Rehan Ahmed, 1978 in Frankfurt am Main
Geschäftsführer
Obertalstraße 20, 56368 Katzenelnbogen
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
Bewerber: Jansing, Carsten, 1971 in Osnabrück
Diplom-Kaufmann
Kirchweg 12, 65629 Niederneisen
Ersatzbewerber: Stegemann, Paul, 1959 in Hamm/Westfalen
Diplom-Sozialpädagoge
Bahnhofstraße 12, 65558 Oberneisen
6. DIE LINKE - DIE LINKE
Bewerber: Maaß, Michael, 1965 in Ingelheim
Versicherungsvermittler
Ortsstraße 26, 56379 Scheidt
Ersatzbewerber: Meffert, Julius, 2001 in Diez
Student
Am Wolfsgraben 16, 65623 Mudershausen
7. FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz - FREIE WÄHLER
Bewerberin: Jeckel, Lisa-Marie, 1993 in Weilburg
Diplom-Juristin
Schulstraße 3, 65629 Niederneisen
Ersatzbewerber: Keim, Matthias, 1979 in Diez
staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied
Unterdorfstraße 7, 65629 Niederneisen

Donnerstag, 07. Januar 2021
Der Vormittag ist geprägt von Besprechungen und Rücksprachen – es wechseln sich lediglich Präsenztermine mit Telefonschaltkonferenzen und Terminen im virtuellen Raum ab. Daneben will auch die unvermeidliche Aktenarbeit erledigt werden, denn Tag für Tag landen viele Vorgänge auf meinem Schreibtisch. Am Nachmittag finden die Bewerberinterviews im Kontext des Stellenbesetzungsverfahrens für die Sachgebietsleitung Soziales statt. In Folge der Corona-Pandemie haben wir uns kurzfristig entschieden, die Gespräche nicht als Präsenztermine stattfinden zu lassen, sondern sie in den virtuellen Raum zu verlegen. Wir bedauern dies, weil uns natürlich bewusst ist, dass ein virtuelles Treffen nicht die ideale Lösung ist. Gerne hätten wir die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich getroffen. Damit aber die Stellenbesetzung nicht ins Stocken gerät, haben wir uns gerne auf virtuelle Bewerbungsinterviews eingelassen. Dieses Format bedeutet jede Menge neue Vorbereitung für mein Team sowie viel Flexibilität aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer – zum Schutz der Gesundheit aller halte ich die getroffene Entscheidung aber für richtig und unerlässlich.

Freitag, 08. Januar 2021
Freitag. Der Arbeitstag mit dem regelmäßigen Arbeitsgespräch der Verwaltungsspitze mit den Fachbereichsleitern unserer Verwaltung. Im Mittelpunkt der heutigen Besprechung steht das Thema Arbeitssicherheit. Seit dem 01. September des vergangenen Jahres beschäftigt die Verbandsgemeindeverwaltung eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich seither damit befasst, einen strukturierten und gut organisierten Arbeitsschutz zu etablieren. Voraussetzung hierfür ist die Analyse der Ist-Situation. Diese Analyse der bestehenden Situation stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit heute vor. Mit den einzelnen Fachbereichen sollen nunmehr die Handlungsbedarfe herausgearbeitet und die entsprechenden Prioritäten festgelegt werden. In diesem Kontext betone ich, dass der Arbeitsschutz als ständige Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden werden muss und nicht alleinige Aufgabe unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit sein darf. Im Anschluss an die Besprechung sind Personalentscheidungen zu treffen und in Personalgesprächen zu kommunizieren. Darüber hinaus stehen heute ein Gespräch zu Planungsprozessen, ein Gedankenaustausch zum Letter of Intent, der im Zuge einer erneuten Bewerbung als LEADER-Region Lahn-Taunus zu unterzeichnen ist, sowie die auch und besonders für freitags typischen administrativen Tätigkeiten eines Bürgermeisters und Verwaltungschefs auf meiner Agenda.

Samstag, 09. Januar 2021
Gestern Abend wurde in Mainz die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vorgestellt. Sie setzt die Bund-Länder-Beschlüsse vom vergangenen Dienstag um. Die Verordnung wird am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft treten. Und was regelt die neue Verordnung? Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es nach wie vor unerlässlich, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Im öffentlichen Raum gilt deshalb, dass der Aufenthalt nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder höchstens einer Person eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Abweichend vom Bund-Länder-Beschluss werden jedoch Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht bei der Ermittlung der Personenzahl berücksichtigt. Zudem ist es dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet. Im privaten Bereich gelten die oben genannten Grundsätze als Empfehlung. In den Schulen findet bis Ende Januar kein Präsenzunterricht statt – Ausnahme hierbei bilden die Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen. Es gibt auch weiterhin eine Notbetreuung. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen zum 25. Januar 2021 im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können. Die Entscheidung wird durch das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021 getroffen. In den Kindertageseinrichtungen findet ein Betreuungsbetrieb einschließlich der geplanten Schließzeiten statt. Eltern und Sorgeberechtigte sollen nach Möglichkeit eine Betreuung zu Hause sicherstellen, um die Anzahl der Kinder in den Einrichtungen gering zu halten. In Mensen beziehungsweise Kantinen von Schulen und Kindertageseinrichtungen ist der Verzehr von Speisen und Getränken unter Beachtung der Schutzmaßnahmen nunmehr wieder zulässig. Die in den vergangenen Tagen intensiv diskutierte Beschränkung des Bewegungsradius wird es in Rheinland-Pfalz nicht automatisch bei einem festgelegten Inzidenzwert geben. Vielmehr werden gemäß „Hotspot-Strategie" in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen bei Überschreitung der Inzidenz von 200 Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege von Allgemeinverfügungen festgelegt. Hierzu kann gegebenenfalls auch eine Einschränkung des Bewegungsradius gehören. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. In Rheinland-Pfalz gilt – abweichend von der Muster-Quarantäneverordnung – weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht. Ausnahmen von der Testpflicht sind in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung explizit aufgeführt. Es gibt noch viele weitere Regelungen, die hier nachgelesen werden können.

Sonntag, 10. Januar 2021
Am frühen Sonntagmorgen erledige ich am Tablet zunächst meine digitale Post und wende mich im Anschluss den am Freitag mit heim genommenen Akten und Vorgängen zu. Nach gut zweieinhalb Stunden schließe ich die letzte Akte und frühstücke anschließend gemeinsam mit meiner Frau. Danach genießen wir bei einem ausgedehnten Spaziergang mit unseren Hunden das sonnige Winterwetter. Als wir am späten Nachmittag wieder daheim sind, beschäftige ich mich noch einmal mit den Vorbereitungen für die kommende Woche, bevor ich mir ein Buch nehme und den Abend mit Lesen verbringe.

 
 

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