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Aktuelle Entwicklung zur Reaktivierung der Aartalbahn - ein Kommentar

Kommunales

Die Kernaussage des Rechnungshofes ist, dass es zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs wirtschaftlichere Lösungen als die geplante Reaktivierung der Eisenbahnstrecke im Aartal geben könnte.

Sicherlich kann ich die inhaltliche Bewertung des Landesrechnungshofes in den lediglich fünf Absätzen im Rechnungshofbericht 2018 nicht abschließend werten. Ich lasse mich aber gerne an meinen Worten aus dem Sommer des vergangenen Jahres messen, als ich sagte, dass ich es so halte, wie ich es in meinem Bauingenieurstudium an der Technischen Hochschule in Darmstadt im Kontext der Beurteilung von Infrastrukturmaßnahmen gelernt habe:

Eine Nutzen-Kosten-Analyse muss die Grundlage für eine Entscheidung sein und diese bei allen weiteren erforderlichen Schritten stützen.

Wenn der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung feststellt, dass die diesbezüglichen Nutzen-Kosten-Untersuchung fehlerhaft ist und das Verhältnis für die Reaktivierung unter der relevanten Größe von 1 liegt, dann sollte dies und die Empfehlungen des Rechnungshofes als Grundlage für zu entwickelnde Schritte im Sinne der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs an der Aar sein. Und deshalb muss die Attraktivität des Angebotes ebenso Berücksichtigung finden wie volkswirtschaftliche Kriterien und Umweltaspekte.

 
 

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