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Nachrichten zum Thema Aktionen

 

17.08.2022 in Aktionen

Stadtradeln - am 10. September geht es los!

 

Die Verbandsgemeinde Diez beteiligt sich dieses Jahr zum ersten Mal an der internationalen Aktion „Stadtradeln“ des Klima-Bündnisses.      

„Stadtradeln“ ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Unter www.stadtradeln.de/registrieren können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem bereits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain.

„Teamlos“ radeln geht nicht, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Alternativ kann dem „Offenen Team“ beigetreten werden, das es in jeder Kommune gibt. Wer am Ende der Kilometer-Nachtragefrist noch keine aktiven Teammitglieder gefunden hat (entscheidend sind km-Einträge), rutscht automatisch ins Offene Team der Kommune. 

Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten.

Die Aktion läuft vom 10. bis zum 30. September 2022 und bietet uns allen eine Möglichkeit, mehr Augenmerk auf die Radsituation innerhalb unserer Verbandsgemeinde zu legen und so die Grundlagen zu schaffen, um den Radverkehr in unserer Region noch attraktiver gestalten zu können. Als zusätzliche Motivationsspritze werden unter allen Teilnehmenden attraktive Gewinne in diversen Rubriken vergeben.

Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserer Verbandsgemeinde wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören, herzlich dazu ein, sich an der Aktion zu beteiligen. Lassen Sie uns für eine klimafreundlichere Zukunft in die Pedale treten! Passen Sie dabei auf sich auf und genießen Sie Ihre Fahrten.

Ihr Michael Schnatz

 

 

15.05.2022 in Aktionen

Klima-Bündnis-Kampagne Stadtradeln - Verbandsgemeinde Diez sammelt Fahrradkilometer fürs Klima!

 

Save the date: 10.09.2022 - 30.09.2022

Die Verbandsgemeinde Diez beteiligt sich in diesem Jahr zum ersten Mal an der Aktion Stadtradeln. Der Aktionszeitraum beginnt zeitgleich mit dem Rhein-Lahn-Kreis am 10.09.2022 und endet am 30.09.2022. Während des Zeitraums sind Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen dazu aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, für ihre Kommune und für mehr Radförderung zu sammeln.


Freuen sich auf die Aktionswochen: Bürgermeister Michael Schnatz und der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Diez Richard Koch (rechts)

Das Event bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich einmal über das eigene Mobilitätsverhalten klar zu werden“, so Bürgermeister Michael Schnatz. „Ich bin sehr darauf gespannt, wie es mir selbst gelingen wird, das Auto so häufig wie möglich stehen zu lassen.  Zudem freue ich mich auf einen spannenden und fairen Wettkampf. Machen auch Sie mit und nutzen Sie die Chance auf tolle Gewinne – den Hauptgewinn erhält ohnehin jeder Teilnehmer ganz automatisch: nämlich viel frische Luft! Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für mehr Klimaschutz!“

Mit der STADTRADELN-App die Radinfrastruktur vor der Haustür verbessern

Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Ein weiterer Vorteil der App: Die auf diese Weise erhobenen Radverkehrsdaten werden durch das Klima-Bündnis – vollkommen anonymisiert – wissenschaftlich ausgewertet und geben der Verbandsgemeinde Diez Auskunft über verkehrsplanerisch wichtige Fragen wie

  • Wo sind wann wie viele Radler*innen unterwegs?
  • Wo gerät der Verkehrsfluss ins Stocken?
  • Wo sind Wartezeiten an Ampeln unverhältnismäßig lang?

Die Antworten auf diese Fragen machen einen bedarfsgenauen Ausbau der Rad-infrastruktur möglich.

Während des Kampagnenzeitraums und auch darüber hinaus bietet der Rhein-Lahn-Kreis zudem allen Bürger*innen die Meldeplattform RADar! an. Mit diesem Tool haben Radelnde die Möglichkeit, via Internet (www.radar-online.net) oder über die STADTRADELN-App die Verwaltung auf störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam zu machen. Dabei setzen sie einfach einen Pin auf die digitale Straßenkarte, beschreiben die Gefahrenstelle und schon wird der zuständige Fachbereich in der Verwaltung automatisch informiert.

Anmeldungen zum Stadtradeln 2022 unter

→ Stadtradeln.de/vg-diez

Noch bis September können sich weltweit Kommunen und Radler*innen für das Stadtradeln 2022 anmelden.

Fragen zum Stadtradeln in der Verbandsgemeinde Diez beantwortet

Richard Koch (Klimaschutzmanager)

Telefonnummer: 06432 501145

E-Mail-Adresse: vg-diez@stadtradeln.de

Siehe auch www.vgdiez.de/stadtradeln

 

14.09.2020 in Aktionen

Jugend-Engagement-Wettbewerb 2020/2021

 

Um das Engagement junger Menschen zu fördern, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum siebten Mal den Jugend-Engagement-Wettbewerb „Sich einmischen – was bewegen“ ausgeschrieben. „Wir möchten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, eigene Projektideen in die Tat umzusetzen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Je 500 Euro können die Bewerberinnen und Bewerber für die Realisierung ihres Projekts erhalten. Ministerpräsidentin Malu Dreyer lädt alle jungen Leute ein, sich mit ihren Vorhaben und Vorstellungen zu bewerben.

„Für eine lebendige Demokratie ist es unverzichtbar, dass junge Menschen sich einbringen und mitgestalten, aktiv werden und etwas bewegen wollen. Gleichzeitig macht ihr Engagement Mut, insbesondere in einer herausfordernden Situation wie der Corona-Pandemie.“

Der Jugend-Engagement-Wettbewerb ist eine gemeinsame Initiative der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und der Bertelsmann Stiftung. Mitmachen können Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren und jugendliche Teams wie Schulklassen, Jugendgruppen aus Kirchengemeinden oder Gewerkschaften sowie Schüler-AGs, die ein gutes Projekt haben, das von den Jugendlichen geleitet und innerhalb eines Jahres umgesetzt werden kann. Sie können sich beispielsweise beziehen auf die Themen Vielfalt, Toleranz und Respekt, Umwelt und Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe, Mobilität und Verkehr, Gesundheit sowie Computer, Internet und Handy und das Leben und Lernen in der Schule.


Bis zum 13. November 2020
können sich junge Engagierte bewerben. Eine von Ministerpräsidentin Malu Dreyer berufene Jury, die zu zwei Dritteln aus Jugendlichen besteht, wählt aus allen Einsendungen die preiswürdigen Projekte aus. Die Preisverleihung soll am 22. Januar 2021 in der Staatskanzlei stattfinden.

Bewerbungen können ab sofort online über die Ehrenamtsplattform der Landesregierung www.wir-tun-was.rlp.de eingereicht werden: 

Zum Online-Bewerbungsformular

Flyer zum Download:

Bilder und Flyer © Staatskanzlei RLP/ beta

 

22.03.2020 in Aktionen

Corona-Virus (6)

 

Erweiterung der Corona-Schutzmaßnahmen:

Heute haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen "Grand Est" in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

 

04.03.2020 in Aktionen

Gewässerschutz – eine Lebensaufgabe

 

Eine der zentralen Aufgaben des Umweltschutzes ist es, die Gewässerqualität stetig zu verbessern und Schadstoffeinträge weiter zu reduzieren. Dies dient zugleich dem Schutz unseres qualitativ hochwertigen Trinkwassers.

Die Kommunen haben daran in den letzten Jahrzehnten erheblich mitgewirkt: Kläranlagen wurden erneuert und Gewässer renaturiert. Dennoch ist das Ziel eines guten Zustands aller Gewässer noch lange nicht erreicht. Zudem kommen immer neue industrielle Schadstoffe hinzu. Daher weiß auch der GStB, dass die Anstrengungen weitergehen müssen. Was bis 2027 konkret anzugehen ist, wurde auf der Veranstaltung „Gewässerentwicklung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie“ am 2. März in Bingen vorgestellt. Es wurde deutlich, dass wirksamer Gewässerschutz eine wichtige Lebensaufgabe ist, bei der nicht nur die Kommunen und die Naturschutz- und Wasserbehörden gefordert sind, sondern auch das Mitwirken der Gewässeranlieger.

 

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