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24. Januar bis 30. Januar 2022

Montag, 24. Januar 2022
Montag. Heute erreicht mich eine gute Nachricht aus dem Mainzer Wirtschaftsministerium: Jeder Lokalen Aktionsgruppe werden für das begonnene Kalenderjahr 20.000 Euro an Kassenmitteln sowie 10.000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die Förderung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten zugewiesen. Damit stehen in unserer Region Lahn-Taunus erneut Mittel bereit, mit denen wir Vereine, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen bei Vorhaben mit einem gemeinnützigen Anliegen und einem geringen Gesamtkostenvolumen in einem schlanken und einfachen Verfahren unterstützen können. Bürgerschaftliches Engagement kann so in unserer Leader-Region zielgerichtet gestärkt werden. Und die Nachricht aus Mainz ist auch deshalb schön, weil es gerade die ehrenamtlichen Bürgerprojekte sind, die infolge der recht unkomplizierten Genehmigung und Umsetzung auch sehr schnell sichtbar werden und für LEADER werben.
Der Nachmittag steht im Zeichen der Bewerberinterviews für die ausgeschriebene Teilzeitstelle der Schulsozialarbeit in Grundschule Birlenbach – eine wichtige Stellenbesetzung. Angesichts der Corona-Pandemie wir uns dazu entschieden, die Gespräche nicht als Präsenztermine stattfinden zu lassen, sondern wir setzen auf virtuelle Bewerbungsinterviews. Wir bedauern dies, weil uns natürlich bewusst ist, dass ein digitales Format nicht die ideale Lösung ist. Gerne hätten wir die Bewerberinnen und Bewerber persönlich getroffen. Zum Schutz der Gesundheit aller ist die getroffene Entscheidung aber sicherlich richtig und unerlässlich. Das gewählte Format ermöglicht uns dennoch, einen guten Eindruck hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung zu gewinnen. Eine abschließende Entscheidung im Auswahlprozess wollen wir bis Ende der Woche treffen. Nach den Bewerberinterviews muss ich einige organisatorische Aufgaben erledigen und sitze anschließend bis in den späten Abend am Schreibtisch und bearbeite eine Vielzahl digitaler Akten und Vorgänge.

Dienstag, 25. Januar 2022
Ein langer Arbeitstag erwartet mich auch heute wieder. Nach dem Morgenspaziergang mit unseren Vierbeinern setze ich mich kurz vor fünf daheim an meinen Schreibtisch und bearbeite konzentriert digitale Vorgänge. Rund zweieinhalb später geht es dann in der Louise-Seher-Straße zunächst mit administrativen Tätigkeiten und Telefonaten weiter, bevor die heutigen Regeltermine beginnen. Diese internen Verwaltungstermine finden alle in Präsenzform statt. Dabei begleiten mich bis zum Mittag die Themenschwerpunkte Digitalisierung, Ausbildung und Personalentwicklung sowie die Auswahlentscheidung für eine zu besetzende Stelle für die Schulsozialarbeit in unseren Grundschulen. Der Nachmittag und Abend gestalten sich dann überwiegend digital. Ich führe eine Reihe digitaler Abstimmungsgespräche und Informationsaustausche, nehme an der regelmäßigen Videokonferenz mit dem Landrat und den Bürgermeisterkollegen der Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein teil, erledige meine digitale Korrespondenz und lese mich in die Themen der morgigen Besprechungen ein. Kurz nach neun am Abend schalte ich das iPad aus.

Mittwoch, 26. Januar 2022
Mehr als 8.000 Neuinfektionen sind heute in Rheinland-Pfalz registriert worden. Deutlich mehr als noch gestern. Während die Zahl der bestätigten Corona-Fälle am Dienstag bei 6.569 lag, wurden heute 8.364 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt landesweit nunmehr bei 785,5 – gestern lag die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 716,5. Im Rhein-Lahn-Kreis sind derzeit 1.952 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Innerhalb von 24 Stunden sind 235 bestätigte Neuinfektionen gemeldet worden – davon 55 in der Verbandsgemeinde Diez. Damit sind in der Verbandsgemeinde Diez knapp 400 Menschen mit dem Virus infiziert (397). Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis liegt mit 787,3 auf dem Niveau unseres Bundeslandes. Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen sich impfen und boostern lassen, um eine schwere Infektion zu vermeiden und sich, seine Familie und das Umfeld zu schützen. Die Teststrategie der Verbandsgemeindeverwaltung, die Maskenpflicht und die Bereitstellung durch den Arbeitgeber sowie der Appell, sich impfen zu lassen, teile ich am Nachmittag in einer gemeinsam mit dem Büroleiter erarbeiteten Mitarbeiter*inneninformation mit. Da passt es gut, dass am ersten Donnerstag im Februar zwischen 9 und 17 Uhr zum wiederholten Mal der Impfbus des Landes auf dem Diezer Marktplatz Station macht. Geimpft wird ohne Terminvergabe, um noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen.

Donnerstag, 27. Januar 2022
Heute vor 77 Jahren befreiten Soldaten der Roten Armee das Konzentrations- und Vernichtungslager im polnischen Auschwitz. Nur noch 7.000 Gefangene sind am 27. Januar 1945 am Leben. Weit über eine Million Menschen haben die Nationalsozialisten dort zuvor ermordet. Auschwitz gilt als Symbol für den Holocaust schlechthin. An die Befreiung von Auschwitz erinnert der seit 1996 bundesweit gesetzlich verankerte "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus". Im Jahr 2005 haben die Vereinten Nationen und das Europäische Parlament den 27. Januar zusätzlich zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt. Es gilt, die Erinnerung wach zu halten, denn gerade ein in die Zukunft gerichtetes Erinnern trägt zur Stärkung der Demokratie bei und kann zukünftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.

Freitag, 28. Januar 2022
Freitag. Ich arbeite vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag hinein ausschließlich in digitalen Formaten. Und anders als in den vergangenen Tagen kann ich heute einmal ohne ständige Unterbrechungen sehr konzentriert arbeiten. Nach rund zehneinhalb Stunden am Schreibtisch habe ich nahezu alles, was ich mir für den heutigen Tag vorgenommen habe, auch erledigt und versende eine letzte E-Mail, bevor ich mein iPad ausschalte.
In den heute-Nachrichten am Abend informiere ich mich über die aktuelle Corona-Lage und die gemeinsame Pressekonferenz von Gesundheitsminister Lauterbach und dem Chef des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler. Trotz der bundesweit hohen Inzidenzen, rund 190 Tausend bestätigten Corona-Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 24 Stunden und der Vermutung, die Zahl der täglichen Neuinfektionen könne auf bis zu 400 Tausend ansteigen, zeigen die Experten sich „vorsichtig optimistisch“. Das Ziel müsse sein, die Folgen der Welle „zu kontrollieren“ und „zu minimieren“. Erneut wird ausgeführt, dass mit einer Booster-Impfung das Risiko, an einer Corona-Infektion zu sterben, um 99 Prozent sinkt. Vor allem noch Unentschlossenen wird in der kommenden Woche in Diez ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot gemacht. Am Donnerstag, dem 03. Februar kommt nämlich eines der landesweit 12 mobilen Impfbusteams nach Diez. Auf dem Marktplatz kann man sich dann zwischen 9 und 17 Uhr mit den Vakzinen von Johnson & Johnson, BioNTech und Moderna impfen oder boostern lassen. Angesichts der auch im Rhein-Lahn-Kreis und in unserer Verbandsgemeinde stetig steigenden Neuinfektionen (RLK: 236, davon 60 in der VGDiez) sowie einer inzwischen bei 907,2 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis erscheint es sinnvoll und richtig zu sein, die zahlreich vorhandenen Impfangebote zu nutzen.

Samstag, 29. Januar 2022
Gestern wurde die am kommenden Montag in Kraft tretende 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (30. CoBeLVO) und die heute in Kraft getretene Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) verkündet. Am frühen Morgen verschicke ich die Verordnungen mit einer Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen und einer Übersichtsgrafik der Quarantäneregelungen in den Kindertagesstätten an die ehrenamtlichen Bürgermeister, die Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie an den Wehrleiter, die Schulleiterinnen und die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung. Und was sind die wesentlichen Änderungen? Eine der zentralen Änderungen ist der Wegfall der Kontaktnachverfolgungspflicht in vielen Bereichen, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger z.B. aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht. Insbesondere ist die Kontaktnachverfolgungspflicht weggefallen bei öffentlichen Wahlen bzw. Zusammenkünften zur Vorbereitung und Durchführung dieser, bei Sitzungen kommunaler Gremien für die Zuschauer*innen, bei Zusammenkünften von Selbsthilfegruppen, bei Veranstaltungen im Innenbereich sowie im Freien, bei der Religionsausübung, beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, aber keine ärztlichen Behandlungen darstellen, bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen, in der Gastronomie, Hotellerie und Beherbergungsbetrieben, bei Reisebus- und Schiffsreisen, in Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen, in Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätzen und ähnlichen, in Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen, in zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen, in Lehrveranstaltungen, bei Bildungsangeboten in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik, in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen. Allen Personen, die an Ansammlungen oder Zusammenkünften teilnehmen, wird jedoch die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung dringend empfohlen. Darüber hinaus entfällt bei Veranstaltungen das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1.000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden. In Schulen erfolgt die anlasslose Testung nun dreimal wöchentlich, statt bisher zweimal. Kindertagesstätten bleiben im Regelbetrieb. Zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebes können in den Einrichtungen organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Organisatorische Maßnahmen in diesem Sinne sind etwa, insbesondere in den Kernbetreuungszeiten, konstante Angebots- bzw. Personalzuordnungen, die aber nicht einer pädagogischen Gruppe entsprechen müssen. Zugunsten der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen kann insbesondere das Betreuungsangebot in den Bring- und Holzeiten eingeschränkt werden. Die Ausgestaltung der organisatorischen Maßnahmen hat in der Regel innerhalb der Einrichtungen im Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort (Träger, Leitung, Elternausschuss) zu erfolgen. Die Maßnahmen sind zeitlich zu befristen und rechtzeitig vor Fristablauf mit den Beteiligten zu erörtern.

Sonntag, 30. Januar 2022
Aufgeschnappt: Ein interessanter Artikel ist in der Zeitung für kommunale Wirtschaft zu lesen. Wissenschaftler der TU Berlin forschen zur Mobilität von Bakterien, Viren und Antibiotikaresistenzgenen im Grundwasser. Der Klimawandel führt zu weniger Wasser und schlechterer Wasserqualität. Auch stärkere mikrobielle Verunreinigungen durch Bakterien sind dann möglich, vor allem bei Starkregenereignissen. Um entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, ist ein besseres Verständnis der Ausbreitung von mikrobiologischen Verunreinigungen im Grundwasser ist wichtig. Die Technische Universität stellt fest, dass die Niederschläge in Folge des Klimawandels nicht mehr so gleichmäßig verteilt sind wie früher. Die punktuell sehr hohen Wassermengen bei Starkregen und auch die immer flächendeckender versiegelten Böden würden dazu führen, dass die natürliche Schutzfunktion des Bodens unwirksam wird und Abwassersysteme überfordert sind. So würden vermehrt Bakterien, Viren und lösliche Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen. Diese stammten zum Beispiel aus der Gülle auf Feldern und Wiesen oder vom Reifenabrieb auf den Straßen. Hinzu komme, dass Regenwasser und Abwasser zum Teil gemeinsam entsorgt werden und bei überlaufenden Sammelbecken dieses Gemisch ohne Aufbereitung in die Umwelt gelangen kann. Für die Wasserversorger stellt sich dadurch die konkrete Frage, in welchen Mengen diese unerwünschten Stoffe und Keime in Grundwasserleiter gelangen, aus denen Trinkwasser entnommen wird. Sie brauchen Erkenntnisse dazu, aus welchen Entfernungen noch ein Eintrag durch große Regenmengen stattfinden kann und wie schnell dieser nach einem Starkregen-Ereignis im Quellwasser ankommt. Ziel des Vorhabens ist, einen „Werkzeugkasten“ von mikrobiologisch-hydrogeologischen Untersuchungsmethoden zu entwickeln und preiswert zu bestimmende Indikatoren zu finden, die auf eine Kontamination des Grundwassers hindeuten. Die Indikatoren könnten als Frühwarnsystem genutzt werden, wann nach Starkregen Trinkwasser aus dem Untergrund unbedingt abgekocht werden sollte. Mit einem besseren Verständnis des Eintrags von Keimen könnten außerdem Wasserschutzgebiete besser eingegrenzt werden.

 
 

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