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12. April bis 18. April 2021

Montag, 12. April 2021
Ein Marathontag erwartet mich zum Start in die Woche. Meinen Arbeitstag beginne ich kurz vor sechs Uhr daheim an meinem Schreibtisch. Eineinhalb Stunden später bin ich in der Verwaltung und nehme den ersten Gesprächstermin wahr. Im virtuellen Raum findet im Anschluss die Sitzung des Kreisausschusses zu einem bunten Strauß an Themen statt. Digital geht es danach weiter: Zunächst bearbeite digitale Vorgänge, um im Anschluss an zwei digitalen Meetings teilzunehmen. Auch danach geht es ohne Pause weiter, denn bis in die Abendstunden ist jede Minute mit Präsenzbesprechungen, Telefonkonferenzen und Telefonaten zu einer breiten Palette in meinem Dezernat angesiedelter Aufgaben und Projekte verplant. Erst nach einer um 20 Uhr beginnenden und rund eineinhalb Stunden dauernden Videokonferenz, in deren Mittelpunkt die Breitbandversorgung im Rhein-Lahn-Kreis steht, komme ich dazu, meine administrativen Aufgaben zu erledigen.

Dienstag, 13. April 2021
Das Bundeskabinett hat sich auf einheitliche Regelungen einer Corona-Notbremse geeinigt. Damit müssen sich die Menschen nach bundesweit verbindlichen Vorgaben auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen einstellen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Neben der Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr dürfen die Angehörigen eines Haushaltes sich in diesem Fall nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes soll bundesweit einheitlich die steigende Anzahl von Corona-Infektionen eingebremst werden. Damit die neuen Regeln wirken können, muss das Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Es ist vorgesehen, dass die Gesetzesänderung nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten soll. Nachdem ich mir bereits im Oktober des vergangenen Jahres wegen der uneinheitlichen und seinerzeit in den Bundesländern und Regionen immer unübersichtlicher gewordenen Corona-Schutzmaßnahmen bundeseinheitliche Regeln gewünscht hatte, freue ich mich angesichts des zurzeit sehr dynamischen Infektionsgeschehens über den ersten Schritt für eine bundesweit einheitliche „Notbremse“. Damit werden die Unklarheiten darüber, was wann und wo gilt, vorbei sein. Das gilt auch für unserer Region an der Schnittstelle zwischen zwei Bundesländern und mehreren Landkreisen.

Mittwoch, 14. April 2021
Trotz der zunehmenden Kritik von Selbstständigen, Unternehmen und Unternehmerverbänden an den Regelungen der Bundesregierung zum Schutz vor Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz und der Verpflichtung, den Beschäftigten regelmäßig Tests anzubieten, arbeitet der Fachbereich Personal und Organisation gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit für unsere Verwaltung mit Hochdruck an einer entsprechenden Teststrategie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Blick auf die derzeitige Pandemie-Lage trägt das Angebot sicherlich dazu bei, das Risiko einer Infektion am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren. Beabsichtigt ist, sogenannte Selbsttests in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, und im Laufe der kommenden Woche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen. Jede und jeder erhält pro Woche einen Test. All diejenigen, die intensiveren Personenkontakten ausgesetzt sind und somit einem erhöhten tätigkeitsbedingten Infektionsrisiko im Sinne der Corona-Arbeitsschutzverordnung unterliegen, werden zwei Tests pro Woche ausgegeben.

Donnerstag, 15. April 2021
Nach einem Arbeitstag wie dem heutigen weiß ich, was meine Kinder und Millionen weitere Studierende während der Pandemie leisten (müssen). Nicht nach links und nicht nach rechts schauen. Nur geradeaus auf den Bildschirm des Laptops oder des Tablets. Vieles vollzieht sich seit über einem Jahr in der vor einem stehenden Kiste. Verbunden und doch meist alleine vor dem Monitor. Ich jedenfalls bin nach einer letzten weit nach 22 Uhr zu Ende gehenden Videokonferenz ziemlich platt und dennoch froh darüber, dass morgen nicht wieder ein Video-Marathon ansteht, sondern Gespräche telefonisch, in Telefonkonferenzen und sogar als Präsenztermine stattfinden werden.

Freitag, 16. April 2021
Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15. April 2021 entschieden, dass die Anordnung der durch die Stadt Mainz verfügten Ausgangsbeschränkung von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr voraussichtlich rechtswidrig ist und daher keinen Bestand haben kann (AZ: 1 L 291/21.MZ) Damit gab das Verwaltungsgericht dem Eilantrag eines Einwohners statt. Die in der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 10. April 2021 enthaltene Ausgangssperre stelle sich nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig dar. Dabei könne die schwierige Rechtsfrage, ob die Ausgangssperre überhaupt in der Rechtsform einer Allgemeinverfügung habe geregelt werden dürfen, offenbleiben. Die Anordnung der Ausgangssperre erweise sich bei vorläufiger Betrachtung jedenfalls als materiell rechtswidrig, denn es könne derzeit nicht positiv festgestellt werden, dass es sich bei ihr um eine notwendige Maßnahme im Sinne des Gesetzes handele. Sie dürfe wegen ihrer besonderen, in Grundrechte eingreifenden Wirkung nach dem Infektionsschutzgesetz nur angeordnet werden, wenn unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Krankheit Covid-19 erheblich gefährdet wäre. Dies verlange eine auf die jeweilige Pandemiesituation bezogene Gefährdungsprognose, die jedoch weder die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes noch die davon abgeleitete Allgemeinverfügung der Stadt enthielten. Es fehle diesen an einer Darlegung, dass unter Beachtung bereits getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es genüge nicht, wenn der Verordnungsgeber lediglich davon ausgehe, die Ausgangsbeschränkungen würden zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen bzw. der Verbreitung entgegenwirken. (Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, Pressemitteilung Nr. 07/2021 vom 15. April 2021)
Die Corona-Situation in der Verbandsgemeinde Diez, unsere Schnelltestzentren, Pressegespräche, Informations- und Gedankenaustausche mit Gremienmitgliedern, gemeinsame Überlegungen mit der Pächterin des Freischwimmbades Birlenbach und dem Vorsitzenden des Fördervereins und ein nach der Enttäuschung Ende März zuversichtlich stimmender und nach vorne gerichteter Gesprächstermin mit der Ortsgemeinde Birlenbach, der Feuerwehreinheit Birlenbach-Fachingen und der Verwaltung – das sind neben den administrativen Tätigkeiten die Schlaglichter eines sehr langen Arbeitstages.

Samstag, 17. April 2021
Samstag – ein in den frühen Morgenstunden beginnender und erst am Abend endender Homeoffice-Arbeitstag. Ich greife eine Empfehlung der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat auf und unterbreite allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, die am kommenden Donnerstag in der Turnhalle der Karl-von-Ibell-Schule stattfinden wird, das Angebot, vor Beginn der Sitzung einen SARS-CoV2 Antigen Schnelltest durchzuführen. Nachdem ich die letzte E-Mail an die Gremienmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung und die Pressevertreter verschickt habe, widme ich mich den Fragen von Bürger*innen, die mich in den letzten Tagen erreicht haben und deren Beantwortung ich mir für dieses Wochenende vorgenommen habe. Erst am Nachmittag komme ich dann dazu, mich mit den Testzentren in der Verbandsgemeinde zu befassen. Rund 50 Stunden in der Woche sind für die Bürgerinnen und Bürger anlasslose und kostenfreie Schnelltests in den von uns organisierten Testzentren möglich. Darüber hinaus unterstützen (Zahn)Arztpraxen die Teststrategie zur Reduzierung des Risikos einer Infektion. Nach einer Reihe von Gesprächen ist es nunmehr gelungen, dass ab dem 8. Mai die Möglichkeit bestehen wird, jeden Tag in der Woche, montags bis sonntags, sich in einem der Testzentren in unserer Verbandsgemeinde testen zu lassen. Nachdem ich in einer Mitarbeiterinformation zur Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und mit einem Merkblatt unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf die Teststrategie in unserer Verwaltung und die Umsetzung mit Selbsttests in ausreichender Zahl hingewiesen habe, wird am Montag auch den Gemeinden und der Stadt Diez ein entsprechendes Angebot unterbreitet, um das Risiko einer Infektion am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren. Nach einem langen Tag freue ich mich, dass ich nahezu alles erledigt habe, was ich mir für heute vorgenommen hatte. Das konzentrierte Bearbeiten der To-do-Liste ist sicherlich auch deshalb möglich, weil viele unter der Woche in der Verwaltung geführte Diskussionen, die mitunter unnötig erscheinen und ermüdend sind, an einem Samstag im Homeoffice nicht stattfinden.

Sonntag, 18. April 2021
Bundesweit 19.185 Neuinfektionen haben die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut heute gemeldet. Das sind rund 1.330 Fälle mehr als am Sonntag der vergangenen Woche. Damit steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland auf 162,3. In Rheinland-Pfalz sind 692 neue Corona-Infektionen zu verzeichnen. Damit überschreitet die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz den kritischen Wert von 100 nach wie vor deutlich und liegt mit nunmehr 138,2 leicht höher als noch am Samstag mit 136,3. In der Verbandsgemeinde Diez ist die Anzahl der Neuinfektionen seit Samstag um 4 gestiegen. Seit Beginn der Pandemie gibt es in der Verbandsgemeinde Diez 826 laborbestätigte Infektionen, 20 Menschen sind im Zusammenhang mit COVID-19 leider verstorben. Derzeit sind 69 Menschen infiziert; 737 Menschen gelten als genesen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Verbandsgemeinde Diez liegt bei rund 111. Der Inzidenzwert für den Rhein-Lahn-Kreis der letzten 7 Tage beträgt aktuell 114,5. Damit ist der Rhein-Lahn-Kreis weiterhin in der Warnstufe Rot. Nachdem am vergangenen Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen war, musste der Kreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen. Die Allgemeinverfügung ist mit Wirkung zum 16. April 2021 in Kraft getreten und soll zunächst bis einschließlich 25. April 2021 gelten.
Heute findet im Berliner Konzerthaus die von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ausgerichtete zentrale Gedenkveranstaltung für die in Deutschland im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorbenen Menschen statt. Gut ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie gedenken wir den Toten und fühlen mit ihren Familien und Freunden.

 
 

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