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01. März bis 07. März 2021

Montag, 01. März 2021
Was für Beginn der neuen Woche. Auf der Agenda des heutigen Arbeitstages steht bis in die Nachmittagsstunden ein großer und bunter Strauß an Themen und Aufgaben, die in Präsenzbesprechungen, digitalen Teammeetings, Telefonkonferenzen und Online-Chats erörtert werden. Erst nach dem Ende des rund zwei Stunden dauernden virtuellen Treffens der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten im Rhein-Lahn-Kreis mit dem Landrat habe ich einmal die Gelegenheit, einige Worte mit meiner Büromanagerin zu wechseln. Im Anschluss widme ich mich bis in die Abendstunden hinein der digitalen Aktenarbeit und kann das konzentriert und ohne Unterbrechungen durch Telefonate tun.

Dienstag, 02. März 2021
Die tägliche Information der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zur Corona-Entwicklung bestätigt am frühen Abend die heute in einer Telefonkonferenz von der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes kommunizierte Aussage, dass bei den Neuinfizierten überwiegend Mutationen des Coronavirus festgestellt werden. Und wie haben die Zahlen in der Verbandsgemeinde Diez sich entwickelt? Innerhalb von 24 Stunden ist die Anzahl der Neuinfektionen um 1 gestiegen. Seit Beginn der Pandemie gibt es in der Verbandsgemeinde Diez 616 laborbestätigte Infektionen. Derzeit sind 41 Menschen infiziert. Leider ist ein 70-Jähriger mit Vorerkrankungen verstorben, sodass die Anzahl der im Zusammenhang mit COVID-19 Gestorbenen sich in der Verbandsgemeinde auf 20 erhöht hat. Der Inzidenzwert für den Rhein-Lahn-Kreis der letzten 7 Tage beträgt aktuell 77,7 und liegt damit deutlich über dem des Landes Rheinland-Pfalz. Damit ist der Rhein-Lahn-Kreis weiterhin in der Warnstufe Rot. Ich hoffe sehr, dass die Infektionszahlen sich in den kommenden Tagen und Wochen nicht durch Virus-Mutationen nach oben bewegen werden und vertraue dabei auch weiterhin auf die Umsicht und Weitsicht der Menschen.

Mittwoch, 03. März 2021
Nach eineinhalb Stunden Schreibtischarbeit zuhause in meinem Arbeitszimmer beginnt um 8.00 Uhr in der Louise-Seher-Straße die erste Besprechung. Sommerferienfreizeit 2021, Kindertagesstätten und Digitalpakt Schulen Rheinland-Pfalz sind die erörterten Themen. Daran schließt sich der als digitales Meeting stattfindende dem Jour fixe der Geschäftsstelle und des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe Lahn-Taunus an. In den folgenden und bis in den Abend hinein dauernden Präsenzbesprechungen, Telefonkonferenzen und digitalen Meetings geht es um die anstehenden Landtagswahlen, die Arbeitssicherheit und die Ersthelferschulung, den wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau, großflächige Solaranlagen im Freiraum und deren Bewertung aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht sowie wichtige Finanzangelegenheiten. Erst kurz vor Mitternacht verschicke ich eine letzte Nachricht, damit das Team der Gremienarbeit nach der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis 28. März am Donnerstag die erforderlichen Schritte einleiten kann, die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates im Format einer Videokonferenz stattfinden zu lassen.

Donnerstag, 04. März 2021
Die Aufgaben und Tätigkeiten des heutigen Donnerstags lassen sich durch die Überschriften „Strategische Personalentwicklung“ und „Klimaschutz“ charakterisieren. Nachdem wir in einem intensiven Prozess im Laufe der vergangenen Wochen eine Vorauswahl der Personen getroffen hatten, die vorrangig für die zu besetzende Stelle Klimaschutzmanager/in in Betracht kommen, führen wir im Format einzelner Videokonferenzen heute den ganzen Tag über Bewerberinterviews. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatten wir uns dazu entschieden, die Gespräche nicht als Präsenztermine stattfinden zu lassen, sondern sie in den virtuellen Raum zu verlegen. Wir bedauern dies, weil uns natürlich bewusst ist, dass ein virtuelles Treffen nicht die ideale Lösung ist. Gerne hätten wir die Bewerberinnen und Bewerber persönlich getroffen. Zum Schutz der Gesundheit aller ist die getroffene Entscheidung aber sicherlich richtig und unerlässlich. Dennoch ermöglicht das gewählte Format uns, einen guten Eindruck hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung zu gewinnen. Eine abschließende Entscheidung im Auswahlprozess wollen wir bis Ende der kommenden Woche treffen. Im Anschluss muss ich einige organisatorische Aufgaben erledigen und mich danach in einen äußerst unangenehmen und schwierigen Vorgang einzulesen und einzudenken.

Freitag, 05. März 2021
Inzwischen haben über 7.500 Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Alle eingegangenen Anträge konnten vom Team des Wahlbüros abgearbeitet werden und die Briefwahlunterlagen sind den Wählerinnen und Wählern zugegangen beziehungsweise befinden sich zurzeit auf dem Postweg. Im Vergleich zur letzten Landtagswahl im Jahr 2016 haben wir zum jetzigen Zeitpunkt weit mehr als die doppelte Menge an Briefwähler*innen. Inmitten der Corona-Pandemie ist und bleibt die Briefwahl die ideale Möglichkeit, ohne jegliches Infektionsrisiko seine Stimme abzugeben. Als Bürgermeister der Verbandsgemeinde und als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Diez/Nassau freue ich mich über eine hohe Wahlbeteiligung, denn unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese Stimme nutzen. Ich möchte deshalb alle Wahlberechtigten einladen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und in dieser besonderen Zeit Briefwahlunterlagen anzufordern. Briefwahl kann noch bis 18 Uhr am Freitag, dem 12. März, beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachweislichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragt werden. Bei allen Fragen rund um die Landtagswahl 2021 steht das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung: wahlen@vgdiez.de

Samstag, 06. März 2021
Am Freitag wurde die inzwischen 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) verkündet. Mit der neuen Verordnung werden in Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses vom 3. März 2021 erste Öffnungsschritte vollzogen. Ab kommenden Montag, 8. März 2021, gelten im Wesentlichen folgende Änderungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte. Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in der Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Soweit in der Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, gilt, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und bei Einrichtungen mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche, und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis zu einer Fläche von 2.000 qm höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 2.000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40 qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf. Nunmehr sind weitere Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege zulässig, wie beispielsweise in Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen. Voraussetzung ist die Kontaktnachverfolgung sowie das Tragen einer medizinischen Maske. Ist aufgrund der Dienstleistung das Tragen der Maske nicht möglich, wie bei der Bartrasur, beim Bleeching, Lippenpiercing oder einer Lippenfältchenbehandlung, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Im Kontext der Dokumentation ist festgelegt, dass die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete zu prüfen hat, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten anbieten. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von ihm nutzbaren Format, auf Anforderung auch papiergebunden, zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten. Für Gottesdienste gilt, dass die Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern entfällt. Zoologische Gärten und ähnliche Einrichtungen können ab Montag auch die Innenanlagen öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht. In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt – keine Maskenpflicht während der pädagogischen Arbeit. Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Der Probenbetrieb der musikalischen Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung zulässig. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.

Sonntag, 07. März 2021
Um allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis anbieten zu können, haben sich im Rhein-Lahn-Kreis der Landrat, der Lahnsteiner Oberbürgermeister, die hauptamtliche Beigeordnete und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden auf die Strategie verständigt, dass die drei im Kreis bestehenden Corona-Ambulanzen (Bad Ems, Diez, Gemmerich) mit den Schnelltestungen beginnen und darüber in Verbindung mit dem Impfzentrum in Lahnstein ein Schnelltestzentrum entstehen soll. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein weitere eigenständige Überlegungen, kommunale Schnelltestzentren einzurichten oder Apotheken und niedergelassene Ärzte einzubeziehen. Für die Verbandsgemeinde Diez ist in der Esterau (Holzappel) ein weiteres kommunales Schnelltestzentrum konzeptioniert und als Ergänzung zu der Corona-Ambulanz in Diez (Dr. von Bergh) vorgesehen. Während die Corona-Ambulanz als Teil der Schnellteststrategie der Verbandsgemeinde Diez bereits morgen an den Start gehen und von Montag bis Freitag zwischen 13 Uhr und 16 Uhr Schnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger durchführt, soll das Testzentrum in Holzappel außerhalb der üblichen Dienst- beziehungsweise Arbeitszeiten geöffnet werden. Es ist beabsichtigt, die an drei Tagen in einem Zeitfenster von frühestens 16 Uhr bis spätestens 19 Uhr zu öffnen. Möglicherweise wird auch ein Samstagvormittag im Tausch mit einem der Spätnachmittagstermine vorgesehen. Unterstützt wird die Verbandsgemeinde zudem vom Malteser Hilfsdienst, der beabsichtigt, montags und mittwochs zwischen 17 Uhr und 20 Uhr sowie sonntags von 13 Uhr bis 16 Uhr Schnelltests auf dem Marktplatz durchzuführen. Für ein kommunales Schnelltestzentrum Esterau haben wir überwiegend freiwillige Helfer*innen des DRK, der DLRG und der Freiwilligen Feuerwehr gewinnen können. Jede Verbandsgemeinde konnte bis zum Freitag, 26. Februar 2021, 35 freiwillige Helfer*innen melden. Das haben wir getan. Darüber hinaus gibt es eine „Nachrückerliste“. Am vergangenen Donnerstagabend sind wir vom Impfzentrum Lahnstein darüber informiert worden, dass am Freitagnachmittag bereits die Erstimpfung für die Freiwilligen im Impfzentrum Lahnstein stattfinden kann. Wir haben es geschafft, für alle die Freiwilligen, die noch nicht geimpft waren, einen Impftermin zu vereinbaren. Die Impftermine sind nahezu alle wahrgenommen worden - lediglich zwei Freiwillige hatten aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit, das kurzfristige Impfangebot anzunehmen. Darüber hinaus haben wir organisieren können, dass die Freitagmittag vom Land nach Bad Ems gelieferte Ausstattung für die Testzentren (Schutzbrillen, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe und Schnelltests) nach Diez geholt wurde. Insofern wird die Corona-Ambulanz mit dem Team um Dr. von Bergh bereits am kommenden Montagnachmittag mit den anlasslosen und kostenfreien Schnelltests beginnen. Hingegen wird das kommunale Schnelltestzentrum in der Esterau am Montag noch nicht an den Start gehen. Das hat auch und besonders den Grund, dass wir in der Verantwortung für die freiwilligen Helfer*innen stehen und diese erst am Freitag geimpft wurden – ein Impfschutz besteht insofern noch nicht. Darüber wollen wir zunächst einmal abwarten, ob und inwieweit die Corona-Ambulanz Diez als gemeinsames Schnelltestzentrum von Kreis und Verbandsgemeinde mit seinen Kapazitäten die Schnelltestnachfrage decken kann. Und last but not least: Meine Vorstellung und mein Wunsch ist, dass bei einem Start des kommunalen Schnelltestzentrums Esterau sowie des Malteser Hilfsdienstes zusätzlich zu den freiwilligen Helfer*innen eine Ärztin oder ein Arzt mit dabei ist. Insbesondere bei einem positiven Schnelltest könnte dann unmittelbar danach ein PCR-Test durchgeführt und alles weitere, wie in Arztpraxen üblich, eingeleitet werden. Vor diesem Hintergrund habe ich die Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Hausärztinnen und Hausärzte angeschrieben und darum gebeten, mir ein Feedback zu geben, wenn es ihre Zeit erlaubt, für eine, zwei oder mehrere Stunden in der Woche auf ehrenamtlicher Basis die Freiwilligen von DRK, DLRG und FFW zu begleiten und damit die Verbandsgemeinde zu unterstützen. Es sind bereits Rückmeldungen eingegangen.

 
 

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