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01. Februar bis 07. Februar 2021

Montag, 01. Februar 2021
Impfgipfel. Den Unmut rund um die Impfstrategie des Bundes ändert auch dieser Gipfel nicht. Denn konkrete Ergebnisse erfahren in den sich anschließenden Pressekonferenzen weder die Journalisten noch wir Zuschauer an den Bildschirmen. Neu ist auch nicht das Ziel, bis Ende September jeder und jedem Deutschen ein Angebot für die Impfung zu machen. Ausgenommen sind allerdings die Kinder, für die alle bisherigen Impfstoffe noch nicht zugelassen sind. Die Geduld der Menschen ist weiterhin gefordert und die Hoffnung auf mehr Impfstoff wird kurzfristig nicht erfüllt werden – daran kann auch der heutige Gipfel nichts ändern. Für Rheinland-Pfalz erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass ab dem zweiten Quartal die verfügbaren Impfstoffmengen erheblich steigen werden. Zu erheblichen Erhöhungen werde es auch im dritten und vierten Quartal kommen. Bis zum 21. September solle jede und jeder in Rheinland-Pfalz ein Impfangebot erhalten.

Dienstag, 02. Februar 2021
Bevor es um 8 Uhr mit den ersten Gesprächsterminen im virtuellen Raum losgeht, befasse ich mich zunächst mit den gestern unerledigt gebliebenen Tagesakten. In den sich anschließenden Jours fixes, Gesprächsterminen und Rücksprachen, die nahezu alle als Telefonate oder Video-Meetings stattfinden, befasse ich mich mit Grundstücksangelegenheiten, Personalentwicklungsmaßnahmen, der digitalen Ratsarbeit, Dienstleistungsangeboten, Hochbauprojekten und dem Erbbaurecht im Kontext von Infrastrukturprojekten. Erst am frühen Abend komme ich dazu, meine administrativen Aufgaben zu erledigen und mich strategischen Überlegungen zu widmen.

Mittwoch, 03. Februar 2021
Das Kommunales Immobilienportal, eine Plakataktion zur Reduzierung des Motorradlärms im Gelbachtal, der Digitalpakt Schulen Rheinland-Pfalz 2019-2024 mit vorgezogenen Maßnahmen für den Wechselunterricht in unseren Grundschulen, der Masterplan Breitband mit der Glasfaseranbindung der (Grund)Schulen, Multiprojektmanagement Hochbau, Bauleitplanung, Landtagswahl 2021 und Personalangelegenheiten – das sind die Schlagworte, mit denen die Inhalte meiner Besprechungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen an diesem Mittwoch sehr gut beschrieben werden können. Und natürlich will auch die heute wieder die unvermeidliche Aktenarbeit und die umfangreiche Korrespondenz erledigt werden.

Donnerstag, 04. Februar 2021
In einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Nach Ansicht des Ethikrates wäre es falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbiete sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen allein schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann. Spätestens seit dem Start des Impfprogramms werde kontrovers diskutiert, ob die zum Zweck des Infektionsschutzes verfügten staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, aufgehoben werden sollten. Bezüglich tiefgreifender Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens hält der Deutsche Ethikrat fest, dass diese ohnehin nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht. In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden könne, müssten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden. Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen. Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht könne man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten. Bei der Frage, inwieweit es privaten Anbietern verwehrt sein sollte beziehungsweise verwehrt werden kann, den Zugang zu von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken, sei die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen. Sie stelle es Privatpersonen und privaten Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem diese einen Vertrag schließen. Einschränkungen dieser Freiheit könnten gerechtfertigt sein bei Angeboten, die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind. Besondere Verpflichtungen zu berufsbezogenen oder gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollten geimpften Personen nach Ansicht des Deutschen Ethikrates weder von staatlicher Seite noch von Arbeit- oder Dienstgebern auferlegt werden, um keine Gegenanreize zur Impfung zu setzen. Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher besonderer Regeln für auf freiwilliger Basis geimpfte Personen gelte wohlgemerkt nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Die in solchen Einrichtungen geltenden Ausgangsverbote beziehungsweise -einschränkungen und Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, könne dies ethisch gerechtfertigt werden.

Freitag, 05. Februar 2021
Die Umsetzung der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung ist nicht eben einfach. Welche Gefährdungen sind vorhanden und zu betrachten? Welche Form der Dokumentation ist hilfreich? Und zudem zeigt uns die Corona-Pandemie, dass eine Gefährdungsbeurteilung ein Prozess ist, der auf sich ändernde Rand- und Rahmenbedingungen reagieren muss. Ein solcher Prozess kann nur funktionieren, wenn Verantwortlichkeiten bekannt sind und der Arbeitsschutz als Führungsaufgabe wahrgenommen wird. Aus ersten Überlegungen haben wir – begleitet von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz – ein Konzept entwickelt, wie wir den Arbeitsschutz in allen Bereichen unserer Zuständigkeit noch besser implementieren können. Insofern freue ich mich sehr darüber, dass wir seit dem 01. September des vergangenen Jahres in unserer Verwaltung eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen, die sich seither damit befasst, einen strukturierten und gut organisierten Prozess für den Arbeitsschutz zu etablieren. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitsschutz als ständige Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden werden muss und nicht alleinige Aufgabe unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit sein darf.

Samstag, 06. Februar 2021
Samstag. Und der Tagesablauf gleicht dem der zurückliegenden Samstage: Am frühen Samstagmorgen erledigen meine Frau und ich den Wocheneinkauf für meine Eltern und uns selbst. Danach fahre ich die Besorgungen für meine Eltern nach Holzappel und freue mich, dass es beiden gut geht. Wieder zurück in die Diez setze ich mich in meinem Arbeitszimmer an den Schreibtisch. Heute steht LEADER im Vordergrund. Nachdem wir die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Einreichung des Letter of Intent inzwischen erhalten haben, möchten wir die Ausschreibung für die Erstellung des Regionalentwicklungskonzeptes (LILE) für die kommende Förderperiode zeitnah auf den Weg bringen. Unser Ziel ist, den Auftrag noch im März zu vergeben, sodass die Erstellung der LILE im zweiten Quartal 2021 begonnen werden kann. Ein ambitionierter Zeitplan – mit Blick auf eine erneut erfolgreiche Bewerbung für die kommende Förderperiode ist dieser aber zwingend.

Sonntag, 07. Februar 2021
Der Sonntag macht seinem Namen keine Ehre und präsentiert sich grau und regnerisch. Egal. Ich sitze vom frühen Morgen bis in den Nachmittag hinein ohnehin die meiste Zeit an meinem Tablet im Arbeitszimmer, rufe die über Nacht eingegangenen Nachrichten ab, beantworte eine Vielzahl an E-Mails und nehme mir Zeit für die gestern nicht erledigten Tagesakten. Danach sind meine Frau und ich für gut zwei Stunden mit unseren Hunden unterwegs, bevor wir uns noch ein paar Stunden Wochenende gönnen.
Und wie jeden Tag, richtet mein Blick sich auch heute wieder auf die aktuellen Meldungen der Corona-Zahlen. Seit Beginn der Pandemie gibt es in der Verbandsgemeinde Diez 571 laborbestätigte Infektionen. Binnen der vergangenen 24 Stunden ist die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen um 4 angestiegen. 68 Menschen sind derzeit infiziert. 19 Menschen sind im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben; 483 Menschen gelten als genesen. Ich hoffe sehr, dass sich trotz der in unserer Region festgestellten Mutanten die Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen lassen.

 
 

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