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09. November bis 15. November 2020

Montag, 09. November 2020
Mit der Corona-Pandemie verändert sich auch das Gedenken an die Reichspogromnacht vor 82 Jahren, als die Nationalsozialisten in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938 in ganz Deutschland Synagogen in Brand steckten, tausende jüdische Geschäfte und Wohnungen zerstörten und jüdische Mitbürger misshandelten, verschleppten und ermordeten. Dieser Gewaltausbruch am 8. November 1938 nach Jahren der Anfeindung und Diskriminierung muss uns eine eindringliche Warnung im Heute sein. Auch wenn es im November 2020 wegen der Corona-Pandemie keine oder kaum öffentliche Veranstaltungen zum Gedenken an die Reichspogromnacht geben kann, müssen wir die Erinnerung an dieses Menschheitsverbrechen bewahren, um aus dem Gestern die richtigen Schlüsse für heute und morgen zu ziehen. Ein Tag, an dem wir uns erinnern, was Menschen durch andere Menschen erleiden mussten, soll uns eine Lehre sein. Gedacht wird heute auch des Mauerfalls vor 31 Jahren. An diesem historischen Abend gehen die ersten Schlagbäume an der deutsch-deutschen Grenze hoch – es ist der Anfang vom Ende der deutschen Teilung. Nach über drei Jahrzehnten ist die staatliche deutsche Einheit formal vollendet. Blicken wir auf unser Leben heute und unsere Wünsche für die Zukunft, so kann die Einheit Deutschlands und die Einigkeit der Deutschen jedoch nicht vollendet und somit abgeschlossen sein. Daran muss fortwährend gearbeitet werden. Daher dürfen wir niemals müde werden, einander wahrzunehmen, einander zuzuhören, aus unseren unterschiedlichen Erfahrungen zu lernen und auf ihnen aufzubauen.

Dienstag, 10. November 2020
Die Freude am Montag war groß, als das Mainzer Biopharma-Unternehmen BioNTech und der US-amerikanische Pharmakonzern Pfizer gute Ergebnisse einer für die Zulassung entscheidenden Studie zu ihrem Corona-Impfstoff-Kandidaten gemeldet hatten. Demnach bietet ihr Impfstoff einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor der Krankheit Covid-19, der nach rund 28 Tagen erreicht werde. Schwere Nebenwirkungen seien bislang nicht registriert worden. Die Unternehmen wollten voraussichtlich ab der kommenden Woche die Zulassung bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beantragen. Allerdings: So groß die Freude über die beeindruckenden Zwischenergebnisse von BioNTech und Pfizer auch ist, es bleiben viele Fragen. Denn bislang beruhen die Hoffnungen allein auf der kurzen Mitteilung der Hersteller. Wird sich die angegebene und bemerkenswert hohe Wirksamkeit von mehr als 90 Prozent bestätigen? Was kann bei einem doch sehr kurzen Beobachtungszeitraum über relevante Impfnebenwirkungen bekannt sein? Wirkt der Impfstoff bei den verschiedenen Gruppen gleichermaßen effizient? Schützt der Impfstoff vor schweren Covid-19-Verläufen? Wie lange wird der Impfschutz anhalten? Ich hoffe sehr, dass mit dem Impfstoff tatsächlich der Durchbruch im Kampf gegen das Coronavirus gelingen und uns helfen wird, aus der Pandemie herauszukommen. Ich werde aber sicherlich nicht als Pessimist gelten, wenn ich behaupte, dass auch ein Impfstoff uns nicht ermöglichen wird, wieder in unser Leben vor März 2020 zurückzukönnen.

Mittwoch, 11. November 2020
Finanzen I: Muss die Finanzierung der Kommunen in Rheinland-Pfalz neu geregelt werden? In einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz klagen die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern gegen das Land Rheinland-Pfalz, weil ihrer Ansicht nach die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dagegen argumentiert das Land Rheinland-Pfalz, dass die Zahlungen an die Kommunen seit Jahren deutlich steigen. Der Vorsitzende Richter hat heute in der mündlichen Verhandlung daraufhin gewiesen, dass es im Kontext der Finanzierung nicht nur um die Höhe Zuschüsse gehe, sondern das gesamte System mit der Art der Berechnung zu hinterfragen sei. Damit deutete der Verfassungsgerichtshof an, dass die Finanzierung der Kommunen durch das Land unter Umständen ganz neu geregelt werden muss. Wir dürfen gespannt sein auf das Urteil, das am 16. Dezember endgültig fallen soll.
Finanzen II: Dass den Kommunen infolge der Corona-Pandemie die Einnahmen wegbrechen ist den Handlungsakteuren in den Städten, Gemeinden und Landkreisen bewusst. In diesem Kontext mahnt nun der Rechnungshof Rheinland-Pfalz, dass mit Einsparungen und einer Anhebung der Grundsteuer den erheblichen Steuereinbrüche und krisenbedingten Mehrausgaben begegnet werden soll. Trotz der Corona-Pandemie und deren finanziellen Auswirkungen dürfe der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht außer Acht gelassen werden. Es seien deshalb Maßnahmen zu ergreifen, um die zusätzlich drohenden Defizite auf das Unabweisbare zu begrenzen. Der Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz verweist dabei auch auf die Zahlen des Statistischen Landesamtes zu den Salden der kommunalen Haushalte, wonach zu erkennen sei, dass es vielen Kommunen auch nach zehn Jahren Aufschwung nicht gelungen sei, den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Und das mache es den rheinland-pfälzischen Kommunen schwer, auf eine solche Krise zu reagieren und den damit verbundenen Konjunkturrückgang zu verkraften. Die Empfehlungen lauten: Haushaltsansätze überprüfen und Prioritäten neu bestimmen, Investitionen in die Infrastruktur weiterhin umsetzen, allenfalls zeitlich verschieben. Und last but not least müssten sich die Kommunen zu Verbesserungen auf ihrer Einnahmenseite durchringen und die mehrfach erhobene Forderung des Rechnungshofs nach einer Anhebung der den Kommunen zustehenden Grundsteuer B auf das durchschnittliche Niveau der Flächenländer. Während das rheinland-pfälzische Innenministerium in einem Rundschreiben erklärt, dass die Kommunalaufsichtsbehörden nachsichtig sein sollten, wenn durch die Folgen der Corona-Pandemie der gesetzlich gebotene Haushaltsausgleich nicht erreicht werde, betont der Rechnungshof, dass Lockerungen der kommunalaufsichtlichen Praxis nichts an der Geltung der gesetzlichen Vorschriften über den Haushaltsausgleich ändere. Verstöße gegen die Vorschriften blieben auch dann rechtswidrig, wenn sie von der Aufsicht nicht geahndet werden.

Donnerstag, 12. November 2020
Aufgeschnappt: Der Teil-Lockdown beschäftigt die Gerichte. Bundeweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November. Erstmals hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu den angeordneten Schließungen geäußert. Geklagt hatte die Geschäftsführerin eines Kinos, zu dem auch ein Restaurant gehört. Wegen der zwangsweisen Schließung habe sie derzeit nur noch Einnahmen aus Mieterträgen, die die Unterhaltskosten nicht deckten. Ein Lieferdienst für Essen, wie er noch erlaubt wäre, lohne aufgrund der Konkurrenzsituation nicht. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag zurück. In ihrer heute veröffentlichten Entscheidung vom Mittwoch (Az. 1 BvR 2530/20) sprechen sie zwar von einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der genauer geprüft werden müsse. Sie machen aber auch klar, dass momentan das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit Vorrang hat. Die Ursachen für den bundesweiten Anstieg der Infektionen seien diffus, auch das Freizeitverhalten spiele eine Rolle. Würden einzelne Maßnahmen des Teil-Lockdowns außer Kraft gesetzt, bestehe die Gefahr, die Ausbreitung des Virus nicht eindämmen zu können. Der Staat sei, so die Richter, nicht gehalten, eine solche Entwicklung hinzunehmen. Bei der Entscheidung spielten auch die Befristung bis Ende November und die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe eine Rolle.

Freitag, 13. November 2020
Der Erfolg des Teil-Lockdowns für den November ist nach knapp zwei Wochen ernüchternd: Die Maßnahmen zeigen bisher wenig Wirkung; eine Trendwende bei den Corona-Neuinfektionen ist noch nicht in Sicht. Im Gegenteil - die Anzahl der binnen 24 Stunden neuen Fälle klettert heute auf einen neuen Höchststand. Es muss gelingen, dass der sogenannte Sieben-Tage-R, der das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen abbildet, für längere Zeit unter 1 liegt, damit das Infektionsgeschehen weniger dynamisch ist und abflaut. Ich hoffe sehr, dass wir es mit weiterhin viel Disziplin und Bereitwilligkeit schaffen, den R-Wert derart zu reduzieren, um ein weniger belastetes Weihnachten mit Familie und Freunden haben zu können.

Samstag, 14. November 2020
Geburtstag. Im November. In Zeiten von Corona. Während des Teil-Lockdowns. Mitten in der Krise und der kalten Jahreszeit Geburtstag zu haben, fühlt sich komisch an. Und es ist eine Herausforderung: Natürlich will ich meiner Familie und Freunden nahe sein, doch ich weiß auch, dass dies heute nicht möglich sein kann. In diesem Jahr ist wichtiger, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Abstand ist die Devise. Damit wir aber auf einen gemeinsamen Geburtstagskaffee nicht ganz verzichten müssen, habe ich meinen Liebsten Boxen mit Cupcakes und frisch geröstetem Kaffee gebracht und mich für den Nachmittag für eine virtuelle Kaffeetafel verabredet. Nähe ist keine Frage der Entfernung! Und natürlich freue ich mich, dass heute so viele Menschen an mich gedacht und mir ihre Glückwünsche zum Geburtstag geschrieben haben. Ein herzliches Dankeschön für die Verbundenheit und all die lieben und guten Wünsche!

Sonntag, 15. November 2020
Volkstrauertag. Vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurde der Volkstrauertag als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen. Das Gedenken sollte ein Zeichen der Solidarität derjenigen sein, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen. Die erste offizielle Feierstunde zum Volkstrauertag fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Und seit fast 70 Jahren wird der Volkstrauertag als stiller Feiertag zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen und erinnert heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker. Bei der zentralen Gedenkstunde zum Volkstrauertag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die traditionell unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten steht, gedenkt Frank-Walter Steinmeier ausdrücklich auch der Opfer terroristischer, politischer, islamistischer, rassistischer und antisemitischer Anschläge und Morde in Deutschland aus den vergangenen Jahren. Auch wenn die Gedenkfeiern wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr weitgehend ohne Öffentlichkeit stattfinden müssen, ist das Erinnern und Gedenken wichtig. Unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung und unsere Verantwortung gilt der Toleranz und dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.
Schwer ist es heute für meine Mutter, die an ihrem 77. Geburtstag mit der Familie gerne eine entspannte Zeit beim Geburtstagskaffee verbracht hätte. Wie schon gestern bei mir, ist das leider nicht möglich. Ich bin mir aber sicher, dass auch sie heute und an allen anderen Tagen fühlt, dass Nähe keine Frage von Entfernung ist. Herzlichen Glückwunsch!

 
 

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