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26. Oktober bis 01. November 2020

Montag, 26. Oktober 2020
In den zurückliegenden Jahren haben wir erfolgreich viele Einzelprojekte in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz angesteuert und realisiert. Da sind Kleinigkeiten zu nennen wie etwa die Verwendung eines regionalen und in Glasflaschen abgefüllten Mineralwassers in unseren Sitzungen sowie Kaffeemilch in großen Glasbehältern statt in Einzelportion-Plastikverpackungen. Wir haben aber auch umfangreichere Veränderungen herbeigeführt, etwa die Umstellung der Verwaltungs-Dienstwagen auf Hybridtechnik mitsamt den dazugehörigen Ladesäulen im Innenhof oder die energetische Sanierung des gesamten Verwaltungsgebäudes. Vor wenigen Jahren wurden dann die Außenanlagen entlang der Louise-Seher-Straße und talseitig hinter dem Verwaltungsgebäude mit Bruchsteinen neu gestaltet. Hierfür mussten wir schon bald danach einiges an Kritik einstecken. Gerne wollen wir mit der Neugestaltung die Anregung des BUND aufgreifen und mit dem Vorgarten eine zukunftsweisende und anregende Vorbildfunktion aufweisen. Die von Jahr zu Jahr immer deutlicher zu Tage tretende Problematik des Insekten- und speziell des Bienensterbens infolge fehlender Lebens- und Nahrungsräume sowie die damit einhergehend immer stärker abnehmende Artenvielfalt sind zusätzliche Aspekte, die für mich den Anlass zur Neugestaltung der Außenanlagen gaben. Ich freue mich auf ein völlig neues, ganzjährig ökologisch und biologisch nützliches Ambiente unserer Außenanlagen. Gleichzeitig wird die Optik für den Betrachter ganz entschieden attraktiver. Künftig erblühen werden beispielsweise Schwarzbeere, Blumenesche, Mispel, Fünffingerkraut, immergrüner Schneeball, Kugeldistel, Sonnenhut und Salbei, außerdem Gamander, Federgras und Traubenhyazinthen. Mit einer derartigen Auswahl an Gewächsen wird zum einen erreicht, dass übers ganze Jahr hinweg mindestens in Teilbereichen der Anlage blühende Pflanzen stehen und zum anderen kein übermäßiger Pflegeaufwand erforderlich wird. Impulse, offene Ohren und gelungene Dialoge führen zu einem naturfreundlichen Resultat.

Dienstag, 27. Oktober 2020
Das Coronavirus bestimmt nach wie vor unser Leben. Aus diesem Grund hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und des Regionalmanagements unserer Lokalen Aktionsgruppe Lahn-Taunus die für Mittwoch geplante LAG-Sitzung als Präsenzveranstaltung unter hohen Hygieneschutzstandards vorbereitet. In Folge der Dynamik des Infektionsgeschehens haben wir uns kurzfristig entschieden, die Sitzung in dieser Form nicht stattfinden zu lassen, sondern sie in den virtuellen Raum zu verlegen. Wir bedauern dies, weil uns bewusst ist, dass ein virtuelles Treffen nicht die ideale Lösung ist. Gerne hätten wir die Mitglieder unserer Lokalen Aktionsgruppe und die Projektantragsteller persönlich getroffen. Damit aber der LEADER-Prozess in unserer Region Lahn-Taunus nicht ins Stocken gerät, wollen wir uns gerne auf das Experiment einer virtuellen Sitzung einlassen. Das neue heute jede Menge neue Vorbereitung für mein Team und mich sowie viel Flexibilität aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der morgigen Sitzung. Zum Schutz der Gesundheit aller für die Sitzung Angemeldeten halte ich die gestern getroffene Entscheidung für unerlässlich.

Mittwoch, 28. Oktober 2020
Ein Auszug aus meinem heutigen Terminkalender

  • 08.00 Uhr: Jour fixe mit der Leitung des Fachbereiches Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
  • 10.00 Uhr: Digitaler Jour fixe mit der Wirtschaftsförderin
  • 11.00 Uhr: Digitaler Jour fixe mit dem Team der Geschäftsstelle und des Regionalmanagements der LEADER-Region Lahn-Taunus
  • 12.00 Uhr: Jour fixe mit dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung
  • 13.30 Uhr: Jour fixe mit der Fachkraft  für Arbeitssicherheit
  • 14.30 Uhr: Gesprächstermin mit der Stadtbürgermeisterin
  • 17.00 Uhr: Telefonschaltkonferenz mit den Bürgermeisterkollegen der Verbandsgemeinden  Bad Ems-Nassau und Nastätten und zum Regionalbudget und zur Fortsetzung des Engagements als LEADER-Region
  • 17.30 Uhr: Telefonschaltkonferenz des Oberbürgermeisters der Stadt Lahnstein und der Bürgermeister der Verbandsgemeinden mit dem Landrat des Rhein-Lahn-Kreises
  • 18.00 Uhr: Dreistündige virtuelle Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Lahn-Taunus

Rund um diese festen Termine gibt es auch heute wieder eine Vielzahl klassischer Verwaltungstätigkeiten zu erledigen, Rücksprachen und Telefonate zu führen und natürlich auch die Tagesakten sowie die Korrespondenz zu bearbeiten.

Donnerstag, 29. Oktober 2020
Nach einem Sommer mit geringen Infektionszahlen ist die Dynamik des gegenwärtigen Infektionsgeschehens sehr beunruhigend. Seit Dienstag befinden wir uns auch im Rhein-Lahn-Kreis in der „Warnstufe rot“, und seit Mittwoch stehen nach den Beschlüssen von Bund und Ländern die Vorgaben für den kommenden Monat November fest. Mir ist es deshalb wichtig, die Bürgerinnen und Bürger und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut auf einige bestehende und außerdem auf neu hinzugekommene Regelungen hinweisen. Jede und jeder muss eine Alltagsmaske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und zwar jederzeit und überall im Verwaltungsgebäude. Lediglich am Schreibtisch oder an den speziell eingerichteten Bürgerarbeitsplätzen darf darauf verzichtet werden. Besonders in den Fluren und im Treppenhaus ist aber das Tragen einer Maske zwingend erforderlich, weil es dort jederzeit zu unbeabsichtigten, aber unvorhersehbaren Begegnungen kommen kann; baulich bedingt kann dort jedoch ein Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Desinfektionsmittelspender sind zahlreich vorhanden. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, stets zu prüfen, ob das persönliche Erscheinen in der Verwaltung wirklich erforderlich ist: Während eines Telefonats im Vorfeld lässt sich leicht abklären, ob der persönliche Besuch der Verwaltung wirklich notwendig ist oder ob das Anliegen nicht auch mündlich, per Brief oder per Mailverkehr bearbeitet werden kann. Wer Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber aufweist, sollte ohnehin im eigenen und im Interesse der Mitmenschen vom Besuch – nicht nur – der Verwaltung Abstand nehmen. Es gilt der Grundsatz, dass nur nach vorheriger Terminvereinbarung die Verbandsgemeindeverwaltung aufgesucht und spontane Fahrten in die Louise-Seher-Straße vermieden werden sollen. Wir versuchen natürlich, in jedem Fall weiterzuhelfen, auch wenn kein Termin vereinbart worden ist. Jedoch halten wir – genau wie viele andere kommunale Verwaltungen – am Prinzip der Terminvereinbarung als wesentlichem Element in unserem Dienstalltag fest, denn wir wollen und dürfen im Gebäude keinen unkontrollierten Besucherverkehr zulassen.

Freitag, 30. Oktober 2020
Unabhängig von der Entscheidung für einen Teil-Lockdown im November wollen wir als Verbandsgemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger da sein. Das muss in dieser sehr herausfordernden Zeit mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erfolgen. Deshalb melden Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Bürgerbüro haben, sich an der Sprechsäule am Eingang an und können, sofern nötig, im Pavillon-Vorbau des Bürgerbüros warten. Sie werden dann von den Bediensteten in Empfang genommen. Ein entsprechendes Hinweisschild „Termin im Bürgerbüro? Anmeldung und Wartebereich“ weist den Weg. Die Größe des Pavillon-Vorbaus erlaubt maximal nur zwei Personen oder nur Personen aus zwei Haushalten, sich gleichzeitig dort aufhalten zu dürfen. Weil dies an Tagen mit hoher Besucherfrequenz nicht ausreichen wird, soll vor dem Pavillon demnächst noch ein entsprechender Wetterschutz errichtet werden. Im Bürgerbüro werden künftig zwei Arbeitsplätze in Vollzeit für die Wahrnehmung von Terminen genutzt, ein dritter Arbeitsplatz dient zur Erledigung weiterer Verwaltungshandlungen im Bürgerbüro. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht im Bürgerbüro, sondern in einem der anderen Fachbereiche im Verwaltungsgebäude haben, werden termingerecht am ehemaligen Haupteingang abgeholt. Eine Anmeldung an der Zentrale ist für diese Termine nicht erforderlich. Auch dort ist ein Hinweisschild angebracht worden. Ob im Bürgerbüro oder bei einem anderen Ansprechpartner: Um Wartezeiten zu verhindern, sollten alle Besucher möglichst pünktlich zu ihrem vereinbarten Termin zu erscheinen. Pünktlich bedeutet insofern Uhrzeit-genau. Wer weit vor der verabredeten Uhrzeit erscheint, wird warten müssen. Wer zu einem Termin deutlich verspätet erscheint, benötigt unter Umständen einen neuen. Wir alle können und müssen mit unserem Verhalten dazu beitragen, dass niemand unnötigen Risiken ausgesetzt wird. Dies gilt aber nicht nur für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern darum bitte ich auch alle, die unsere Verwaltung besuchen. Mit Blick auf die Dynamik des Infektionsgeschehens müssen wir wieder verstärkt wachsam sein und umsichtig handeln. Es liegt nun, mehr noch als im Frühjahr, an jeder und jedem Einzelnen von uns, dass wir das gegenwärtig sich verschärfende Infektionsgeschehen unbeschadet überstehen. Eine Infektion mit COVID-19 kann zwar symptomfrei bleiben, aber der spezifische Verlauf ist im Einzelfall stets unvorhersehbar. Bereits `bloß´ eine monatelange Störung des Geruchs- oder Geschmackssinnes ist sicherlich nichts, das man sich wünschen mag, von anderen denkbaren Krankheitsbildern und der Gefahr, selber die Infektion – womöglich völlig unbemerkt – an Risiko-Gruppen weiterzugeben, ganz zu schweigen.

Samstag, 31. Oktober 2020
Am Freitagabend wurde in Mainz die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vorgestellt. Die Verordnung wird am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft treten. Mit der Verordnung wird der Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Mittwoch umgesetzt, ohne dass hinter den Vorgaben der Beschlüsse der Kanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs zurückgeblieben beziehungsweise ein Sonderweg beschritten wird. Und was sind die Veränderungen zu der derzeit geltenden Verordnung? Was geht im November und was geht nicht? Nach wie vor gilt im öffentlichen Raum der Mindestabstand von 1,5 Meter, es sei denn, es handelt sich um eine Zusammenkunft von Personen desselben Hausstands oder von maximal zehn Personen, die zwei Hausständen angehören. Darüber hinaus wurde der Bereich der davon unabhängig zulässigen Kontakte, also aus geschäftlich, beruflich, dienstlich sowie aus prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen, um bildungsrelevante Gründe erweitert. Damit werden Fortbildungsangebote und Schulungslehrgänge weiter möglich sein. Im November ist die Möglichkeit des Unterschreitens des Mindestabstands durch eine Schachbrettbestuhlung bei fest zugewiesenen Plätzen ist weggefallen. Zudem wurde die Personenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmetern neu festgelegt. Für alle Versammlungen, die nach dem Versammlungsgesetz unter Auflagen zugelassen werden, wird die Maskenpflicht explizit als mögliche Auflage genannt. In diesem Kontext legt die für November geltende Verordnung fest, welche Versammlungen noch möglich sind, wie Ansammlungen von Personen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege – einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien –, der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Wahlen, insbesondere von Wahlkreiskonferenzen und Vertreterversammlungen, der Durchführung von Blutspende-Terminen, der Durchführung von Prüfungen an Hochschulen sowie der Durchführung von Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder der Daseinsvorsorge dienen. Kommunale Gremiensitzungen sind weiterhin zulässig, allerdings, und so haben wir es bereits seit Monaten als Verbandsgemeinde gehandhabt und den Gemeinden sowie der Stadt empfohlen, sollte stets geprüft werden, ob eine Sitzung tatsächlich erforderlich ist, sie verschoben oder ein anderes Format gewählt werden kann. Bei Bestattungen gilt nunmehr eine Maskenpflicht. Mit Ausnahme der Eheschließenden gilt diese Regelung auch bei Trauungen. Für die Gastronomie sind ab Montag nur noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf zulässig. Die Hotellerie und andere Beherbergungsbetriebe dürfen ausschließlich für den touristischen Reiseverkehr geöffnet haben. Auch für den Sport wird es im November zu starken Einschränkungen kommen: in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport sind Training und Wettkampf für Amateure und Freizeitsportler wieder untersagt. Mit Ausnahme von Kontakt- und Mannschaftssport ist im Freien Sport möglich, sofern man sich alleine oder zu zweit ist beziehungsweise mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, betätigt. Zuschauer sind nicht zugelassen – ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Profisport ist sowohl im Trainings- als auch im Wettkampfbetrieb zulässig, jedoch ohne Zuschauer. Wie wir das bereits am vergangenen Dienstag in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Hallenbad Limburg-Diez GmbH vorausgesagt hatten, müssen  Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen schließen. Zum Schluss möchte ich noch auf die Maskenpflicht in Schulen auch während des Unterrichts hinweisen, von der allerdings Grundschulen und Förderschulen ausgenommen sind. Es gibt noch viele weitere Regelungen in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, die hier nachgelesen werden können. In den FAQ sind die sich ab dem 2. November 2020 ergebenden Änderungen als Fragen mit den dazugehörigen Antworten dargestellt. Und last but not least finden Sie hier von A bis Z sehr übersichtlich Hinweise, was im November geht und was nicht geht.

Sonntag, 01. November 2020
Wir sind in unserer Verbandsgemeinde bis jetzt wirklich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Das liegt ganz sicher auch an unser aller umsichtigen Handeln und Verhalten in den letzten Monaten, sei es beim Arbeiten, beim Einkaufen oder privat. Durch das sehr dynamische Infektionsgeschehen und die Entscheidungen für einen Teil-Lockdown im November sind wir alle ganz besonders gefordert. Lassen Sie uns also weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen, jeder für sich und wir alle füreinander. Ich bin mir sicher, dass wir das hinbekommen. Das gesamte Team der Verbandsgemeindeverwaltung wird weiterhin gerne für Sie da sein.

 

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