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13. Juli bis 19. Juli 2020

Montag, 13. Juli 2020
Wirklich großartig finde ich, dass trotz aller Erschwernisse aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr wieder tolle Sommerferienangebote durchgeführt werden: Am 9. Juli 2020 fand im Diezer Generationenpark der Kinder-Ferienspaß der AOK Diez als Bestandteil des Sommerferienprogramms der Verbandsgemeinde Diez statt. Jutta Lukas (Bewegungsfachkraft) und Evelyn Braunisch (Ernährungsfachkraft, Fachberaterin für essbare Wildpflanzen) von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nahmen auf dem Parkplatz der Sporthalle die Kinder in Empfang. Das Wetter spielte auch mit, und so konnten sich alle im Schatten einer Weide am See mit den mitgebrachten Pausensacks stärken. Anschließend  wurde mit den gesammelten Kräutern „Emil“, das Maskottchen des Tages, von seinen diversen Beschwerden geheilt. Den Abschluss fand die Veranstaltung mit der Sinnesübung „Orchester der Welt“ und einem Märchen zum Regenbogen.
Am 13. August 2020 geht es ab 10.00 Uhr noch einmal um Kräuter, Spiel und Achtsamkeit. Anmelden können sich alle interessierten Kinder zwischen 7 und 11 Jahren direkt bei Evelyn Braunisch, +49 6432 505 205 oder per Mail an evelyn.braunisch@rps.aok.de.
Allen am diesjährigen Sommerferienprogramm beteiligten Akteuren, Vereinen und Institutionen möchte ich meinen ganz besonderen Dank aussprechen für das enorme Engagement, mit und für unsere Kinder unter den gegenwärtigen herausfordernden Bedingungen eine abwechslungsreiche Ferienzeit zu gestalten. Das Sommerferienprogramm läuft vom 6. Juli bis zum 14. August und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Das Programmheft wird während der Sommerferien im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez veröffentlicht und kann unter „www.vgdiez.de/Aktuelles“ als PDF heruntergeladen werden.

Dienstag, 14. Juli 2020
Unsere Grundschulen, die Sommerschule, Tierheim und Tierschutz, DigitalPakt Schulen, Server, Feuerwehrhäuser, Sportstätten, Straßenausbau, Personalentwicklung, Niederschriften und die 2. Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung – das sind die Themen, die bis in den späten Abend in den zahlreichen Besprechungen, Sitzungen und Telefonkonferenzen des heutigen Tages intensiv erörtert werden.

Mittwoch, 15. Juli 2020
Termin beim Rechnungshof Rheinland-Pfalz in Speyer: es geht um die Rechtspflichten, die sich aus dem Beschluss eines defizitären Haushaltes ergeben. Nach dem kommunalen Haushaltsrecht ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Zumindest besteht die Pflicht, ein Haushaltsdefizit auf das unabweisbare Maß zu reduzieren. Das bedeutet, dass eine Kommune alles tun muss, um die Deckungslücke im Haushalt so gering wie möglich zu halten. Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden, solange Hebesätze der Grundsteuer B lediglich in einem Umfang festgesetzt werden, der weit unterhalb des verfassungsrechtlich Zulässigen liegt. Insofern hat der Rechnungshof auf die Möglichkeiten zur Haushaltsverbesserung durch Anpassung von Steuerhebesätzen als "ultima ratio" hingewiesen. Den Kommunen ist es unbenommen, andere Maßnahmen zur Konsolidierung zu ergreifen. Diese Anforderungen sind keine Erfindungen des Rechnungshofs, sondern gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Jegliche andere Sichtweise bedeutet einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht. Die Speyerer Gesprächspartner betonen, dass die Zuständigkeit des Rechnungshofs, zur Rechtmäßigkeit von Haushaltsplanungen von Kommunen Stellung zu nehmen, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung er überörtlich prüft, sich aus seiner gesetzlichen Prüfungsaufgabe ergibt. Bei diesen laufenden Prüfungen teilt er Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln auch direkt mit.

Donnerstag, 16. Juli 2020
Noch bis zum 31. Juli 2020 können rheinland-pfälzische Unternehmen, die neue Produkte, Produktionsprozesse, technologieorientierte Dienstleistungen oder anspruchsvolle IT-Vorhaben für technische Anwendungen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten entwickelt haben und damit bereits auf dem Markt erfolgreich sind, am SUCCESS-Wettbewerb der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) teilnehmen. Gemeinsam mit der ISB zeichnet das Mainzer Wirtschaftsministerium sechs besonders zukunftsweisende Ideen und Innovationen mit Einzelprämien in Höhe von bis zu 15 Tausend Euro aus. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der wettbewerbsneutral mit allen Kreditinstituten und Sparkassen zusammenarbeitenden ISB unter www.isb.rlp.de abrufbar.

Freitag, 17. Juli 2020
Nachdem das Coronavirus im März das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt hatte, ist es gelungen inzwischen gut gelungen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Zielgerichtete Maßnahmen und das überwiegend verantwortungsbewusste Verhalten der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen. Nun gilt es, diesen gemeinsamen Erfolg auch mit Blick auf die begonnene Urlaubs- und Reisezeit zu sichern, denn das Virus bestimmt nach wie vor unseren Alltag. Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben sich gestern verständigt, bei einem Anstieg der Infektionszahlen zielgerichtet am konkreten Ausbruchsgeschehen anzusetzen. Zielgenauere und lokalere Reaktion auf ein neues Infektionsgeschehen ermöglichen, dass erkannte Infektionsketten durch rasche Quarantäneanordnungen unterbrochen werden und Beschränkungen nur in dem Umfang erforderlich werden, wie sie zur Bekämpfung des lokalen Ausbruchs und zur Verhinderung des Ausbreitens in die Fläche notwendig sind. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung eines lokalen Clusters sicherlich der richtige Weg. Dieser erfordert allerdings eine über die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinausgehende gute Zusammenarbeit der Behörden.

Samstag, 18. Juli 2020
Mit einem Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten – Laptops, Notebooks oder Tablets – durch die Schulträger zur Verfügung. Die Mittel des Sofortausstattungsprogramms werden vom Bund an die Länder gemäß dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen, auf Rheinland-Pfalz entfällt die Summe von rund 24,1 Millionen Euro. Mit dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern während des Andauerns der Corona-Pandemie Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt. Für die Verbandsgemeinde Diez als Träger ihrer Grundschulen wird ein zugeteiltes Budget in Höhe von rund 47 Tausend Euro zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit den für die Schulen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Team der DV-Administration habe ich die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet.

Sonntag, 19. Juli 2020
Meine heutigen Überlegungen knüpfen nahezu nahtlos an meinen Tagesbucheintrag von gestern an. Die Corona-Pandemie hat der Arbeitswelt in den vergangenen Wochen sehr interessante Erkenntnisse gebracht. Unternehmen und Verwaltungen mussten binnen weniger Tage neue Arbeitsmodelle erproben und das Zusammenwirken von Organisationseinheiten im Homeoffice neu gestalten. Für unsere Verwaltung können wir feststellen, dass Arbeit im Homeoffice funktioniert. Wir haben in den vergangenen Wochen einen rasanten Lernprozess durchlaufen. Vieles, was sich bewährt hat, könnte in Zukunft einfach fortgeführt werden. Allerdings: Homeoffice ist mehr, als mit einem Laptop oder Tablet von zu Hause aus arbeiten. Es muss sehr exakt geregelt sein, wer, wann, wie oft und unter welchen Voraussetzungen im Homeoffice arbeiten kann. In diesem Kontext sind die (individuellen) Arbeitszeiten und Verhaltensregeln sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit festzulegen – nicht zuletzt deshalb, weil im Homeoffice die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen kann. Sicherlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine fünf Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. Die persönliche Zusammenarbeit und die Kommunikation in der Verwaltung bleiben unverzichtbar. Auch und besonders Führungskräfte müssen Vertrauen schenken, ihre neue Führungsrolle annehmen und mehr denn je mit Zielvereinbarungen steuern. Zudem müssen wir uns über Datenschutz und Datensicherheit noch einmal intensiv Gedanken machen und bei allem stets Mitarbeiter im Blick behalten. Gerade bei uns im ländlichen Raum fehlt es vielerorts noch an der für all diese Zukunftslösungen zwingend erforderlichen Breitbandinfrastruktur. Das Fundament der Digitalisierung ist derzeit leider noch löchrig. Dabei sind gerade effiziente digitale Prozesse ein bestimmender Faktor, um junge Talente gewinnen, an die Verwaltung binden und professionell weiterentwickeln zu können. Auch das spricht dafür, Homeoffice mit all seinen Herausforderungen weiterzuentwickeln.

 
 

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