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29. Juni bis 05. Juli 2020

Montag, 29. Juni 2020
Als erstes Bundesland will Bayern Corona-Tests für alle ermöglichen – auch für Menschen ohne Symptome und ohne besonders hohes Infektionsrisiko. Das bayerische Konzept sieht vor, dass dabei die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden vom Bundesland getragen werden. Zudem soll es eine Garantie geben, dass für alle, die mit Krankheitssymptomen getestet werden, innerhalb von 24 Stunden das Testergebnis vorliegt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kritisiert Massentests ohne systematisches Vorgehen als nicht zielführend und unnötige Belastung. Und in Rheinland-Pfalz denkt man nicht über flächendeckende Testmöglichkeiten nach. Auch und besonders vor dem Hintergrund des aktuellen, niedrigen Infektionsgeschehens seien breit angelegte Tests von Menschen ohne Symptome nur im Kontext von Neuinfektionen effektiv und zielgerichtet – um Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Dienstag, 30. Juni 2020
Am gestrigen Montag hat unmittelbar nach dem Bundestag auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt bereits am 01. Juli 2020 in Kraft. Ziel der Steuerhilfen ist es, die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wiederzubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten. Bis zum 31. Dezember 2020 wird die  Mehrwertsteuer gesenkt – von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent. Dadurch soll rasch der Konsum und damit die Binnenwirtschaft angekurbelt werden. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden Eltern einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro erhalten. Zudem wird für Alleinerziehende der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich steigen. Als Hilfen für Unternehmen dürfen diese ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Damit Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben können Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abgeschrieben werden. Sämtliche aus der befristeten Umsatzsteuersenkung resultierenden Steuerausfälle sollen den Ländern und Kommunen durch den Bund erstattet werden.

Mittwoch, 01. Juli 2020
Das gemeinsame Verkehrsprojekt der Karl-von-Ibell-Schule, der Kindertagesstätten am Schlossberg, der Freien Waldorfschule und meiner Verwaltung, die Breitbandversorgung mit der Anbindung von Schulen und Gewerbegebieten, die Masterpläne für den Gigabit-Ausbau, Mobilfunk, DigitalPakt Schulen, Sommerschule in der Verbandsgemeinde, Feuerwehren, Hochbauprojekte, Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr – eine Vielzahl an den Themen, die in den zahlreichen Besprechungen und Sitzungen des heutigen Mittwochs intensiv erörtert werden.

Donnerstag, 02. Juli 2020
Recruiting, also Personal gewinnen, Personal binden und professionell weiterentwickeln –zentrale und wichtige Aufgaben, damit die Verbandsgemeindeverwaltung ihre Aufgaben und Leistungen auch künftig effektiv, kundenorientiert und in der geforderten Qualität erbringen kann. Insofern ist es gut und wichtig, dass heute in drei Auswahlverfahren Personalentscheidungen getroffen werden konnten.

Freitag, 03. Juli 2020
Die von mir angeregte Klausur der hauptamtlichen Bürgermeister und Beigeordneten im Rhein-Lahn-Kreis mit den Büroleitungen unserer Verwaltungen bringt neben dem Reflektieren von Anregungen zu einem neuen Verfahren bei Auftragsvergaben und dem Austausch über die unsere kommunalen Verwaltungen herausfordernden Themen „Online-Zugangs-Gesetz“ und „Digitalisierung(sstrategien)“ auch gute und verbindliche Ergebnisse.

Samstag, 04. Juli 2020
Im Kontext des LEADER-Projektes wird es auch in diesem Jahr noch einmal die Möglichkeit geben, innovative Projektideen bei der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus einzureichen. Schon jetzt können Interessierte, die ein Projekt einreichen möchten, sich für eine kostenlose Beratung an unsere neue Regionalmanagerin Hannah Reisten wenden. Neben der Förderung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Kleinstunternehmen die Grundversorgung im ländlichen Raum sicherstellen, stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel für Projekte zur Verfügung, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht unterstützen. Unsere Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus vergibt diesen Herbst wieder Zuschüsse zu umsetzungsreifen Projekten in den Themenfeldern Lebenswerte Orte, Soziales Miteinander, Mobilität, Gesundheitsversorgung, Nahversorgung, Gesundheit, Tourismus, Wirtschaft, Naturschutz, Land-und Forstwirtschaft, Umweltbildung, Klimaschutz. Es lohnt sich und das Umsetzen der Projekte ist ein Mehrwert für die Region.

Sonntag, 05. Juli 2020
Ab dem kommenden Montag wird die Birlenbacher Hauptstraße für rund 6 Wochen zur Baustelle. In den Sommerferien werden zwischen Haus-Nr. 94 und der Einmündung Gartenstraße auf einer Länge von rund 550 Metern der bestehende Hauptkanal, die Hausanschlussstutzen sowie die Schachtanbindungen und Kanalschächte saniert. Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer müssen sich während der Bauarbeiten auf eine Umleitung einstellen. Nachdem bereits im März Teile des Abwasserkanals in der Hauptstraße saniert wurden, setzen die Verbandsgemeindewerke die Erhaltung ihrer Infrastrukturmaßnahme in der Birlenbacher Hauptstraße fort. Die im Rahmen eines Zehn-Jahres-Programms durchgeführte Zustandserfassung und Zustandsbewertung hat gezeigt, dass der in den 70er Jahren aus Betonrohren hergestellte Kanal in einem schlechten Zustand ist und auch mit Blick auf die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen des Landes Rheinland-Pfalz erneuert werden muss. Hierzu werden zunächst die Kanalleitungen in der Hauptstraße von Haus-Nr. 94 bis zur Einmündung Schulstraße unter Ampelregelung saniert. Danach wird unter Vollsperrung der Teil zwischen der Schulstraße und der Einmündung Gartenstraße mittels Inliner erneuert. Baubegleitend werden die Hausanschlussstutzen sowie die Schachtanbindungen und Schächte saniert. Die gesamten Arbeiten sollen bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein. In Folge der beengten Straßenverhältnisse im Ortskern ist vorgesehen, den Sanierungsabschnitt in der Hauptstraße unter Vollsperrung durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einer Fahrzeughöhe über 3,70 m eine weiträumige Umleitungsstrecke auszuweisen. Die Umleitungsstrecke für die genannten Fahrzeuge führt über Flacht, Niederneisen, Hahnstätten, Zollhaus, Katzenelnbogen sowie Schönborn und umgekehrt. Ausgenommen von dieser großräumigen Umleitung ist der Linienverkehr für Busse, wie auch für den Fahrzeugverkehr unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und 3,70 m Fahrzeughöhe, die eine innerörtliche Umleitung über die Schulstraße nach Fachingen und dann Richtung Diez nehmen können. In der Schulstraße wird anhand einer Höhenbegrenzung („Galgens“) nochmals auf die Durchfahrtshöhe in der Bahnunterführung im Ortsteil Fachingen hingewiesen. Für die komplette innerörtliche Umleitungsstrecke wird für die Zeit der Verkehrsanordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h sowie ein Halteverbot in der Schulstraße und Birlenbacher Straße angeordnet. Mir war und ist es wichtig, dass in Abstimmung mit der ausführenden Firma für die betroffenen Anwohner in der Sperrstrecke eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit besteht. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung mit den Rettungsdiensten sowie der Müllabfuhr bezüglich der Erreichbarkeit der betroffenen Anwesen. Wir haben die Baumaßnahme in der Hauptstraße intensiv geplant und vorbereitet. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommen wird und die Hauptstraße zum Ende der Sommerferien wieder ohne Baustellenbehinderungen befahren werden kann.

 
 

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