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04. Mai bis 10. Mai 2020

Montag, 04. Mai 2020
Nach siebenwöchiger Schließung hat am Montag auch für rund 110 Schüler der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Diez wieder der Schulalltag begonnen. Der Präsenzunterricht der ersten Lerngruppe fand allerdings unter besonderen Bedingungen statt. Damit nämlich die Schulen trotz der derzeit geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie schrittweise wieder geöffnet werden können, waren und sind besondere Vorkehrungen erforderlich: Persönliche Hygiene, Raumhygiene, Hygiene in den Sanitärräumen, Infektionsschutz in den Pausen, Wegeführungen (…). Zudem bleibt die grundsätzliche Kontaktbeschränkung für jede und jeden Einzelnen von uns bestehen. Für alle Kontakte, die dennoch stattfinden müssen, lautet das oberste Gebot weiterhin: Abstand halten! Von den Regelungen sind die Schulträger und die Schulen gleichermaßen betroffen, so dass ein eng abgestimmtes und gemeinsames Handeln auch und besonders an den Schnittstellen zwischen den jeweiligen „Zuständigkeiten“ der Schule und des Schulträgers erforderlich war und ist. Insofern freue ich mich, am späten Nachmittag ein erstes Feedback von den Schulen zu erhalten, wonach es gelungen ist, risikoarm in eine neue Form des (Schul-)Alltags einzusteigen und die Aufgaben sicherheitsorientiert wahrzunehmen. Mein Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben und auch in Zukunft mitwirken, die veränderten Abläufe sowie den immerwährenden Gedanken an den gegenseitigen Schutz zur neuen Dienstroutine werden zu lassen. Gemeinsam mit den Schulleitungen und den Kollegien der Grundschulen warten wir als Schulträger nun gespannt auf weitere Schritte der behutsamen Schulöffnung. Einen Rahmen hierfür werden sicherlich die Abstimmungsgespräche von Bund und Ländern geben.

Dienstag, 05. Mai 2020
Die Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch rückt näher. Und schon heute überbieten die Länder sich mit ihren Vorstößen für Lockerungen. Die einen schlagen das vor, die anderen wollen das so machen. Nach den vergangenen Wochen, in denen man den Eindruck haben durfte, dass in den Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und Länderchefs die Entscheidungen mit einem breiten Konsens getroffen wurden, erscheint die Vielfalt der Lockerungsvorschläge durch einzelne Regierungschefs und deren Ankündigung vor der Bund-Länder-Konferenz wie das Verlassen des Grundkonsens. Es spricht nichts gegen Differenzierungen in den einzelnen Bundesländern. In dieser Krisenzeit hätte allerdings, auch um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu verunsichern und um das Land zusammenzuhalten, ein Ergebnis der morgigen Konferenz sein können, dass man sich darauf verständigt, bei den Lockerungen mit Blick auf die Strukturen in den einzelnen Bundesländern differenziert vorzugehen.

Mittwoch, 06. Mai 2020
Mittwoch. Heute findet erneut eine Bund-Länder-Konferenz statt. Und die Menschen hoffen nach den vielen Diskussionen und Ankündigungen der vergangenen Tage auf weitere Lockerungen im Kampf gegen das Coronavirus. Werden die Kontaktbeschränkungen gelockert? Wie geht es weiter in den einzelnen Lebensbereichen, im Sport, in der Kultur, in den Kindertagesstätten und Schulen, mit der Gastronomie, mit den Volkshochschulen, den "körpernahen Dienstleistungen"? Wann werden Veranstaltungen wieder möglich sein? Und tatsächlich haben sich Bund und Länder auf weitere Lockerungen für viele Lebensbereiche verständigt. Aber nicht erst seit heute muss uns allen bewusst sein, dass die nächste Etappe der Lockerungen schwieriger sein wird als die bisherige Wegstrecke. Dass wir die erste Phase der Corona-Krise gut bewältigt haben, darf nicht dazu führen, dass sich nun Nachlässigkeit breitmacht. Umsicht und Vorsicht sind auch weiterhin gefragt. Deshalb sollten wir einen Schritt nach dem anderen gehen und immer bereit sein, zu lernen. Und selbstverständlich ist die Verantwortung einer und eines Jeden gefragt. Dann kann es gelingen, neue regionale Corona-Ausbrüche zu vermeiden, die bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen nach einem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Notfallmechanismus sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept zur Folge hätten.

Donnerstag, 07. Mai 2020
Die Verbandsgemeinde Diez unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Mund-Nasen-Schutz-Beschaffung .Mittlerweile gilt bundesweit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Ab sofort hilft die Verbandsgemeinde Diez aktiv bei der Versorgung mit solchen Masken: hochwertige, wasch- und somit wiederverwendbare Stoffmasken, die wir von regionalen Anbietern beziehen, werden bezuschusst und können somit besonders kostengünstig erworben werden. Die Masken können direkt über eine hierfür neu eingerichtete Telefon-Hotline oder über masken@vgdiez.de  bei der Verbandsgemeindeverwaltung angefordert und bezogen werden. Ausführliche Informationen zu unserer Aktion und zu der am 6. Mai 2020 getroffenen Eilentscheidung, die diese Unterstützungsmaßnahme kurzfristig ermöglicht hat, sind hier zu finden. Sofern die Bürgerinnen und Bürger also einen Bedarf an Mund-Nasen-Schutz-Masken haben, können und sollen Sie gerne von diesem Angebot Gebrauch machen – so gelingt es uns allen noch leichter, dem gegenwärtigen Leitspruch für den Alltag „Ich schütze Dich – Du schützt mich“ zu folgen und es mit- und füreinander zu schaffen, das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.

Freitag, 08. Mai 2020
Zum 75. Mal jährt sich heute der Tag, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Der 8. Mai ist einer der wichtigsten Gedenktage der Deutschen Geschichte. Und er muss dies auch bleiben. Denn der 8. Mai ist auch ein Tag, an dem wir uns erinnern, was Menschen durch andere Menschen erleiden mussten. Geschichte muss eine Lehre für die Zukunft sein. In seiner Rede zum Jahrestag richtet Bundespräsident Frank Walter Steinmeiner die von seinem Vorgänger Richard von Weizsäcker geprägte Bezeichnung „Tag der Befreiung“ an die Zukunft und macht deutlich, dass Befreiung niemals abgeschlossen ist. Befreiung sei nichts, was wir nur passiv erfahren, sondern sie fordere uns aktiv, jeden Tag aufs Neue. Heute müsse Deutschland sich selbst befreien von der Versuchung eines neuen Nationalismus, von der Faszination des Autoritären, von Misstrauen, Abschottung und Feindseligkeit zwischen den Nationen, von Hass und Hetze, von Fremdenfeindlichkeit und Demokratieverachtung. Denn diese seien nichts anderes „als die alten bösen Geister in neuem Gewand“.

Samstag, 09. Mai 2020 und Sonntag, 10. Mai 2020
Während am 13. Mai die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 08. Mai 2020 in Kraft treten wird, ist gestern noch eine Änderungsverordnung zur 5. Corona-Bekämpfungsverordnung ergangen, die am kommenden Montag in Kraft tritt und zu  Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regelt, dass unter Einhaltung von Auflagen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person maximal eine Stunde täglich besucht werden dürfen. Darüber hinaus dürfen ab Montag unter Einhaltung von Auflagen Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen öffnen. Gemäß der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung gelten ab dem kommenden Mittwoch Lockerungen beim Kontaktverbot im öffentlichen Raum, sodass auch zwei Hausstände aufeinander treffen können ohne den Abstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. Zudem werden unter Auflagen auch Dauercamping und die Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein. Neben Friseuren und Fußpflege können dann auch andere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tattoostudios oder Solarien unter Einhaltung strenger Hygieneregeln starten. Ab Mittwoch der kommenden Woche dürfen auch Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Cafés, Eisdielen, Eiscafés und Vinotheken wieder öffnen. Für Restaurantbesuche gilt eine Reservierungspflicht – jedoch soll ein Spontanbesuch erlaubt sein, wenn der Gast sich bei der Ankunft anmeldet. Die Kontaktdaten aller Gäste müssen für einen Monat aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Speisen und Getränke müssen die Bedienungen an den Tisch bringen, ein Verzehr an der Theke oder im Gang ist unzulässig. Buffets und Thekenverkauf sind nicht erlaubt. Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitness-Studios bleiben weiterhin geschlossen. Anders sind die Regelungen im Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen – dort dürfen Fitness-Studios ab Montag wieder öffnen und der Freibad-Betrieb kann ab dem 20. Mai aufgenommen werden. Aus Gesprächen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport ist aber durchaus ableitbar, dass es auch in Rheinland-Pfalz eine Tendenz zur Öffnung der Bäder gibt. Derzeit führt der Gemeinde- und Städtebund zudem intensive Gesprächen mit dem Land hinsichtlich Regelungen über eine etwaige Notbetreuung während der Sommerferien sowie mit Blick auf die auch von der Verbandsgemeinde Diez seit vielen Jahren erfolgreich angebotenen Kinderferienbetreuung – hier gibt es bei uns eine Vielzahl an Nachfragen von Eltern und wir können leider noch keine finale Antwort geben.

 
 

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