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27. April bis 03. Mai 2020

Montag, 27. April 2020 und Dienstag, 28. April 2020
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez hat einhergehend mit dem Fahrplan der Landesregierung für die kommenden Wochen ebenfalls eigene Überlegungen für die nahe Zukunft angestellt: Neue Regelungen und Vorgaben sollen gewährleisten, dass sich die Verwaltung Schritt für Schritt weiter für Besuche öffnen kann und dabei dennoch ein Höchstmaß an Sicherheit und Hygiene für alle Beteiligten sichergestellt bleibt. Ab dem 4. Mai wird die Verbandsgemeindeverwaltung die Öffnung für Besucher erweitern, jedoch ist noch kein spontaner, durchgehender Publikumsverkehr möglich. Persönliche Vorsprachen in der Verwaltung bedürfen – wie bislang – auch in der Zeit nach dem 4. Mai einer vorherigen Terminvereinbarung. Hierzu sind alle Besucher angehalten, aktiv einen Termin mit dem im Einzelfall zuständigen Fachbereich beziehungsweise mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zu vereinbaren, bevor sie die Verwaltung aufsuchen. Wer zuständig ist, kann auch über die Zentrale im Bürgerbüro telefonisch erfragt werden. Ohne vorherige Terminvereinbarung sollen Besucher die Verwaltung nicht betreten. Der Zutritt ins Gebäude geschieht ausschließlich über den Haupteingang am Bürgerbüro; von dort werden die Besucher durch ihren jeweiligen Gesprächspartner persönlich abgeholt und dann in speziell für diese Zwecke in allen Fachbereichen eingerichtete Büroräume – so genannte Bürgerarbeitsplätze – begleitet. Dort sind auf den Schreibtischen Aufsteller aus Plexiglas installiert, die eine Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus während des Miteinandersprechens verhindern. Mir ist es wichtig, dass sowohl die Besucher wie auch die Mitarbeiter der Verwaltung während des Gesprächs einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, wie es der Leitspruch „Ich schütze Dich – Du schützt mich“ gebietet. Sofern keine eigene Maske mitgebracht wird, kann den Besuchern seitens der Verwaltung ein MNS (Einmalartikel) zur Verfügung gestellt werden. Nach Beendigung des Gesprächstermins begleiten die Sachbearbeiter ihren Besuch wieder zurück ins Erdgeschoss, wo dann ausschließlich über den ehemaligen Haupteingang das Verwaltungsgebäude verlassen wird; dies soll Begegnungen in den Fluren, in denen die Einhaltung eines Mindestabstands nicht immer möglich ist, auf ein Minimum reduzieren. In weiteren kleinen, aber erkennbaren Schritten wird auch die Gremienarbeit wieder anlaufen. Dabei muss in jedem Fall die erforderliche Hygiene und Sicherheit, etwa durch Bestuhlung in ausreichenden Abständen, gewährleistet sein. Durch die neuen Maßnahmen und Regelungen wird erreicht, dass die Verwaltung weiterhin bürgerfreundlich und dabei gleichermaßen für alle Beteiligten sicherheitsorientiert ihre Aufgaben wahrnehmen kann.
Daneben setzt die Verbandsgemeinde Diez als Schulträger zurzeit mit Hochdruck alle erforderlichen Maßnahmen um, damit in einer Woche die erste Stufe der Schulöffnung in den Grundschulen mit dem Start des Präsenzunterrichtes für zunächst die vierten Klassen mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Hygiene gewährleistet ist: Im Rahmen der Raumplanung werden überzählige Tische und Stühle sowie sonstiges Mobiliar entfernt, um hierdurch einen Sitzabstand von 1,5 m nach allen Seiten zu erreichen. Separate Ein- und Ausgänge werden ausgeschildert, nicht benötigte Räume und Trakte gesperrt und verbindliche Laufwege zur Vermeidung von Kontakten an Wegkreuzungen festgelegt und gekennzeichnet, z.B. durch gut sichtbare und einheitliche Markierungen auf dem Boden. Türen werden zur Vermeidung von Schmierinfektionen nach Möglichkeit in der Offen-Stellung arretiert. Neue, deutlich verschärfte Hygienepläne für Klassenräume, Lehrerzimmer, Flure und Treppen sind bereits erstellt und den Hausmeistern und dem Reinigungspersonal vermittelt worden. Meine Mitarbeiter sind bereits auf die neuen Richtlinien eingeschworen. Auch alle Besucher unserer Verwaltung und die gesamte Schulgemeinschaft bitte ich, die getroffenen Regelungen für die Zeit ab dem 4. Mai vollumfänglich mitzutragen und die veränderten Abläufe sowie den immerwährenden Gedanken an den gegenseitigen Schutz zu ihrer neuen Routine werden zu lassen. Nur so wird es uns gelingen, möglichst risikoarm in eine neue Form des Arbeitsalltags in Verwaltung und Schule einzusteigen und unsere Aufgaben sicherheitsorientiert wahrzunehmen.

Mittwoch, 29 April 2020
Bis heute Nachmittag war in Rheinland-Pfalz noch offen, ob die Viertklässler in den Grundschulen wie geplant am 4. Mai 2020 mit dem Präsenzunterricht starten können. Der Eilantrag eines Schülers gegen die Pflicht, wieder in die Schule gehen zu müssen, wurde allerdings jedoch an den Verwaltungsgerichten Mainz und Koblenz am Morgen zurückgezogen. Weitere Klagen zum Schulstart von Viertklässlern am kommenden Montag gibt es offenbar nicht, so dass nach den intensiven und gemeinsamen Vorbereitungen der Schulträger und der Schulen der vergangenen in eine neue Form des (Schul)Alltags risikoarm eingestiegen werden kann. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass jede Schülerin und jeder Schüler bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können soll. Hierfür soll ein Mix aus Präsenzunterricht und Lernen daheim ausgebaut und digitales Lehren und Lernen weiterentwickelt werden.

Donnerstag, 30. April 2020 und Freitag, 01. Mai 2020
Corona – und alles bleibt anders. In einer historisch einmaligen Situation hat der Deutsche Gewerkschaftsbund entschieden, dass es an einem 1. Mai bundesweit keinerlei Zusammenkünfte, Kundgebungen oder Demonstrationen geben wird. Auch alle gewohnten und liebgewonnen Feste in der „Walpurgisnacht“ und die Tanzveranstaltungen und traditionellen Wanderungen zum und am 1. Mai finden in diesem Jahr nicht statt. Zweifellos wünschen wir alle uns den gewohnten Alltag und mehr Kontakte, jedoch muss es unbedingt gelingen zu widerstehen. Wir müssen weiterhin Einsicht, Vorsicht, Rücksicht und Verzicht zeigen, Kontakte vermeiden und Abstand halten. Auf keinen Fall dürfen wir durch fahrlässiges und sorgloses Verhalten die bislang erreichte Eindämmung des Virus gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen und unser aller Disziplin haben wir viel erreicht – darauf können wir stolz sein. Aber das Erreichte dürfen wir auf keinen Fall riskieren. Ich möchte gerne weiterhin auf jede und jeden Einzelnen von uns zählen können und baue darauf, dass trotz aller Erschwernisse die Vernunft unser Tun am 1. Mai und darüber hinaus bestimmt.

Samstag, 02. Mai 2020 und Sonntag, 03. Mai 2020
Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch dieser Woche in erster Lesung über eine Änderung der Gemeindeordnung beraten, die in Ausnahme- und Krisensituationen den kommunalen Räten Beschlüsse im Umlaufverfahren und Ratssitzungen via Video oder Telefon ermöglicht. Das ist richtig und überfällig, da wir in Zeiten der Corona-Pandemie feststellen müssen, dass die aktuellen Handlungsmöglichkeiten der Gemeindeordnung nicht ausreichend sind. Eine erste Information zum Gesetzentwurf ist uns vom Gemeinde- und Städtebund zugegangen. Die zweite Lesung im Landtag wird Ende Mai stattfinden, so dass die Änderung der Gemeindeordnung und die für Notsituationen und bei Naturkatastrophen vorgesehenen Neuregelungen voraussichtlich im Juni in Kraft treten können. Für unsere Ende Mai vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt sowie die Anfang Juni geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hätte die Gesetzesänderung keinen Relevanz, jedoch für alle danach vorgesehenen Gremiensitzungen von Verbandsgemeinde, Stadt und Ortsgemeinden.

 
 

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