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16. März bis 22. März 2020

Montag, 16. März 2020
Das Coronavirus hat unser Leben fest im Griff. Unser Alltag ordnet sich neu. Auch wir in der Verbandsgemeindeverwaltung haben uns aufgestellt und der Lage entsprechend organisiert. Die Zielstellung ist, das Virus und seine Ausbreitung – von innen und außen – einzudämmen und vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem zu schützen, was wiederum unser Gesundheitssystem entlasten soll. Ab sofort bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung daher für einen durchgängigen Besucherverkehr geschlossen. Alle Sachgebiete sind aber besetzt, so dass dringende Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder auch per Briefpost erledigt werden können Persönliche Termine (im Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt usw.) sind vorher zu vereinbaren. Die Zentrale ist normal besetzt, bei persönlichen Vorsprachen ist die Außenklingel beziehungsweise die Sprechanlage am Eingang zu nutzen. Auch nach innen haben wir mit und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauensvoll unbürokratische und unkomplizierte Abstimmungen und Vereinbarungen getroffen. Und das Feedback zeigt mir, dass ich zuversichtlich sein kann, dass wir die Krise mit Zusammenhalt und Wir-Gefühl meistern werden.

Dienstag, 17. März 2020
Bereits am Montag war es angekündigt worden: Mit Erlass der Landesregierung wird das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz ab Mitternacht massiv eingeschränkt. Dann sind alle Veranstaltungen verboten, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer. Bisher waren noch Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmern erlaubt. Das Verbot gilt auch für größere Feiern und Familienfeste. Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Auch viele Läden müssen geschlossen bleiben. Ausdrücklich nicht geschlossen werden: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Allerdings sollen Auflagen zur Hygiene und zum Vermeiden von Warteschlangen erfüllen. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens hat zum Ziel, soziale Kontakte einzuschränken und damit die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig müssen selbstverständlich die wichtigsten Systeme am Laufen gehalten werden. Ich appelliere an die gesellschaftliche Verantwortung und hoffe sehr, dass jede und jeder Einzelne sich an Auflagen hält. Wir müssen über uns hinaus denken und Zusammenhalt leben.

Mittwoch, 18. März 2020 bis Freitag, 20. März 2020
Die Welt ist in Bewegung: Quarantäne, Schulschließungen, geschlossene Grenzen, Hilfsprogramme in unbegrenzten Höhen – keine Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg war bislang größer als die Bewältigung der aktuellen Krise infolge der hoch-dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus. Das hundertprozentig richtige, wissenschaftlich beglaubigte Maß an Einschränkungen gibt es nicht – weder persönlich noch politisch. Es gibt nur jeden Tag neue Anpassungen an eine sehr dynamische Entwicklung. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen herzlich wie eindringlich: bleiben Sie möglichst generell zu Hause, gehen Sie allen Menschen, mit denen Sie nicht zusammen leben, aus dem Weg oder zumindest auf maximalen Abstand. Gleichzeitig rufe ich dazu auf, dass wir alle versuchen, besonders jene zu unterstützen, sie sich nicht alleine helfen können.  Denn neben den medizinischen Risikogruppen müssen wir uns auch um ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Alleinerziehende, Obdachlose kümmern. Nur wenn wir als solidarische Gemeinschaft zusammenhalten, kann es uns gelingen, die derzeitige Krisensituation gut zu meistern. Zurzeit ist es wichtiger denn je, dass alle alles tun, um auf sich selbst und andere zu achten. Insofern sollte jede und jeder von uns die Anweisungen und auch die Empfehlungen, die von Seiten der offiziellen Stellen ergangen sind und noch ergehen werden befolgen. Es geht um Solidarität. Lediglich vier Begriffe sind es, nach denen wir alle uns jeden Tag richten sollten: Einsicht – Rücksicht – Verzicht – Vorsicht.

Samstag. 21. März 2020
Samstag. Gestern Nachmittag hatte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer angekündigt, dass im Kampf gegen Corona die Einschränkungen für das öffentliche Leben verschärft würden. Denn viele Bürgerinnen und Bürger würden sich nicht an die bisherigen Maßnahmen halten. Um Mitternacht sind die neuen Regelungen in Kraft getreten, wonach weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen und Ansammlungen von mehr als fünf Menschen in der Öffentlichkeit untersagt sind. Das sind tiefe Einschnitte in unser Leben, die aber sein müssen, um das schnelle Verbreiten der Lungenkrankheit Covid-19 abzubremsen und die befürchtete Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden.
Ich selbst bin heute vom frühen Morgen bis in die Abendstunden hinein in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie im engen Austausch mit Ärztinnen aus unserer Verbandsgemeinde. Denn: mit Blick auf die dynamischen Entwicklungen sind Tag für Tag Anpassungen erforderlich.

Sonntag, 22 März 2020
Mit Spannung warten die Deutschen heute darauf, was die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin beschließen. Am Nachmittag ist es dann soweit: In den Pressekonferenzen wird verkündet, dass einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen wurden, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Infektionskurve soll abgeflacht werden, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt. Erneut wird darauf hingewiesen, dass der häufige unmittelbare soziale Kontakt dem Virus ermöglicht, sich weiterhin unkontrolliert zu verbreiten. Deswegen werden die Kontakte noch einmal stark beschränkt. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld oder im beruflichen Umfeld stattfindet. Es sollte möglichst ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Viele der beschlossenen (Schutz)Maßnahmen werden in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt, insofern verändert sich für unser Bundesland: Das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zudem werden weitere Dienstleistungen verboten, wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Nicht davon betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker oder Hörgeräteakustiker.
Viel zu tun gibt es auch heute wieder. Neben Telefon und Smartphone begleitet mich mein Tablet vom frühen Sonntagmorgen bis Montagfrüh. Erst kurz nach 4 Uhr schalte ich das Licht aus und lege mich schlafen.

 
 

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